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Titel

Lieferung von Geschwindigkeitskontrollkameras

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Lieferauftrag (VOL)

Auftraggeber

A.V.E. Abfallverwertungs- und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn
Alte Schanze 40
33106 Paderborn

Auftragnehmer

JENOPTIK Robot GmbH
Opladener Str. 202
40789 Monheim am Rhein

Ausführungsort

DE-33102 Paderborn

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Kreis Paderborn

Aldegreverstr. 10-14

33102 Paderborn

Telefon: +49 5251308-3016

Fax: +49 5251308893098

E-Mail: submissionsstelle(at)kreis-paderborn.de

Internet: http.://www.deutsche-evergabe.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Lieferung Geschwindigkeitsmessgeräte und Säule/Gehäuse f. d. stationäre Geschwindigkeitsüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 30 5 - 21332

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 34971000

II.1.3) Art des Auftrags Lieferauftrag

II.1.4) Kurze Beschreibung: Lieferung einer Säule/Gehäuse f. d. stationäre Geschwindigkeitsüberwachung, von drei Laserscanner-Geschwindigkeitsmessgeräten sowie Zubehör für den mobilen Einsatz (2-fach)

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nei

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.), Wert ohne MwSt.: 151.881,00 EUR

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 34970000

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA47 Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführ

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:, Die Bußgeldbehörde des Straßenverkehrsamtes des Kreises Paderborn ist als Kreisordnungsbehörde gem. § 48 Abs. 2 Ordnungsbehördengesetz (OBG) für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten mit mobilen und stationären Überwachungsanlagen innerhalb des Kreisgebietes zuständig. Auch die Verfolgung und Ahndung der festgestellten Verstöße obliegt dem Kreis Paderborn.An bislang acht stationären Messstandorten wurden bzw. werden Geschwindigkeitsmessungen mit stationären Geschwindigkeitsmessanlagen mit in der Fahrbahn verlegten piezoelektrischen Drucksensoren sowie mit Laserscanner-Geschwindigkeitsmessanlagen durchgeführt.Das Bildmaterial wird durch den Kreis Paderborn bearbeitet. Die Auswertung erfolgt mit „TraffiDesk“ der Jenoptik Robot GmbH, die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeitenverfahren mit „SC-OWI“ der Nagarro GmbH.An zwei mit Sensoren ausgestatteten Messplätzen in Delbrück, B 64, die versetzt in einem Abstand von ca. 170 m aufgestellt sind (zur Überwachung jeweils einer Fahrtrichtung) sind Fahrbahnschäden aufgetreten, so dass diese aktuell nicht mehr betrieben werden können.An der Örtlichkeit gelten die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten gem. § 3 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Seit Jahren erfolgen dort bereits Geschwindigkeitsüberwachungen. Es kommt dennoch zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, insbesondere von LKWs. Die B 64 zählt im Kreisgebiet zu einer der unfallträchtigsten Straßen.Die Geschwindigkeitsüberwachung soll nunmehr, ohne einen Eingriff in den Fahrbahnbelag, mittels Laserscanner-Geschwindigkeitsmessgeräten stationär erfolgen. Zu diesem Zweck soll eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage an dem unten genannten Standort am rechten Fahrbahnrand aufgestellt werden, die zeitweise mit zwei Geschwindigkeitsmessgeräten bestückt wird, so dass dann zeitgleich eine Überwachung beider Fahrtrichtungen erfolgt.Geplanter Standort: Delbrück, B 64, Abschnitt 35, Stat. 2.170, Fahrtrichtung Paderborn (westl. Einmündung Linnenstraße – geführt als Messplatz 11; siehe Kartenausschnitt und Foto)2In jede Fahrtrichtung ist ein Fahrstreifen (jeweils ca. 4 m breit) und ein Seitenstreifen (jeweils ca. 2 m breit) vorhanden. Außerdem befindet sich noch ein Randstreifen von 0,60 m zwischen Seitenstreifen und Leitplanke in Fahrtrichtung Paderborn (s. Foto).Der exakte Standort wird nach Vertragsabschluss einvernehmlich festgelegt.Die Vorderkante der Säule/des Außengehäuses muss sich aber mindestens in einem Abstand von 1,70 m hinter der Vorderkante der vorhandenen Seitenschutzplanke (Einzeldistanzschutzplanke 2,0) befinden.Es muss dennoch gewährleistet sein, dass bei Überwachung des Gegenverkehrs die Beweisfotos die Qualität erreichen, die eine Identifizierung der Fahrzeugführerin/des Fahrzeugführers beweissicher möglich macht.Eine Zähleranschlusssäule mit Stromanschluss ist an der Örtlichkeit vorhanden (zur Versorgung der bisherigen TraffiPhot S-Messanlage).Der Auftragnehmer hat die technische Realisierbarkeit der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Anforderungen ggf. direkt am künftigen Standort der stationären Anlage zu überprüfen.Mit Erteilung des Auftrags haftet der Auftragnehmer bezüglich der fehlerfreien Funktionalität und Ausführung.Es sollen insgesamt drei Laserscanner-Geschwindigkeitsmessanlagen geliefert werden. Zwei der drei Laserscanner-Geschwindigkeitsmessanlagen werden wechselweise für die mobile Geschwindigkeitsmessung eingesetzt. Es ist daher Zubehör in zweifacher Ausführung für den mobilen Einsatz auf einem Stativ erforderlich.Alle Mitarbeiter der Geschwindigkeitsüberwachung des Kreises Paderborn sind bereits hinsichtlich der Bedienung der Geschwindigkeitsmessanlage „TraffiStar S350“ der Jenoptik Robot GmbH im stationären Betrieb und der Auswertung der Messergebnisse geschult.Die Lieferung der Säule sowie der Geschwindigkeitsmessgeräte und des Zubehörs hat schnellstmöglich zu erfolgen. Angaben zur Lieferfrist enthalten die „Besonderen Vertragsbedingungen“.

II.2.5) Zuschlagskriterien Preis

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 177-460667

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja

V.2) Auftragsvergabe

V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 19.11.2021

V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Jenoptik Robot GmbH Monheim am Rhein 40789 Deutschland NUTS-Code: DEA1C Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein

V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 151.881,00 EUR

V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster Albrecht-Thaer-Straße 9 Münster 48147 Deutschland Telefon: +49 2514111691 E-Mail: vergabekammer(at)bezreg-muenster.nrw.de Fax: +49 2514112165

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 29.11.2021

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 40914 vom 06.12.2021