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Titel

Renaturierung der aller zwischen Badelandbrücke und Vorsfelde

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Aller-Ohre-Verband KdöR
Dannenbütteler Weg 100
38518 Gifhorn

Auftragnehmer

Sönnichsen & Partner
Minden

Auftragswert

203.328,88 EUR

Ausführungsort

DE-38409 Wolfsburg

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Aller-Ohre-Verband

Dannenbütteler Weg 100

38518 Gifhorn

E-Mail: sekretariat(at)aller-ohre-verband.de

Internet: www.aller-ohre-verband.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts

I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: 18-0355 Renaturierung der Aller zwischen Badelandbrücke und Vorsfelde – Planung und Bauvorbereitung Referenznummer der Bekanntmachung: 18-0355 Renaturierung der Aller zwischen Badelandbrücke und Vorsfelde - Planung und Bauvorbereitung

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71240000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Planung und Bauleitung: Renaturierung der aller zwischen Badelandbrücke und Vorsfelde

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 203.328,88 EUR

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71300000

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE913 Hauptort der Ausführung: 38440 Wolfsburg

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Es handelt sich um einen Gewässerumbau vorrangig im Gewässer in der Aller. Hauptmerkmal befindet sich in dem Leistungsbild § 39 HOAI Freianlagen, untergeordnet sind die gestaltenden Elemente, Ausstattungen sowie begleitende Wege in der Förderkulisse Natur erleben. Ausgeschrieben wird die Planungsleistung der Leistungsphasen 3-5 einschließlich 3 % Einarbeitung sowie Teilleistungen aus den Leistungshasen 1+2. Die vorhandene Planung wird zur Verfügung gestellt. Es wird die Option heraus gegeben, die Leistungsphasen 6-9 nach Erhalt der Baugenehmigung bei bereit gestellten Mitteln zu beauftragen. Die Aller befindet sich im Bereich der Stadt Wolfsburg in einem Ausbauzustand der 60er Jahre, der die Stadt Wolfsburg veranlasste, eine naturnahe Umgestaltung zu planen. Im Bereich der Badelandbrücke sind über eine Länge von 300 m Teilverfüllungen zur Einengung der Aller im Niedrigwasserprofil vorgesehen. Hier wurde durch einen Ausbau der Aller das Gewässer deutlich vertieft, wodurch eine Feinstkornverfüllung (mineralisch, „Mudde“) seit Jahrzehnten stabil diesen Gewässergrund überdeckt gebildet hat. Ein zweiter Bereich ist die Herstellung einer Tiefenaue, mit einer ca. 1,3 km langen Strecke mit Blenken, Inseln, Strömungslenkern und ggf. unterstützenden Sohlsubstrat. Das entnommene Substrat soll, soweit vor Ort einsetzbar für die Verfüllung in der Aller auf der Einengungsstrecke verwendet werden. Frühzeitig sind demnach für die Detailplanung die Bodenprofile zu beauftragen. Die Grundstücke befinden sich im städtischen Eigentum und es entstehen hier kein weiterer Aufwand bzw. keine zusätzlichen Kosten. Die Vergabe der Planung „Gewässer einschließlich Wege und Ausstattungen für Natur erleben“ ist nach § 39 HOAI Zone III unten zzgl. Sonderleistungen FFH Vorprüfung, Eingriffsregelung, Baugrunduntersuchung, anteilige Projektsteuerung hier Kostenverfolgungen, Termin- und Fristenverfolgungen, Vorbereiten der Fördermittelabrufe/Rechnungslegungen kalkuliert. Aufgrund der Übernahme der Projektträgerschaft erfolgt die fachliche und formale Begleitung des Vorhabens durch den Aller-Ohre-Verband. Die Durchführung der Vergabe obliegt der Vergabestelle der Stadt Wolfsburg. Vorgesehen ist eine gemeinsame Vergabe an eine Planungsgemeinschaft bzw. eines Planungsbüros von wasserbaulichen und landschaftspflegerischen Leistungen. Es sind aufgrund der Finanzierung mittels Fördermittel zu steuernde Sonderleistungen mit einzuplanen. Insbesondere die Vorbereitung und Terminverfolgung der zu beauftragenden Fachplaner sind hier zu beachten. Die Kommunikation bei Genehmigungsplanungen, wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Anforderungen, Regelungen und Fragen wird durch den Aller-Ohre-Verband sichergestellt. Die vorliegende Terminplanung ist mit den Fachbehörden abgestimmt. Im ersten Schritt wurde eine Planung einschließlich der Leistungsphase 2, Vorplanung geleistet, Fördermittel sind durch das Fördervorhaben „Aufwertung des niedersächsischen Natur- und Kulturerbes sowie Sicherung der biologischen Vielfalt“; Zuwendungsstelle N-Bank, bewilligt. Die auf dieser Grundlage festgesetzte Gesamtsumme für das Planungs- und Bauvorhaben beträgt 2,1 Millionen Euro einschließlich aller Nebenkosten.

II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Vorstellung des Unternehmens und des Teams / Gewichtung: 20 % Qualitätskriterium - Name: Konzeptionelle Gedanken / Gewichtung: 20 % Qualitätskriterium - Name: Umsetzungsstrategie und grobe Terminplanung / Gewichtung: 10 % Qualitätskriterium - Name: Methoden zur Termin-/Kosten- und Qualitätskontrolle / Gewichtung: 10 % Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Sicherstellung der Präsenz vor Ort / Gewichtung: 10 % Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck aus dem Verhandlungsgespräch / Gewichtung: 15 % Preis - Gewichtung: 15 %

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Folgebeauftragung bei fristgerechter Baugenehmigung

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja Projektnummer oder -referenz: ZW6 - 85008046 Zuwendung gemäß Richtlinie zur Aufwertung des niedersächsischen Natur- und Kulturerbes sowie Sicherung der biologischen Vielfalt; bewillligt Ko-Finanzierung: Stadt Wolfsburg

II.2.14) Zusätzliche Angaben Die Stadt Wolfsburg ist nicht Auftraggeber der ausgeschriebenen Leistung, sie führt lediglich das Verfahren durch. Auftraggeber und den Zuschlag erteilende Stelle ist der Aller-Ohre-Verband.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 189-427175

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 18-0355 Los-Nr.: 0 Bezeichnung des Auftrags: Renaturierung der Aller Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja

V.2) Auftragsvergabe

V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 28.12.2018

V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 3 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Sönnichsen & Partner Minden Deutschland NUTS-Code: DEA46 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja

V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 203.328,88 EUR

V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Der Teilnahmeantrag ist auf einem Formular des Auftraggebers Aller-Ohre- Verband zu erstellen, und bei der zentralen Vergabestelle der Stadt Wolfsburg, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg einzureichen. Das Formular enthält Vorlagen für die erforderlichen Erklärungen, darunter die Integritätserklärung sowie Erklärungen gemäß III.1.2 und III.1.3. Die Fläche umfasst insgesamt 6 ha und eine tatsächlich umzubauende Gewässerlänge von 1,5 km Länge. In der Vorplanung wurden verschiedene Varianten aufgezeigt und aufgrund der Gefällesituation, Unterhaltung und vor allem aufgrund des Gewässertyps präferierte Lösung der Einengung im Bereich der Badelandbrücke und der Tiefenaue mit Abgrabungen zum nördlichen Bereich. Die Aufgabe kann reduziert werden, wenn sich die Kosten höher als bisher angenommen entwickeln sollten. Der AG behält sich vor, dass es keine Berechtigung auf vollumfängliche Umsetzung der Vorplanung seitens des AN gibt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Beauftragung der optional ausgeschriebenen Leistungsphasen 6-9. Geschätzter Wert: Angenommene Summe 1 530 000,00 EUR § 39 HOAI Zone III Mindestsatz, Teilweise Leistungsphase 2; 3 %, sowie Leistungsphase 3, 4, 5 Optioniert (42 %): 65 018,18 EUR Leistungsphase 6-9 Besondere Leistung § 5 HOAI LPH 3 — Mitwirken bei Beteiligungsverfahren Workshops 3 Veranstaltungen — FFH Vorprüfung, — Eingriffsregelung, — Mitwirken bei der Kostenverfolgung für die Fördermittelabrechnung, — Zusammenstellung von Unterlagen zur Beauftragung der Fachgutachten, — Mitwirken bei der Abrechnung von Fördermitteln. Besondere Leistung § 5 HOAI LPH 4 erstellen der Genehmigungsunterlagen und Anträge prüfen von Unterlagen der Planfeststellung auf Übereinstimmung mit der Planung Sonderleistung Hydraulische Berechnung Terminverfolgung Planungsablauf/Fördermittel/Finanzmittel Kostenverfolgung Besondere Leistung § 5 HOAI LPH 5 Mitwirken bei der Abrechnung von Fördermitteln Sonstige Leistungen Vermessung geringe – mittlere Anforderungen Sonstige Leistungen Zur Dokumentation des Ausschreibungsverfahrens bitten wir Sie, Bieterfragen ausschließlich über die Vergabestelle der Stadt Wolfsburg zu stellen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2YQAN

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Niedersachsen beim Nieders. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg - Auf der Hude 2 Lüneburg 21339 Deutschland Fax: +49 413115-2943

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Stadt Wolfsburg Porschestr. 49 Wolfsburg 38440 Deutschland E-Mail: zentrale-vergabestelle(at)stadt.wolfsburg.de Fax: +49 536128-2057 Internet: www.wolfsburg.de/ausschreibungen

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 24.01.2019

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 27597 vom 05.02.2019