Sie sehen nur ältere Vergaben von vor einem Jahr und älter. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.

Drucken

Titel

Planungsleistungen zum Gewässerausbau des Dietenbachs in Freiburg i. Br.

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Projektgruppe Neue Wohnbauflächen (ProWo) Dezernat V
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg

Auftragnehmer

WALD + CORBE Consulting GmbH
Am Hecklehamm 18
76549 Hügelsheim

Ausführungsort

DE-79106 Freiburg im Breisgau

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Stadt Freiburg i. Br.

Vergabemanagement

Fehrenbachallee 12

79106 Freiburg im Breisgau

Fax: +49 7612014089

Telefon: +49 7612014083

E-Mail: vergabemanagement(at)stadt.freiburg.de

Internet: www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Planungsleistungen Gewässerausbau Dietenbach Referenznummer der Bekanntmachung: 2018001789

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71322400

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Planungsleistungen nach §§ 41 ff., 49 ff und 53 ff HOAI 2013 zum Gewässerausbau des Dietenbachs in Freiburg i. Br. im Abschnitt nördlich des Dietenbachparks bis zur Straße zum Tiergehege bzw. an den Mooswald-Süd. Der Schwerpunkt liegt im Leistungsbild Ingenieurbauwerke. Ziel ist die Aufwertung des Gewässers und dessen Randstreifen, welche derzeit landwirtschaftlich intensiv genutzt werden. Durch die Erstellung von Deichbauwerken oder Abgrabungen bzw. der Kombination beider Maßnahmen soll dabei sichergestellt werden, dass eine Überschwemmung der Vorländer außerhalb des zukünftigen Gewässerkorridors bis zu einem 100-jährlichen Hochwasserereignisses (HQ100) verhindert wird. Im Nachlauf des Gewässerausbaus und der Herstellung der Hochwasserfreiheit ist von Seiten der Stadt Freiburg die Ausweisung des Baugebiets „Stadtteil Dietenbach1“ vorgesehen. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb (§§ 14, 17 i. V. m. §§ 73 ff VgV).

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71322400 71320000 71322300

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE131 Hauptort der Ausführung: Freiburg i. Br.

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Planungsleistungen Gewässerausbau des Dietenbachs in Freiburg i. Br.: Die Stadt Freiburg i. Br. plant einen Ausbau des Dietenbachs im Gewässerabschnitt. Nördlich des Dietenbachparks (Unterquerung Besançonallee) bis zur Straße zum Tiergehege bzw. an den Mooswald-Süd. Ziel ist die Aufwertung des Gewässers und dessen Randstreifen, welche derzeit landwirtschaftlich intensiv genutzt werden. Durch die Erstellung von Deichbauwerken oder Abgrabungen bzw. der Kombination beider Maßnahmen soll dabei sichergestellt werden, dass eine Überschwemmung der Vorländer außerhalb des zukünftigen Gewässerkorridors bis zu einem 100- jährlichen Hochwasserereignisses (HQ100) verhindert wird. Im Nachlauf des Gewässerausbaus und der Herstellung der Hochwasserfreiheit ist von Seiten der Stadt Freiburg die Ausweisung des Baugebiets „Stadtteil Dietenbach“ vorgesehen. Im Rahmen des Gewässerausbaus sind das aktuelle Gewässerbett des Dietenbachs sowie der vorhandene Bewuchs innerhalb des gesamten Bereichs des Gewässerausbaus in seiner jetzigen Form größtenteils zu erhalten. Änderungen bzw. Geländeanpassungen sind auf den angrenzenden Vorlandbereichen z. B. durch die Errichtung von Deichbauwerken bzw. gezielte Abgrabungen (Flutmulden) möglich. Der Gewässerausbau erstreckt sich über eine Gesamtlänge von ca. 1,5 km. Vorgabe für den Gewässerausbau gemäß §68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist die generelle Vermeidung einer Erhöhung der Hochwassergefährdung für die Unter- und Oberlieger. Des Weiteren hat für das Bemessungsereignis HQ100 (max. Abfluss von 13,4 m3/smit Berücksichtigung HRB Bohrertal und Umbau HRB Breitmatte) ein vollständiger Ausgleich des in Folge des Gewässerausbaus und des damit verbundenen Wegfalls bisheriger Überschwemmungsflächen verloren gehenden Retentionsvolumens zu erfolgen. Dieser muss innerhalb des neuen Gewässerkorridors durch bauliche Maßnahmen (Verwallungen, Querriegel, Vorlandabtragungen,…) erfolgen. Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen einer Konzeptstudie für das Gewässer ein Mindestkorridor von 35 m ermittelt. Diese Vorgabe ist unter Berücksichtigung des Endgültigen Siegerentwurfs für den zukünftig angrenzenden Stadtteil Dietenbach zu überprüfen und ggf.anzupassen. Zur Schaffung des notwendigen Retentionsraums ist zudem eine Optimierung des sogenannten Schildkrötenkopfes, nördlich der Straße zum Tiergehege, mittels Hochwasserrückhaltebecken vorgesehen. Eine entsprechende Optimierungsvariante wurde in der Konzeptstudie voruntersucht. Für die Herstellung der Hochwasserfreiheit im Bereich des späteren Baugebiets ist im Rahmen des Gewässerausbaus der bisherige Durchlass des Käserbachs unter der Besançonallee mittels geeigneter baulicher Maßnahmen zu verschließen. Des Weiteren sind im Hinblick auf das Baugebiet insgesamt max.drei KFZ-Brücken sowie Max. 3 Fuß-/Radwegbrücken über den Dietenbach im Untersuchungsgebiet in den Planungen bzw. den zu erbringenden Leistungen zu berücksichtigen. Deren Exakte Lage ergibt sich nach Festlegung des Siegerentwurfs für den neuen Stadtteil in Abstimmung mit den entsprechenden Planern. Die Brückenbauwerke sollen, soweit möglich, auch für die Schaffung des benötigten Retentionsvolumens mit benutzt werden. Neben der Betrachtung des HQ 100–Ereignisses ist eine zusätzliche Analyse der Hochwassersituation bei einem 1 000-jährlichen Ereignis (HQextrem) gefordert, um auch für diesen Extremfall eine mögliche Verschärfung der Gefährdung der Unter und Oberlieger zu bewerten und ausschließen zu können. Die anzusetzende Abflussmenge bei HQextrem liegt bei max. 29,3 m3/s.

II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Organisationsstruktur / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Qualitätssicherung / Gewichtung: 10 Qualitätskriterium - Name: Sicherstellung der Bearbeitungszeit / Gewichtung: 15 Qualitätskriterium - Name: Fachkompetenz des Projektteams / Gewichtung: 40 Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 15

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages für die Planungsleistungen werden zunächst die Leistungsphasen 1–3 bzw. 1-4 beauftragt (Details siehe Unterlagen). Die Leistungsphasen 4-6 bzw. 5-9 sollen optional nach Abschluss der Leistungsphase 3 bzw. 4 beauftragt werden Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben Siehe PDF-Datein Leistungsbild unter Punkt Geplanter zeitlicher Projektablauf

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 094-213547

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Planungsleistungen Gewässerausbau Dietenbach Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja

V.2) Auftragsvergabe

V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 10.09.2018

V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 4 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde WALD + CORBE Consulting GmbH Am Hecklehamm 18 Hügelsheim 76549 Deutschland NUTS-Code: DE124 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja

V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR

V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben Zu II. 1.7. und V. 2.4 – Aufgrund § 39 Abs.6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 Karlsruhe 76137 Deutschland Telefon: +49 7219268732 E-Mail: vergabekammer(at)rpk.bwl.de Fax: +49 7219263985

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 Karlsruhe 76137 Deutschland Telefon: +49 7219260 E-Mail: vergabekammer(at)rpk.bwl.de Fax: +49 7219263985 Internet: www.rp.baden-wuerttemberg.de

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 11.10.2018

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 26229 vom 17.10.2018