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Titel

Planung der Erweiterung der Vorfelder A und 3b und des Frachtvorfeldes

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Flughafen Berlin Brandenburg
12521 Berlin

Auftragnehmer

airport consulting partners GmbH
Schwabstraße 59
70197 Stuttgart

Ausführungsort

DE-12521 Berlin

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Einkauf/Bauvergabe, Gebäude B 027, 1. OG, Raum 50

12521 Berlin

E-Mail: einkauf(at)berlin-airport.de

Internet: www.berlin-airport.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.6) Haupttätigkeit(en) Flughafenanlagen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Generalplanerleistung zur Erweiterung der Vorfelder A, 3b und Fracht Referenznummer der Bekanntmachung: EB-2017-0049 (Aktenzeichen des Auftraggebers)

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71311240

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Leistung umfasst die Planung der Erweiterung der Vorfelder A und 3b und des Frachtvorfeldes sowie der Rollbahn TWY F im Rahmen der Kapazitätssicherung des Flughafens BER. Es sind Planungsleistungen entsprechend den Leistungsphasen 1-9 in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und besondere Leistungen zu erbringen. Zu planen sind im Wesentlichen die Flugbetriebsflächen, die Anlagen zur Ableitung des Oberflächenwassers einschließlich Stauraumkanäle, Bodenfilter und die elektrotechnischen Anlagen einschließlich der erforderlichen Anpassung und Ergänzung der bestehenden Befeuerungssteuerung sowie eine neue Befeuerungsstation. Im betroffenen Planungsbereich sind Rückbauten von Hochbauten und Infrastrukturanlagen zu planen.

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71320000 71322500 71322200 71300000 71323100

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE406 Hauptort der Ausführung: Landkreis Dahme Spree

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Erweiterung des Vorfeldes A umfasst 7 Abstellpositionen für Luftfahrzeuge Code Letter C sowie eine MARS- Position für Code Letter E in Schrägaufstellung. Westlich und nördlich schließt die Erweiterung an das vorhandene Vorfeld A an. Die Planung erfolgt auf der Grundlage des vorliegenden Lage-, Höhen-, Befeuerungs- und Entwässerungskonzeptes, welches im Rahmen der Planung der 1. Ausbaustufe des Vorfeldes A erstellt wurde. Für das Frachtvorfeld sind 4 Code Letter C Positionen vorzusehen sowie analog zum Vorfeld A eine MARS- Position für Code Letter E in Schrägaufstellung. Die bauliche Entwicklung schließt östlich an das Vorfeld A an. Die Rollbahn F (Code Letter F) ist nach Osten inklusive Befeuerung zu erweitern. Die Vorfeldrollbahn und die Positionseinrolllinien sind zu befeuern. Für die Positionen sind eine Beleuchtung sowie die Ausstattung mit Andockführungssystemen und 400 Hz-Anlage vorzusehen. Die Erweiterung des Vorfeldes 3b umfasst 2 zusätzliche Abstellpositionen für Luftfahrzeuge Code Letter C. Es schließt südlich an das bestehende Vorfeld 3b und östlich an die Rollbahn K6 an. Die beiden Positionen sind zu beleuchten. Im Rahmen der Erweiterung der Befeuerungsanlagen ist eine neue Befeuerungsstation als Ersatz für die bestehenden Befeuerungsstationen Ost 1 und Nord/Nord 1 zu errichten. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung der Stufe 1 erfolgt mit Zuschlagserteilung. Näheres zu den weiteren Stufen 2, 3 und 4 ist in Ziffer II.2.11) “Angaben zu Optionen“ benannt. Voraussichtlicher Umfang der zu planenden Anlagen (alle Angaben sind ca.- Werte) Erweiterung Vorfeld A — ca. 25 000 m2 Neubau Flugbetriebsflächen in Zementbetonbauweise inkl. Entwässerung, Befeuerung, Markierung und Beschilderung — ca. 3 000 m2 Betriebsstraßen — Anlagen der Flughafensicherheit (Zaun, Videoüberwachung usw.) — ca. 60 Feuer — ca. 7 Vorfeldbeleuchtungsmaste — ca. 150 m Verlängerung Staukanal DN 2000 — Anpassung Prozessleittechnik — Planung technisch und betrieblich notwendiger Zwischenzustände, Provisorien und Baubehelfe — ca. 1 000 m2 Rückbau und Teilrückbau befestigter Flächen — Anpassung der bestehenden medialen Infrastruktur — ca. 7 St. 400 Hz Bodenstromversorgung — ca. 7 St. Andockführungssysteme Frachtvorfeld — ca. 32 000 m2 Neubau Flugbetriebsflächen in Zementbetonbauweise inkl. Entwässerung, Befeuerung, Markierung und Beschilderung — ca. 3 000 m2 Betriebsstraßen — ca. 5 000 m3 Erweiterung zentraler Bodenfilter BF2 — ca. 200 lfdm. Errichtung dezentraler Bodenfilter — ca. 250 m Verlängerung Staukanal DN 2000 — ca. 1 000 m3 Erweiterung Konzentratspeicher für Flugzeug- und Flächenenteisungsmittel — Anpassung Prozessleittechnik — Planung technisch und betrieblich notwendiger Zwischenzustände, Provisorien und Baubehelfe — ca. 3 500 m2 Grünflächen — Anpassung der bestehenden medialen Infrastruktur — ca. 115 Feuer — ca. 4 St. 400 Hz Bodenstromversorgung — ca. 4 St. Andockführungssysteme — ca. 4 Vorfeldbeleuchtungsmasten — ca. 72 000 m3 Abriss Hochbauten (Hangar, Winterdiensthalle und Bürogebäude) — ca. 25 000 m2 Rückbau und Teilrückbau befestigter Flächen (Vorfelder und Straßen) Weitere zwingend zu beachtende Angaben – vgl. URL Internet: secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/

II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Leistungserbringung / Gewichtung: 10 Qualitätskriterium - Name: Auftragsbezogene Qualifikation und Erfahrung des Projektteams für die zu erbringenden Leistungen / Gewichtung: 30 Preis - Gewichtung: 60

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Stufe 2: — Stufe 2a Ausführungsplanung Erweiterung Vorfeld A — Stufe 2b Ausführungsplanung Erweiterung Vorfeld 3b — Stufe 2c Ausführungsplanung Errichtung Vorfeld Fracht — Stufe 2d Ausführungsplanung Errichtung Befeuerungsstation Stufe 3: Stufe 3a Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe Erweiterung Vorfeld A — Stufe 3b Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe Erweiterung Vorfeld 3b — Stufe 3c Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe Errichtung Vorfeld Fracht — Stufe 3d Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe Errichtung Befeuerungsstation Stufe 4: — Stufe 4a Bauüberwachung / Bauoberleitung, Objektbetreuung und Dokumentation Erweiterung Vorfeld A — Stufe 4b Bauüberwachung / Bauoberleitung, Objektbetreuung und Dokumentation Erweiterung Vorfeld 3b — Stufe 4c Bauüberwachung / Bauoberleitung, Objektbetreuung und Dokumentation Errichtung Vorfeld Fracht — Stufe 4d Bauüberwachung / Bauoberleitung, Objektbetreuung und Dokumentation Errichtung Befeuerungsstation Darüber hinaus sind folgende Bedarfspositionen vorgesehen: Bedarfsposition 1: Beratende/ gutachterliche Leistungen - Baugrund, Oberbau, Altlasten, Schadstoff, Altlastenmanagement, Kampfmittel, Umweltverträglichkeit, Naturschutz und ggf. weitere Leistungen Bedarfsposition 2: Ergänzende Entwurfsvermessung Bedarfsposition 3: Leistungen der Fremdüberwachung – Kontrollprüfungen für den Erd-, Asphalt- und Betonbau, Folienverlegung etc. Bedarfsposition 4: Im Rahmen der Objektbetreuung und Dokumentation, Erstellung von Planungs- und Ausschreibungsunterlagen für die Durchführung von notwendigen Ersatzvornahmen innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfristen für Bauleistungen zur Beseitigung von etwaigen Baumängeln. Bedarfsposition 5: Der AG kann verlangen, dass der AN geänderte oder zusätzliche Leistungen erbringt, die erforderlich oder zweckmäßig sind, um das vertragsgegenständliche Bauvorhaben / die bauliche Anlage / technische Ausrüstung fertig zu stellen bzw. fertig zu planen, es sei denn, der Betrieb des AN ist auf eine entsprechende Leistung nicht eingerichtet. Hält der AN die geänderte oder zusätzliche Leistung für undurchführbar, nicht sachdienlich oder unzweckmäßig, so hat er dies dem AG unter Darlegung seiner Gründe mitzuteilen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Der AN wird auch selbständig geänderte oder zusätzliche Leistungen vorschlagen, soweit diese erforderlich oder zweckmäßig sind, um den Auftragsgegenstand vertragsgerecht zu erfüllen. Von dem Leistungsbild bereits umfasste Überarbeitungen seiner Leistungen stellen keine geänderten Leistungen im vorstehenden Sinne dar. Die Erhöhung anrechenbarer Kosten stellt allein keine Grundlage für Honoraranpassungen in Bezug auf eine vereinbarte Honorarpauschale dar. Der AG kann Anordnungen im vorbenannten Sinne zu Art und Umfang der vertraglichen Leistungen, soweit geboten, auch hinsichtlich der Planungstermine und –zeiten (Beschleunigungsanordnungen etc.) treffen, wenn der Betrieb des AN auf die dafür erforderlichen Leistungen eingerichtet ist und sie unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht unzumutbar sind. Die Vergütung für etwaige vorbenannte Anordnungen des AG berechnet sich gemäß den in nachfolgenden getroffenen Abreden. Sofern der AG eine rechtsverbindliche Änderungsanordnung im vorbenannten Sinne der vorbenannten Festlegungen an den AN erteilt, ist dieser verpflichtet, unverzüglich ein vertragsgerechtes Nachtragsangebot dem AG zu übersenden. Darüber hinaus ist der AN ist verpflichtet, mit der Erbringung der in der Änderungsanordnung durch den AG beauftragten zusätzlichen oder geänderten Leistungen auch unverzüglich zu beginnen.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben Weitere zwingend zu beachtende Angaben – vgl. URL Internet: secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 247-521107

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 1 Bezeichnung des Auftrags: Generalplanerleistung zur Erweiterung der Vorfelder A, 3b und Fracht Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja

V.2) Auftragsvergabe

V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 20.08.2018

V.2.2) Angaben zu den Angeboten Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde airport consulting partners GmbH Beratende Ingenieure Stuttgart 70197 Deutschland NUTS-Code: DE406 Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein

V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)

V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

V.2.6) Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben 1) Grundsätzliches: Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 100 Abs. 1, Nr. 2a GWB ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt (vgl. Ziff. IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen. Die in Ziffer II.2.7) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und der Anpassung und Aktualisierung (ca. 45 Monate für LP 1-8 und ca. 48 Monate für LP 9). 2) Hinweise zum Teilnahmewettbewerb: Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 2-fach (1 Original und 1 Kopie, die Unterlagen sind entsprechen zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. II.1.1) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zum Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular) verwendet werden. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8.1.2018 an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer) II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. ebenfalls unter Ziffer II.1.1)) an die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Ausschreibungsverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Ausschreibungsverfahren zu nutzen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird. Weitere zwingend zu beachtende Angaben – vgl. URL hInternet: secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie Heinrich-Mann-Allee 107 Potsdam 14473 Deutschland Telefon: +49 331 / 866-1719 Fax: +49 331 / 866-1652 Internet: www.mwe.brandenburg.de

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 KT gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung, gerügt werden. 2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung gerügt werden. 3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung gerügt werden. 4) Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. 5) Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße und in Bezug auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu beachten. Gemäß Richtlinie 2014/25/EU, Anlage XII C Nr. 19 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen wird auf den folgenden Link, Ziffer VI.4.3) verwiesen: (URL) https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Str. 16 Bonn 53113 Deutschland Telefon: +49 228 / 9499-0 E-Mail: info(at)bundeskartellamt.bund.de Fax: +49 228/9499-400 Internet: www.bundeskartellamt.de

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 28.08.2018

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 25571 vom 04.09.2018