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Titel

Verbesserung des Hochwasserschutzes Frankfurt (Oder)

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Landesamt für Umwelt (LfU) Referat W 21 Hochwasserschutz, Investiver Wasserbau
Seeburger Chaussee 2, Haus 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke

Auftragnehmer

Dr.-Ing. Heinrich Ingenieurgesellschaft mbH
Waisenhausstraße 10
09599 Freiberg

Auftragswert

283.504,94 EUR

Ausführungsort

DE-14476 Potsdam

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Landesamt für Umwelt

Seeburger Chaussee 2

14476 Potsdam

E-Mail: sonia.antochowska-klaja(at)lfu.brandenburg.de

Internet: www.lfu.brandenburg.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene

I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Verbesserung des Hochwasserschutzes Frankfurt (Oder) auf HW 200 Abschnitt Uferpromenade. Referenznummer der Bekanntmachung: VB-18-814

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71000000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Verbesserung des Hochwasserschutzes Frankfurt (Oder) auf HW 200 Abschnitt Uferpromenade. Die zlu erbringenden Leistungen gliedern sich in Grundleistungen nach HOAI und in Besondere Leistungen. Der AG überträgt dem AN die Leistungen für die Leistungsphasen 3-4 bis zur Genehmigung.

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 283.504,94 EUR

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71240000 71200000 71250000

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE403 Hauptort der Ausführung: Frankfurt (Oder) Frankfurt (Oder) Der Planungsraum befindet sich am linken Ufer der Oder im Stadtgebiet von Frankfurt (Oder). Kreisfreie Stadt: Frankfurt (Oder) TK10 Blätter: 3653-NW, 3653-SW Od…

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Grundlage der Planungsaufgaben sind die Ergebnisse der Vorplanung, die Festlegungen der Begutachtungskommission und die Stellungnahme der Stadt Frankfurt (Oder). Im Rahmen der HOAI wird als Planungsziel die Erstellung einer genehmigungsfähigen Lösung definiert. Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in Grundleistungen nach HOAI und in Besondere Leistungen. Der AG überträgt dem AN die Leistungen für die Leistungsphasen 3-4 bis zur Genehmigung. Der AG behält sich vor per Option (kein Anspruch) dem AN die Leistungsphasen LP 5 bis 7, Teile der Leistungsphase 8 sowie die örtliche Bauüberwachung – einzeln oder im Ganzen – zu übertragen. Erstes Planungsziel der hier beschriebenen Planungsaufgabe ist eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung auf Grundlage der Vorzugsvariante der Vorplanung und die Begleitung der Genehmigungsphase bis zur Erteilung der Genehmigung. Zweites Planungsziel ist eine Ausführungsplanung auf Grundlage der vorliegenden Genehmigung und die Vergabe der Bauleistung. Drittes Planungsziel ist die Überwachung der Bauausführung zur Herstellung eines funktionierenden Bauwerks entsprechend der Planung und Genehmigung. Die Planungsaufgabe gliedert sich in folgende Teilaufgaben: 1) Leistungsphase 3-4 ff gem. § 41ff HOAI Ingenieurbauwerke; 2) Leistungsphase 3-4 ff gem. § 49ff HOAI Tragwerksplanung; 3) Leistungsphase 3-4 ff gem. § 47ff HOAI Verkehrsanlagen; 4) Leistungsphase 3-4 ff gem. § 39ff HOAI Freianlagenplanung; 5) Einarbeitung in vorliegende Unterlagen; 6) Erstellung LB und LV für Baugrundhauptuntersuchung und Entwurfsvermessung; 7) Gutachten Gebäudebestand (6 Gebäude); 8) Gutachten Bauzustand Uferspundwand; 9) Fortschreibung GW-Modell; 10) Fortschreibung Kosten-Nutzen-Untersuchung; 11) Fortschreibung städtebaulichen Entwurf; 12) Übersetzung der Unterlagen in die polnische Sprache; 13) Eigentümerabstimmung/ Öffentlichkeitsbeteiligung. Folgende Randbedingungen sind gesondert zu berücksichtigen: Bauliche Randbedingungen: — Leitungsbestand (Ableitung Niederschlagswasser), — Geländehöhen im Bestand, — statisch und operativ geeignete Lösung für Eishochwasser/ Eisdruck, — bei mobilem HWS: ausschließlich ortsfeste mobile Anlagen möglich, — Baugrund. Unterhaltung HWS-Anlage: — Berücksichtigung der Unterhaltungskosten. Weitere Rahmenbedingungen: — Berücksichtigung der städtebaulichen Belange, — Berücksichtigung Denkmalschutz, — Berücksichtigung naturschutzfachliche Fragestellungen. Grenzüberschreitende Randbedingungen: — Information und Einbeziehung der polnischen Seite in die Planung.

II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Bietergespräch / Gewichtung: 70 Preis - Gewichtung: 30

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Der AG behält sich vor per Option (kein Anspruch) dem AN die Leistungsphasen LP 5 bis 7, Teile der Leistungsphase 8 sowie die örtliche Bauüberwachung – einzeln oder im Ganzen – zu übertragen.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben Ergänzende Angaben zu den Zuschlagskriterien: — Kriterium 1: Honorar/ Preis (30 %), — Kriterium 2: Bietergespräch (70 %), — Unterkriterium 1: Teamvorstellung (10 %), — Unterkriterium 2: Arbeits- und Zeitplan für Gesamtprojekt (15 %), — Unterkriterium 3: Erläuterung Herangehensweise anhand vergleichbarer Referenzprojekte für Gesamtprojekt (35 %), — Unterkriterium 4: Gesamteindruck (10 %).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 218-499306

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: VB-18-814 Bezeichnung des Auftrags: Verbesserung des Hochwasserschutzes Frankfurt (Oder) auf HW 200 Abschnitt Uferpromenade (LP 3-4) Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja

V.2) Auftragsvergabe

V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 20.02.2019

V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 3 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Dr.-Ing. Heinrich Ingenieurgesellschaft mbH Waisenhausstraße 10 Freiberg 09599 Deutschland NUTS-Code: DED43 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja

V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 238.239,45 EUR Gesamtwert des Auftrags/Loses: 193.314,56 EUR

V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben Im Ergebnis der Bietergespräche am 23.1.2019 fordern wir Sie erneut zur Angebotsabgabe auf. Die Änderungen betreffen ausschließlich den Punkt Entwurfsvermessung jetzt Vermessungsleistung als Beratungsleistung nach HOAI (siehe Vergabeunterlagen: Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis). Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4DL69

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie Heinrich – Mann – Allee 107 Potsdam 14473 Deutschland Telefon: +49 331866-1610 Fax: +49 331866-1652

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, Referat 11 Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S Potsdam 14467 Deutschland Telefon: +49 331866-7232 Fax: +49 331866-7248 Internet: www.mlul.brandenburg.de

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, Referat 11 Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S Potsdam 14467 Deutschland Telefon: +49 331866-7232 Fax: +49 331866-7248 Internet: www.mlul.brandenburg.de

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 15.03.2019

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 28343 vom 24.03.2019