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Titel

Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Wasserversorgungsverband Moormerland-Uplengen-Hesel-Jümme
Werkstraße 1-7
26835 Hesel-Hasselt

Auftragnehmer

Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Mars-la-Tour-Straße 1-13
26121 Oldenburg

Ausführungsort

DE-26835 Schwerinsdorf

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Wasserversorgungsverband Moormerland-Uplengen-Hesel-Jümme

Werkstraße 1 - 7

26835 Hesel

Telefon: +49 4950938030

Fax: +49 4950938010

E-Mail: h.hotze(at)wmuhesel.de

Internet: www.wmuhesel.de

I.1) Name und Adressen Wasserversorgungsverband Overledingen Schwarzmoorstraße 32 Rhauderfehn 26817 Deutschland E-Mail: mueller(at)wvvo.de NUTS-Code: DE94C Internet-Adresse(n): Hauptadresse: Internet: www.wvvo.de

I.1) Name und Adressen Wasserversorgungsverband Rheiderland Graf-Ulrich-Straße 36 Weener 26826 Deutschland E-Mail: wasserversorgung(at)wvv-rheiderland.de NUTS-Code: DE94C Internet-Adresse(n): Hauptadresse: Internet: www.wvv-rheiderland.de

I.1) Name und Adressen Stadtwerke Emden GmbH Martin-Faber-Straße 11 Emden 26725 Deutschland E-Mail: info(at)stadtwerke-emden.de NUTS-Code: DE942 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: Internet: www.stadtwerke-emden.de

I.1) Name und Adressen Stadtwerke Leer AöR Schleusenweg 16 Leer 26769 Deutschland E-Mail: info(at)stadtwerke-leer.de NUTS-Code: DE94C Internet-Adresse(n): Hauptadresse: Internet: www.stadtwerke-leer.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung

I.6) Haupttätigkeit(en) Wasser

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Grundwasserzusatzberatung und hiermit im Zusammenhang stehende administrative Tätigkeiten für die Trinkwassergewinnungsgebiete Collinghorst, Hesel-Hasselt, Leer-Heisfelde, Tergast und Weener

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71800000 - KA11

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Der Auftrag umfasst die Erbringung der Grundwasserschutzberatung für die Trinkwassergewinnungsgebiete Collinghorst, Hesel-Hasselt, Leer-Heisfelde, Tergast und Weener für einen Zeitraum vom 1.1.2018 bis 31.12.2022 auf Grundlage des bereits erstellten Schutz- und Beratungskonzepts.

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 65111000

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE94 Hauptort der Ausführung: Trinkwassergewinnungsgebiete Collinghorst, Hesel-Hasselt, Leer-Heisfelde, Tergast und Weener.

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Beratung beeinhaltet die in der Anlage ("Leistungsverzeichnis zur Zusatzberatung") zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Vorhaben zum Trinkwasserschutz in Trinkwassergewinnungsgebieten im Rahmen der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (Kooperationsprogramm Trinkwasserschutz; RdErl. d. MU v. 23.11.2007 - 23-01373/10/03; Nds. MBl. 52/07, 1727ff.) aufgeführten Leistungen. Darüber hinaus soll der der Auftragnehmer mit der zusätzlichen Erbringung der hiermit im Zusammenhang stehenden administrativen Aufgaben unter Beachtung der Auflagen des dem Auftraggeber gewährten Zuwendungsbescheids und des mit dem Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) abgeschlossenen Finanzhilfevertrags beauftragt werden. Diese umfassen insbesondere die Erstellung der Auszahlungslisten für freiwillige Vereinbarungen, die Vor-Ort-Kontrollen, Aufgaben des Finanzierungsmanagements, die Steuerung der Aufgabe sowie die Erfüllung der Berichts- und Dokumentationspflichten.

II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Projektteam / Gewichtung: 40 % Qualitätskriterium - Name: Vor-Ort-Präsenz / Gewichtung: 20 % Preis - Gewichtung: 40 %

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja Projektnummer oder -referenz: Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 223-464612

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1 Bezeichnung des Auftrags: Grundwasserzusatzberatung und hiermit im Zusammenhang stehende administrative Tätigkeiten für die Trinkwassergewinnungsgebiete Collinghorst, Hesel-Hasselt, Leer-Heisfelde, Tergast und Weener Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja

V.2) Auftragsvergabe

V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 09.01.2018

V.2.2) Angaben zu den Angeboten Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Landwirtschaftskammer Niedersachsen Mars-la-Tour- Straße 1-13 Oldenburg 26121 Deutschland NUTS-Code: DE943 Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein

V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)

V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

V.2.6) Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben 1. Zustimmung der bodenbewirtschaftenden Personen Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Finanzhilfe zum kooperativen Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten vom 3.9.2007 (Nds. GVBl. 27/2007, 435) steht der Abschluss des Vertrags unter dem Vorbehalt der Zustimmung der an der Kooperation beteiligten bodenbewirtschaftenden Personen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die Ausschreibung aufzuheben und den Zuschlag nicht zu erteilen, sofern die bodenbewirtschaftenden Personen der Beauftragung des Unternehmens, welches das in Bezug auf die bekanntgemachten Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot unterbreitet, nicht zustimmt. Dieser Zustimmungsvorbehalt bezieht sich auf jedes einzelne Trinkwassergewinnungsgebiet, welches von diesem Verfahren umfasst ist. Bei nur teilweiser Zustimmung der bodenbewirtschaftenden Personen besteht daher die Möglichkeit, dass der Auftrag nicht in vollem Umfang vergeben wird. 2. Schutz- und Beratungskonzept Das Schutz- und Beratungskonzept, auf dessen Grundlage die Grundwasserschutzzusatzberatung erbracht werden soll, wurde bereits erstellt. Dieses Konzept ist den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen beigefügt. Es ist damit zu rechnen, dass sich auch der Verfasser des Schutz- und Beratungskonzepts in diesem Verfahren bewerben wird. Anhaltspunkte für eine Verfälschung des Wettbewerbs oder für Wettbewerbsvorteile des Konzepterstellers sind hierdurch nicht zu erkennen. Sollten sich im Laufe des Verfahrens derartige Anhaltspunkte ergeben, wird der Auftraggeber geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese zu unterbinden bzw. auszugleichen. 3. Vorbehalt der Beauftragung der Erstangebote ohne Verhandlungen Der Auftrraggeber behält sich vor, den Auftrag gem. § 15 Abs. 4 SektVO auf Grundlage der eingehenden Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Niedersachsen Auf der Hude 2 Lüneburg 21399 Deutschland Telefon: +49 4131151336 E-Mail: vergabekammer(at)mw.niedersachsen.de Fax: +49 4131154943 Internet-Adresse: Internet: www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit. 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 26.01.2018

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 21702 vom 31.01.2018