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Titel

Geodaten zur Nutzung in Geoinformationssystemen im Verbund mit dem Einsatzleitsystem

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport Amt für Innere Verwaltung und Planung
Johanniswall 4
20095 Hamburg

Auftragnehmer

Esri Deutschland GmbH
Ringstraße 7
85402 Kranzberg

Ausführungsort

DE-20095 Hamburg

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Inneres und Sport

Johanniswall 4

20095 Hamburg

E-Mail: mailto: dataportvergabestelle@dataport.de

Internet: https://www.hamburg.de/innenbehoerde/

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: PERLE - Geodaten Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2023000046

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 72319000 Datenbereitstellung

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Für die Leitstellen und weitere Bereiche von Polizei und Feuerwehr werden die Geodaten zur Nutzung in Geoinformationssystemen im Verbund mit dem Einsatzleitsystem benötigt; u.a. für die Ortssuche (in Form von Points of Interest (POI)) und intelligentes Routing von Ressourcen und Einsatzmitteln.

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 72319000 Datenbereitstellung

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE6 Hauptort der Ausführung: Hamburg

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Für die Leitstellen der Feuerwehr und Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg sowie ver-schiedene, weitere Anwendungsbereiche der Feuerwehr und Polizei spielt die Nutzung von Geoinformationssystemen (GIS) eine wichtige Rolle. - Im Rahmen des Programms Erneuerung der Leitstellen von Feuerwehr und Polizei wird die Einsatzleittechnik (ELT) durch das Projekt PERLE-IT in zwei Schritten erneuert, wofür auch Geodaten benötigt werden. - 1. Im ersten Schritt wurde das bisherige Hamburger Einsatzleitsystem HELS technisch modernisiert und im November 2022 als HELS 2.0 in Betrieb genommen. Das Geoinformationssystem wurde 2021 / 2022 in der Ausprägung GDI 1.0 aufgebaut. Das Gesamtsystem aus Einsatzleitsystem, Kommunikationssystems und GIS wird als ELT 2 bezeichnet. - 2. Im zweiten Schritt wurde ein neues Einsatzleitsystem beschafft, welches HELS 2.0 voraus-sichtlich im Herbst 2025 ablösen wird. Das Geoinformationssystem wird derzeit in der Ausprägung GIS 2.0 aufgebaut. Das Gesamtsystem aus dem dann neuem Einsatzleitsystem, Kommunikationssystems und GIS wird als ELT 3 bezeichnet. - Zusätzlich werden Geodaten von der Polizei v.a. für die Anwendungsbereiche - Analyse Straftaten, - Einsatzplanung, - Verkehrsüberwachung, - Lagekarte und den - Einsatzbetrieb über CommandX sowie von der Feuerwehr v.a. zur - Verkehrsflußoptimierung, - Bedarfsanalyse / Gebietsabdeckung, - für den Kampfmittelräumdienst, - das Fahrzeugrouting im Hinblick auf die Einsatzsteuerung und die Ermittlung der nächstgelegenen Zentrale Notaufnahme benötigt sowie - den Einsatzbetrieb über CommandX benötigt.

II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50 Preis - Gewichtung: 50

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 110-342552

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: PERLE - Geodaten Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja

V.2) Auftragsvergabe

V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 01.08.2023

V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Esri Deutschland GmbH Kranzberg Deutschland NUTS-Code: DE21B Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein

V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags / Loses: 0,01 EUR

V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (Internet: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/dataport/tabs/home) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können. Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen.Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Teilnahmeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Unternehmen unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg Postfach 301741 Hamburg 20306 Deutschland Telefon: +49 40428231690 E-Mail: mailto: vergabekammer@fb.hamburg.de Fax: +49 40427923080 Internet-Adresse: Internet: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11725152/

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 02.08.2023

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 53329 vom 09.08.2023