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Titel

ERmittung von ökologisch begründeten Mindestabfluss für die Ausleitungsstrecken der Unteren Iller

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Regierungspräsidium Tübingen Landesbetrieb Gewässer Dienststelle Riedlingen
Haldenstr. 7
88499 Riedlingen

Auftragnehmer

sje Ecohydraulic Engineering GmbH
Viereichenweg 12
70569, Stuttgart

Auftragswert

425.270,54 EUR

Ausführungsort

DE-88499 Riedlingen

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Regierungspräsidium Tübingen

Haldenstraße 7

88499 Riedlingen

Fax: +49 7371187359

Telefon: +49 7371187345

E-Mail: andreas.stegmaier(at)rpt.bwl.de

Internet: www.rp-tübingen.de

I.1) Name und Adressen Regierung von Schwaben Fronhof 10 Augsburg 86152 Deutschland Kontaktstelle(n): Steve Gallasch Telefon: +49 8213272471 E-Mail: steve.gallasch(at)reg-schw.bayern.de Fax: +49 82132712471 NUTS-Code: DE271 Internet-Adresse(n): Internet: www.reg-schw.bayern.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Ingenieurbiologisches Gutachten Iller

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90700000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Im Rahmen des ingenieurbiologischen Gutachtens Iller ist ein ökologisch begründeter Mindestabfluss für die Ausleitungsstrecken der Unteren Iller (km 52,925 bis km 0,000 Mündung in die Donau) zu ermitteln. Der Mindestabfluss verteilt sich auf das Iller-Mutterbett sowie auf die entlang der Unteren Iller zur Habitatverbesserung geplanten Seitenarme. Darüber hinaus ist zu ermitteln, welcher Abfluss in Zeiten sehr geringer Abflüsse in der Iller in den Triebwerkskanälen der Kraftwerksbetreiber mindestens verbleiben muss. Zielsetzungen des Gesamtprojektes ist die Erreichen eines guten ökologischen Potentials nach WRRL bzw. des guten ökologischen Zustandes.

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 425.270,54 EUR

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71313000 90712000 90710000 90711000 90711300 90711400 90721700

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE146 NUTS-Code: DE144 NUTS-Code: DE145 NUTS-Code: DE148 NUTS-Code: DE279 NUTS-Code: DE27C NUTS-Code: DE274 Hauptort der Ausführung: Iller von km 52,925 (bei Aitrach) bis km 0,000 Mündung in die Donau

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Es ist ein ökologisch begründeter Mindestabfluss für die verschiedenen Strecken der unteren Iller (km 52,925 bis Mündung in die Donau) zu ermitteln. Dieser verteilt sich auf das Iller-Mutterbett sowie die entlang der Iller zur Habitatverbesserung geplanten Seitenarme. Auch ist zu ermitteln, welcher Abfluss in Zeiten sehr geringer Abflüsse in der Iller in den Triebwerkskanälen der Kraftwerksbetreiber mindestens verbleiben muss. Der Mindestabfluss muss geeignet sein, das Erreichen der aus der EG-WRRL bzw. der Oberflächengewässerverordnung abgeleiteten Bewirtschaftungsziele gutes ökologisches Potenzial sowie guter ökologischer Zustand zu ermöglichen. Hierbei sind vorrangig die Ansprüche der potenziell natürlichen Fischfauna als Grundlage heranzuziehen. Es sind aber auch die anderen biologischen Qualitätskomponenten zu berücksichtigen. Für die geplanten Seitenarme, welche als zusätzliche gewässertypische Habitate parallel zu Querbauwerken entlang der Iller geplant sind, sind folgende Parameter vor dem Hintergrund der Bewirtschaftungsziele abzuleiten: — notwendige Dotation inklusive möglicher jahreszeitlicher und abflussabhängiger Dynamik, — Dimensionierung und Gestaltung des Gewässerquerschnitts unter Berücksichtigung des Fließgewässertyps der Iller, — Ausgestaltung der Anbindung an das Iller-Mutterbett. Es ist herzuleiten, bei welchem Mindestabflussregime im Lebensraumverbund von Mutterbett und geplanten Seitenarmen ein Habitatangebot für die potenziell natürliche aquatische Fauna und Flora geschaffen wird, das in qualitativer (Schaffung aller notwendigen Teilhabitate in geeigneter räumlicher Anordnung) und quantitativer Hinsicht genügt, um die hydromorphologischen Voraussetzungen für das Erreichen der Bewirtschaftungsziele zu schaffen. Die geforderte Herleitung hat sich an den natürlichen Verhältnissen im Gewässertyp 4 – große Flüsse des Alpenvorlands – zu orientieren. Das daraus entstehende Lebensraumangebot ist zur Ableitung des notwendigen Mindestabflusses für das Iller-Mutterbett und die geplanten Seitenarme getrennt zu ermitteln und zu bilanzieren. Der Mindestabfluss muss sicherstellen, dass in den gestauten Abschnitten des Iller-Mutterbetts kritische Werte physikalisch-chemischer Parameter sicher eingehalten werden. Wesentlich hierbei sind die Begrenzung der Wassertemperatur während sommerlicher Wärmezeiten sowie die Betrachtung des Gashaushalts des Gewässers (Sauerstoffkonzentration, Gasübersättigung). Zu berücksichtigende Rahmenbedingungen — Nutzung Wasserkraft: Es bestehen vier Ausleitungen mit 100, 4, 90 und 17 m3/s — Es bestehen 32 Wehre und Sohlenbauwerke (Nutzung der Wasserkraft, Stabilisierung der Sohle). Mit einer Ausnahme kann nicht auf die Sohlenbauwerke verzichtet werden. Eine wesentliche Absenkung des Stauziels kommt nicht in Frage. Dies schließt bauliche Veränderungen an Querbauwerken zum Schaffen/Verlängern von Zonen mit Fließstreckencharakter nicht grundsätzlich aus. An allen Querbauwerken ist, sofern nicht bereits geschehen, die biologische Durchgängigkeit herzustellen. Grundsätzliche Entscheidungen über die technische Ausführung der hierfür notwendigen Anlagen zur Herstellung der Durchgängigkeit sind im Gewässerentwicklungskonzept (GEK) sowie dem im Entwurf vorliegenden Umsetzungskonzept festgelegt. Es ist zu betrachten, wie sich das durch die Querverbauung bedingte Verhältnis zwischen Stauräumen und frei fließenden Strecken im Mutterbett in Abhängigkeit von der Höhe des Mindestabflusses verändert und welche Folgen dies für Qualität und Quantität der Fließwasserhabitate hat. — Maßnahmen zur Aufwertung der Gewässerstruktur: Anzahl und ungefähre Lage und Länge der Seitenarme sind im Gewässerentwicklungskonzept (GEK) sowie dem Entwurf des Umsetzungskonzeptes festgelegt. Gleiches gilt für weitere, im Mutterbett der Iller geplante Maßnahmen zur Aufwertung der Gewässerstruktur, — Belange des Arten- und Biotopschutzes, insbesondere die beiderseits der unteren Iller gelegenen NATURA 2000- Gebiete sind zu beachten.

II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Bewertung der fachlichen Herangehensweise hinsichtlich einer optimalen Leistungserfüllung / Gewichtung: 30 Qualitätskriterium - Name: Bewertung des Projektteams für die Umsetzung der Herangehensweise hinsichtlich einer optimalen Leistungserfüllung / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck / Gewichtung: 20 Preis - Gewichtung: 30

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Im Rahmen des Wettbewerblichen Dialogs wurden zahlreiche Möglichkeiten diskutiert, welche dann auch als Optionen angeboten worden sind. Einige dieser Optionen sind direkt beauftragt worden (Wert: 21 040 EUR). Andere angebotene Optionen werden von der ausschreibenden Stelle (zumindest derzeit) als nicht notwendig erachtet.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Wettbewerblicher Dialog

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 185-379258

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Ingenieurbiologisches Gutachten Iller Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja

V.2) Auftragsvergabe

V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 26.07.2018

V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja

V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Sje Ecohydraulic Engineering GmbH für die ARGE SJE-Geitz-flussbau IC Viereichenweg 12 Stuttgart 70569 Deutschland Telefon: +49 71167734-35 E-Mail: mailbox(at)sjeweb.de Fax: +49 71167734-36 NUTS-Code: DE111 Internet: www.sjeweb.de Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja

V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Geitz und Partner GbR – Freie Landschaftsarchitekten und Hydrologen Sigmaringer Straße 49 Stuttgart 70567 Deutschland Telefon: +49 711217491-0 E-Mail: info(at)geitz-partner.de Fax: +49 711217491-49 NUTS-Code: DE111 Internet: geitz-partner.de Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja

V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde flussbau iC GesmbH 10. Oktober Straße 23 Villach 9500 Österreich Telefon: +43 4242276-20 E-Mail: flussbau-villach(at)ic-group.org Fax: +43 4242276-24 NUTS-Code: AT211 Internet: www.flussbau-ic.at Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja

V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 425.270,54 EUR

V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden Kurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen Auftrags: Mitwirkung bei der Definition relevanter Habitate, Erarbeitung Referenz-/Zielzustand, Defizitanalyse, Definition ökologischer Ansprüche relevanter Gewässermikroorganismen, ökologische Bewertung der Modellszenarien und Ableitung von Handlungsempfehlungen. Planung, Konzeption und Durchführung von Messarbeiten.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben Im Zuge des Vergabeverfahrens standen alle Informationen auf der internetseite vof.istw.de zur Verfügung. Für ausgewählte Bieter welche den Zuschlag nicht erhalten haben wurde eine Aufwandsentschädigung ohne Gewinnanteil von 3 000 EUR gewährt (gem. VgV § 18 (10)).

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 Karlsruhe 76137 Deutschland Telefon: +49 721926-8730 E-Mail: poststelle(at)rpk.bwl.de Fax: +49 721926-3985 Internet: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 26.3.2018: „.. 2) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). 3) Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). 4) Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. 5) Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2 500,00 EUR und höchstens 50 000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2 500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. 6) Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 Karlsruhe 76137 Deutschland Telefon: +49 721926-8730 E-Mail: poststelle(at)rpk.bwl.de Fax: +49 721926-3985 Internet: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 07.08.2018

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 25186 vom 10.08.2018