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Grundwasser
Titel Ausführungsort Frist
Grundwassermonitoring an ca. 8 Grundwassermessstellen DE-60313 20.04.2023
Geophysik im offenen Bohrloch und Ausbaukontrolle DE-49661 09.04.2023
Bau von neun Grundwassermessstellen DE-49661 09.04.2023
Laborleistungen für Grundwassermonitoring DE-15806 09.04.2023
Bauarbeiten für Hauptstraßen DE-01001 04.04.2023
Ausführung der Grundwassermessungen und -analysen. AT-1030 28.03.2023
Hydraulische und hydrogeologische Untersuchungen DE-60327 20.03.2023
Errichtung von Grundwassermessstellen einschl. Pumpversuche DE-87733 06.03.2023
Bohrlochgeophysikalische Messungen in Grundwassermessstellen und Bohrungen DE-10179 06.03.2023
Auslesung und Wartung von Datenloggern in Grundwassermessstellen DE-10179 03.03.2023
Titel
Durchführung von Grundwasseranalysen
Vergabeverfahren
Vergebener Auftrag
Lieferauftrag (VOL)
Auftraggeber
Landratsamt Pinneberg Zentrale Vergabestelle
Ausführungsort
DE-25337 Elmshorn
Beschreibung
1) Kreis Pinneberg
Zusatz Zentrale Vergabestelle
Kurt-Wagener-Str. 11
25337 Elmshorn
Telefon-Nummer +49 41214502-4582
Telefax-Nummer +49 41214502-94582
E-Mail: zentraleVergabestellekreis-pinneberg.de
2) Name des beauftragten Unternehmens Bezeichnung Limbach Analytics GmbH Postanschrift Lübeck 3) Verfahrensart Beschränkte Ausschreibung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb nach UVgO 4) Art und Umfang der Leistung Aktenzeichen 10-26-21-220 10-26-21-220;Grundwasseranalysen im Kreis Pinneberg, Liefer-/Dienstleistung 1. Lage und örtliche Verhältnisse Alle 65 Grundwassermessstellen (GWM) liegen im Kreis Pinneberg. Die GWM befinden sich auf oder im Umfeld von mehreren Altablagerungen und mehreren Altstandorten in Appen, Elmshorn, Halstenbek, Quickborn, Halstenbek, Schenefeld, Tornesch, Uetersen und Wedel. Die Standorte können der als Anlage beigefügten Übersichtskarte entnommen werden. Die GWM sind nur zum Teil frei anfahrbar. Die unmittelbare Zugänglichkeit der betroffenen GWM ist nicht für alle Messstellen gegeben. Es wird dringend empfohlen, sich von den allgemeinen örtlichen Verhältnissen selbst Kenntnis zu verschaffen. Mangelnde Ortskenntnis wird als Nachforderungsgrund nicht anerkannt. Mit der Auftragserteilung werden weitere Lagepläne, Bilder und Anfahrthinweise versand.
2. Messstellenausbau Der vorhandene GW-Messstellenausbau wird dem Auftrag als Anlagen beigefügt.
3. Zustandsbestimmung Vor Probenahme ist eine äußere Zustandsprüfung (Schutzrohr, Vollrohr, Verschlusskappe etc.) und eine innere Zustandsprüfung der GW-Messstellen (Tiefenlotung, Phasenmessung, Wasserspiegellage vor der Beprobung etc.) vorzunehmen. Die Ergebnisse sind auf einem Probenahmeprotokoll zu vermerken.
4. Vor-Ort-Parameter Vor Beginn der Probennahme sind jeweils die Parameter Farbe, Geruch, Trübung, Sauerstoffgehalt, Leitfähigkeit, pH-Wert, Redoxpotential und die Wassertemperatur zu bestimmen.
5. Probennahme Im Regelfall soll die Grundwasserentnahme gemäß DVGW-Merkblatt W 112 mittels Tauchpumpe erfolgen. Für den Fall, dass die Messstellen zu wenig Wasser für eine Entnahme mittels Tauchpumpe liefern, ist ein Saugpumpeneinsatz zulässig. Schöpfproben sind bei wenig ergiebigen Messstellen, soweit im Leistungsverzeichnis vermerkt, zulässig.
6. Analysemethoden Es sind die aktuell gültigen DIN – Normen für die einzelnen Parameter anzuwenden. Mit der Angebotsabgabe sind die Analyseverfahren und die jeweilige Nachweisgrenze zu benennen. Die Analytik hat durch ein akkreditiertes Labor zu erfolgen.Die Analyseergebnisse sind jeweils in einem Analysebericht (Prüfbericht) mit Aufführung der entsprechenden Nachweisgrenze schriftlich zu dokumentieren. Der Analysenbericht muss beim Kreis Pinneberg in schriftlicher und digitaler Form abgegeben werden.
7. Einholung von Genehmigungen Die Einholung der z.T. erforderlichen Betretungserlaubnisse von den Grundstückseigentümern erfolgt durch den Auftragnehmer gemäß der als Anlage angegebenen Namen und Telefonnummern. Die Anlage wird mit Auftragserteilung ausgehändigt. Bevor mit den Arbeiten begonnen werden kann, muss der Eigentümer über den Beginn und den zeitlichen Ablauf informiert werden. Für die Verkehrssicherheit, während der Arbeiten an den Grundwassermessstellen, ist der Auftragnehmer in der Pflicht. Die Verkehrsrechtliche Anordnungen gem. § 45 StVO sind bei den Gemeinden und Städte abzusprechen und zu beantragen.
8. Termine Die Leistungen der Probenahme können nach Auftragserteilung beginnen, die Analysenergebnisse und die Schlussrechnung sind bis zum 10.12.2021 zu vorzulegen. 5) Zeitraum der Leistungserbringung Datum der Information 19.11.2021 - 08:44 Uhr
Veröffentlichung
Geonet Vergabe 40706 vom 24.11.2021