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Titel

Planung von Hochwasserpolder

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Mainzer Netze GmbH
Rheinallee 41
55118 Mainz

Ausführungsort

DE-55218 Ingelheim am Rhein

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Mainzer Netze GmbH

Rheinallee 41

55118 Mainz

Fax: +49 6131-126023

Telefon: +49 6131-127172

E-Mail: martina.vonstallenberg(at)mainzer-stadtwerke.de

Internet: www.mainzer-stadtwerke.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.6) Haupttätigkeit(en) Wasser

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Ingenieurleistung im Zuge des Umbaus des Wasserwerke Eich Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/s 199-410245

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71320000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Im Bereich des Wasserwerkes Eich (67575 Eich, Rheinland-Pfalz, Deutschland) wird ein Hochwasserpolder geplant, welcher bei Flutung unmittelbare Auswirkungen auf den derzeitigen Betrieb des Wasserwerkes haben wird. Für die Inbetriebnahme des Polders ist zurzeit vom Jahr 2020 auszugehen. Gegenstand des Verfahrens ist die Ingenieurleistung zur Planung des erforderlichen Umbaus des Wasserwerks.

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEB35 NUTS-Code: DEB3B

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Für die zukünftige Gewinnung und Aufbereitung des Wassers im Wasserwerk Eich soll eine Aufteilung des Rohwasserzuflusses in einen Grundwasserteilstrom mit einer sehr geringen Belastung mit organischen Spurenstoffen und einen Uferfiltrat-Teilstrom, der eine vergleichsweise hohe Belastung aufweist, erfolgen. Hierfür sollen zusätzliche Uferfiltratbrunnen gebaut werden. Entsprechend dieser Aufteilung bezüglich der Rohwasserqualität wird eine zweistraßige Aufbereitungsanlage vorgesehen, bei der die Aufbereitungstechnik gezielt an die jeweilige Rohwasserqualität angepasst wird. Die Planungsleistungen umfassen folgende Leistungsbilder und Leistungsphasen (in Anlehnung an die HOAI 2013): — Entwurfsplanung, — Genehmigungsplanung, — Ausführungsplanung, — Vorbereiten der Vergabe, — Mitwirken bei der Vergabe, — Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung, — Objektbetreuung.

II.2.5) Zuschlagskriterien

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 199-410245

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja

V.2) Auftragsvergabe

V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 26.04.2018

V.2.2) Angaben zu den Angeboten

V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)

V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

V.2.6) Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Stiftsstraße 9 Mainz 55116 Deutschland Telefon: +49 6131162234 E-Mail: vergabekammer.rlp(at)mwkel.rlp.de Fax: +49 6131162113

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.2.2016 (BGBl. I S. 203) Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […]. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“. Demzufolge ist ein Antrag an die benannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Stiftsstraße 9 Mainz 55116 Deutschland Telefon: +49 6131162234 E-Mail: vergabekammer.rlp(at)mwkel.rlp.de Fax: +49 6131162113

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 27.04.2018

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 23574 vom 02.05.2018