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Titel

Lieferung einer Software und Dienstlesitungen

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Lieferauftrag (VOL)

Auftraggeber

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg

Ausführungsort

DE-20459 Hamburg

Beschreibung

I.1) Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Alter Steinweg 4

20459 Hamburg

Telefon: +49 40428460

E-Mail: dataportvergabe15275(at)dataport.de

Internet:http.://www.hamburg.de/bvm

I.2) Gemeinsame Beschaffung: Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.5) Haupttätigkeit(en): Andere Tätigkeit: Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Digitales Verkehrszeichenkataster, Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000047

II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 48100000

II.1.3) Art des Auftrags: Lieferauftrag

II.1.4) Kurze Beschreibung: Lieferung einer Standardsoftware, Softwareanpassung, Bereitstellung eines Testsystems, Support, Schulung der Mitarbeiter, Pflege sowie Dokumentation. Die Software dient zur Digitalisierung der Prozesse zur Aufstellung von Verkehrszeichen und als führendes System für das Verkehrszeichenkataster der Freien und Hansestadt Hamburg.

II.1.6) Angaben zu den Losen: Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s): 48100000

II.2.3) Erfüllungsort: NUTS-Code: DE600, Hauptort der Ausführung: Hamburg

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Ausschreibungsgegenstand ist eine Software zur Abbildung von Geodaten und digitalen Workflows. Die Beschaffung beinhaltet die Lieferung einer Standardsoftware, Softwareanpassung, Bereitstellung eines Testsystems, Support, die Schulung der Mitarbeiter, Pflege sowie Dokumentation. Die Software wird als Fachverfahren in der FHH eingeführt und dient dazu die behördenübergreifenden Prozesse zu Aufstellung und Abbau von Verkehrszeichen zu digitalisieren. Darauf aufbauend wird in der Software als führendem System ein tagesaktueller Datensatz Verkehrszeichenkataster generiert und über die Urban Data Plattform der FHH für verschiedene Verwender bereitgestellt.

II.2.5) Zuschlagskriterien: Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50, Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50

II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben: Die Bewertung der Angebote richtet sich nach der Einfachen Richtwertmethode.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA), Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 142-377274

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe, Bezeichnung des Auftrags: Digitales Verkehrszeichenkataster; Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein

V.1) Information über die Nichtvergabe, Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben, Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben: Das Vergabeverfahren muss gemäß § 63 (1) Nr. 1. VgV aufgehoben werden, da kein Angebot den Bedingungen entspricht. , Aufhebungsgrund: Die Aufhebung erfolgt, da bestimmte Anforderungen der Leistungsbeschreibung nicht erfüllt werden konnten.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg, Gänsemarkt 36, Hamburg 20354 Deutschland, Telefon: +49 40428231690, E-Mail: vergabekammer(at)fb.hamburg.de, Internet:http.://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11725152/

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg, Große Bleichen 27, 20354 Hamburg, Telefon: +49 40 42823-1491, Fax: +49 40 42823-2020, E-Mail: vergabekammer(at)fb.hamburg.de

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: Tag: 25.11.2021

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 40965 vom 09.12.2021