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Sonstige Lieferungen
Titel Ausführungsort Frist
Beschaffung eines Massenspektrometers DE-95100 16.04.2024
Lieferung eines Unimog U 247 DE-89077 07.03.2024
Lieferung eines Doppler Wind Lidar DE-76344 29.02.2024
2024-ArcGIS-Online-Enterprise Agreement DE-30659 22.02.2024
Electronic Certificates System in Jordan JO-65239 19.01.2024
Lieferung von Metadaten-Mining-Software DE-14195 11.01.2024
Wartung und Instandsetzung von Hard- und Softwarekomponenten DE-80538 10.01.2024
SG-ELA Software - Landkreis-GIS BGL EEAP Supportvertrag DE-83435 09.01.2024
Beschaffung eines Rasterelektronenmikroskops (REM) DE-91058 04.01.2024
Gessamtlösung eines geodätischen Programmsystems DE-64283 03.01.2024
Titel
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Vergabeverfahren
Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes
Heidestraße 15
10557 Berlin
Auftragnehmer
AllTerra Deutschland GmbH
An der Feldmark 16
31515 Wunstorf
Ausführungsort
DE-10557 Berlin
Beschreibung
Abschnitt I:
I.1) Die Autobahn GmbH des Bundes
Heidestraße 15
10557 Berlin
E-Mail: vergabestelleautobahn.de
Internet: https://www.autobahn.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und finanzierung der Autobahnen und anderer Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: UAV-Software
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Das Ziel der Autobahn GmbH des Bundes ist es, unmittelbar nach Vertragsschluss Softwarelösungen zur Verfügung zu stellen, damit die Kernprozesse des Planens, Bauens, Betreibens und Erhaltens effizient und nach einheitlichen Maßstäben abgewickelt werden können. Teil der Bearbeitung der Kernprozesse ist eine Software für die Verarbeitung von Daten, die mittels einer UAV Plattform erfasst wurden. Diese Software soll unternehmensweit Verwendung finden. Mit einer UAV Plattform werden in einem automatisierten Prozess Bildflüge durchgeführt, bei der Serien von Bildern in definierten Rastern entstehen. Die Plattformen verfügen über einen integrierten GNSS-RTK-Empfänger, wodurch für jedes Einzelbild Aufnahmepositionen mit einer Positions¬genauigkeit von wenigen Zentimetern verfügbar sind. Außerdem können am Boden Passpunkte hinzugefügt werden, die der Kontrolle und einer zusätzlichen Genauigkeitssteigerung dienen.
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 10,00 EUR
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE3
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Das Ziel der Autobahn GmbH des Bundes ist es, unmittelbar nach Vertragsschluss Softwarelösungen zur Verfügung zu stellen, damit die Kernprozesse des Planens, Bauens, Betreibens und Erhaltens effizient und nach einheitlichen Maßstäben abgewickelt werden können. Teil der Bearbeitung der Kernprozesse ist eine Software für die Verarbeitung von Daten, die mittels einer UAV Plattform erfasst wurden. Diese Software soll unternehmensweit Verwendung finden. Mit einer UAV Plattform werden in einem automatisierten Prozess Bildflüge durchgeführt, bei der Serien von Bildern in definierten Rastern entstehen. Die Plattformen verfügen über einen integrierten GNSS-RTK-Empfänger, wodurch für jedes Einzelbild Aufnahmepositionen mit einer Positions¬genauigkeit von wenigen Zentimetern verfügbar sind. Außerdem können am Boden Passpunkte hinzugefügt werden, die der Kontrolle und einer zusätzlichen Genauigkeitssteigerung dienen. Mit der Software werden diese Bilder und die Positionsangaben in einem integrierten Ansatz photogrammetrisch ausgewertet. Typische Ergebnisse sind dreidimensionale Oberflächenmodelle und Punktwolken, die ein digitales Abbild der realen Umgebung darstellen (Digitaler Zwilling). Diese Modelle sind maßstabsgetreu, so dass direkt in ihnen Objekte vermessen werden können. Zusätzlich zu den 3D-Modellen erstellt die Software aus den Einzelbildern auch verzerrungsfreie, maßstabsgetreue und georeferenzierte Abbildungen (Orthofotos). Die Verarbeitung der UAV-Daten sowie die Beurteilung der Ergebnisse sollen in einheitlichen Prozessen abgebildet werden, wobei die Anwendung ein einheitliches Werkzeug zu deren Umsetzung darstellt. Das übergeordnete Ziel des Unternehmens ist es, eine einheitliche Struktur zu schaffen, in der sich vereinheitlichte Softwarelösungen niederlassungsübergreifend verwenden lassen. Dadurch können Erfahrungen ausgetauscht und Ressourcen weiter genutzt werden.
II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Bieterfragenkatalog / Gewichtung: 80 Preis - Gewichtung: 20
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) Erläuterung: Nach Auswertung der eingegangenen Angebote für die Ausschreibung UAV-Software im offenen Verfahren musste das Vergabeverfahren gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben werden, weil keines der eingegangenen Angebote den Bedingungen entsprach
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 31.05.2023
V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde AllTerra Deutschland GmbH 31515 Wunstorf Deutschland NUTS-Code: DE Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags / Loses: 10,00 EUR
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt- Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 228949900 Fax: +49 2289499163
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Bundeskartellamt- Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 228949900 Fax: +49 2289499163
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 27.06.2023
Veröffentlichung
Geonet Vergabe 52311 vom 04.07.2023