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Titel

Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Stadtwerke Hannover AG
Ihmeplatz 2
30449 Hannover

Ausführungsort

DE-30449 Hannover

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Stadtwerke Hannover AG

Ihmeplatz 2

30449 Hannover

Telefon: +49 511430-0000

E-Mail: norbert.schmeister(at)enercity.de

Internet: www.enercity.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben

I.6) Haupttätigkeit(en) Wasser

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Gewässerschutzberatung Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S 202-416856

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71800000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Gewässerschutzberatung im Trinkwassergewinnungsgebiet „Fuhrberger Feld“ und „fachtechnische Unterstützung der Geschäftsführung der Grundwasserschutzkooperation“

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE929

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: a/ Abschluss einer Rahmenbestellung zur Erbringung der Grundwasserschutzzusatzberatung für die Trinkwasserschutzkooperation „Fuhrberger Feld für einen Zeitraum vom 1.1.2018 – 31.12.2022 auf Grundlage eines bereits vorliegenden Schutz- und Beratungskonzeptes. Es wird darauf hingewiesen, dass das Konzept im Auftrag des Auftraggebers von einem Dienstleister erstellt wurde, dem auch gestattet ist, sich zu bewerben. Die Beratung beinhaltet u. a. die Durchführung von einzelbetrieblichen und überbetrieblichen Beratungsgesprächen sowie die Durchführung von Düngeplanungen, die Vermittlung von Grundwasserschutzmaßnahmen im Rahmen eines vorgegebenen Budgets, die Durchführung von Erfolgskontrollen und die jährliche Darlegung der Zielerreichung gegenüber dem Auftraggeber, den Kooperationspartnern und dem Fördermittelgeber. Die Kosten für die Grundwasserschutzberatung werden durch Fördermittel des ELER refinanziert. Die Bewilligung für den Zeitraum 1.1.2018 – 31.12.2022 in Höhe von 1.300.000 Euro liegt dem Auftraggeber vor. b/ Abschluss einer Rahmenbestellung für einen Zeitraum vom 1.1.2018 – 31.12.2022 „Technische Geschäftsführung“ zur Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung der administrativen Aufgaben, die der Auftraggeber in seiner Funktion als Geschäftsführer der Grundwasserschutzkooperation zu erfüllen hat. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil der oben genannten ELER-Förderung. Der Auftrag steht in einem funktionalen Zusammenhang zu dem Auftrag „Grundwasserschutzberatung“ und beinhaltet u.a. die fachliche Prüfung u. Verwaltung der Freiwilligen Vereinbarungen und die jährliche Erstellung des Berichtes über DIWA-Shuttlle. Ein vollständiges Aufgabenprofil ist dem LV2 zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, nur einen Teil der aufgeführten Leistungspositionen zu beauftragen.

II.2.5) Zuschlagskriterien

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja Projektnummer oder -referenz: Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 045/117049744/3153 Bezeichnung des Auftrags: Gewässerschutzberatung Furhberger Feld Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja

V.2) Auftragsvergabe

V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 15.12.2017

V.2.2) Angaben zu den Angeboten

V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)

V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

V.2.6) Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung. Der unter IV.2.2) genannte Abgabetermin bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe der Teilnahmeanträge. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden. Diese stehen unter dem unter v. g. Ziffer I.3) genannten Link zum Download zur Verfügung. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrag einschließlich ggfs.dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3) gestellt werden. Bewerberfragen, die nach dem 27.10.2017 eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (siehe Bekanntmachungs-ID: CXP4YM0YLQ1.)

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg Auf der Hude Lüneburg 21399 Deutschland E-Mail: vergabekammer(at)mw.niedersachsen.de Fax: +49 413115-2943

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis. Bzw. — soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind -. Bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwies.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 11.01.2018

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 21380 vom 16.01.2018