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Titel

Dauerhafte Überlassung von HERE-Map GIS-Lizenzen

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Lieferauftrag (VOL)

Auftraggeber

Polizeiverwaltungsamt Abteilung 3 Polizeitechnik und Logistik Referat 32 Logistikzentrum
Lützner Straße 218
04179 Leipzig

Auftragnehmer

Hexagon Safety & Infrastructure GmbH
Ismaning

Ausführungsort

DE-04179 Leipzig

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Polizeiverwaltungsamt, Logistikzentrum

Lützner Str. 218

04179 Leipzig

Fax: +49 3414948-200

Telefon: +49 3414948-0

E-Mail: gs.lz.pva(at)polizei.sachsen.de

Internet: www.polizei.sachsen.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.5) Haupttätigkeit(en) Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware (HERE-Map GIS) mit Pflege

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 48000000

II.1.3) Art des Auftrags Lieferauftrag

II.1.4) Kurze Beschreibung: Dauerhafte Überlassung von HERE-Map GIS-Lizenzen zur Nutzung regionaler Geodatendienste inkl. 60 Monate Softwarepflege

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 72300000

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DED2

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: 1 000 Stück HERE-Map GIS-Nutzer Sachsen inkl. 30 km Korridor außerhalb Sachsen; je 5 Stück HERE-Map GIS-Nutzer Deutschland, Polen, Tschechien; je 50 Stück HERE-Map GIS-Light-Nutzer Deutschland, Polen, Tschechien; 60 Monate Softwarepflege, jährliche Bereitstellung aktualisierter Kartendaten inkl. Qualitätssicherung im ESRI Shape-Format mit dem Bezugssystem WGS 84.

II.2.5) Zuschlagskriterien Preis

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren Beschleunigtes Verfahren Begründung: Dringlichkeit gem. § 15 Abs. 3 VgV

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 030-064629

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja

V.2) Auftragsvergabe

V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 14.03.2018

V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 4 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Hexagon Safety & Infrastructure GmbH Ismaning Deutschland NUTS-Code: DE21H Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein

V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR

V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben Zu II.1.7), V.2.4) Die Gesamtwerte werden gemäß § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen Postafch 101364 Leipzig 04013 Deutschland Telefon: +49 3419770

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt 1. Vergabekammer des Freistates Sachsen Braustr. 2 Leipzig 04013 Deutschland Fax: +49 3419771049

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 22.03.2018

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 22854 vom 27.03.2018