Sie sehen nur ältere Vergaben von vor einem Jahr und älter. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.
GIS, Modellierung
Titel Ausführungsort Frist
Beobachtung mit automatisierter Auswertung von Satellitendaten DE-55116 27.04.2023
Datierung der Vulkanite Erzgebirge/Vogtland 2023 102-Z095/23 DE-01326 24.04.2023
Entwicklung von ausgewählten Geodatenverarbeitungsprozessen DE-01796 21.04.2023
FGIS-Prozessautomatisierung 2022GL-21005-018a DE-01796 20.04.2023
Planung an das Schwammstadt- Modell DE-93073 11.04.2023
Übergangsphase Impuls-Landschaftsberatung 2022-24 CH-1003 20.03.2023
Dienstleistungen im Bereich GIS / G-SHARP CH-3000 10.03.2023
Alternative Weiterentwicklung der regelbasiert abgeleiteten Konzeptbodenkarte DE-03046 10.03.2023
Erstellung und Überprüfung von Potenzialzonen DE-01326 10.03.2023
Titel
Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Vergabeverfahren
Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftraggeber
IBA Hamburg GmbH
Am Zollhafen 12
20539 Hamburg
Auftragnehmer
ADEPT Aps
Struenseegade 15A, 4.
Kopenhagen 2200
Dänemark
Auftragswert
557.677,11 EUR
Ausführungsort
DE-20539 Hamburg
Beschreibung
Abschnitt I:
I.1) IBA Hamburg GmbH
Am Zollhafen 12
20539 Hamburg
Fax: +49 40707080780
E-Mail: oberbillwerderluchterhandt.de
Internet: www.luchterhandt.de
Internet: www.luchterhandt.de/essential_grid/1179/
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: öffentliches Unternehmen
I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Stadtentwicklung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Masterplan für den neuen Stadtteil „Oberbillwerder“ in Hamburg-Bergedorf
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71400000
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Das Plangebiet Oberbillwerder liegt im Bezirk Bergedorf, unmittelbar an der S-Bahn-Station Allermöhe. Es wird landwirtschaftlich genutzt und ist Teil des Kulturlandschaftsraums Billwerder. Angrenzend befinden sich drei Großwohnsiedlungen aus den 1960er, 1980er und 1990er Jahren des letzten Jahrhunderts, ohne nennenswerte Anteile an Arbeitsstätten. Ziel der Masterplanung ist die Entwicklung eines attraktiven „Stadtteils im Grünen“, der sich durch lebendige Vielfalt an Nutzungen, Wohnungsbautypologien und Arbeitsstätten sowie einem starken Alleinstellungsmerkmal auszeichnet. Das ca. 120 ha große Areal ist mit ca. 6 000 – 8 000 Wohneinheiten und bis zu 7 500 Arbeitsplätzen angemessen auszunutzen, Flächen sind nach Möglichkeit mehrfach zu codieren. Der Stadtteil soll nachhaltig und zukunftsfähig sein, dazu gehören ein multimodales Mobilitätskonzept sowie eine klimafreundliche Energie- und Wärmeversorgung.
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Niedrigstes Angebot: 467.526,21 EUR / höchstes Angebot: 557.677,11 EUR das berücksichtigt wurde
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE600 Hauptort der Ausführung: Hamburg-Bergedorf, Deutschland
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Mit dem Wettbewerblichen Dialog gem. § 18 VgV zur Entwicklung eines Masterplans für Oberbillwerder sollte die beste Lösung für die anspruchsvolle Aufgabe, auf einer landwirtschaftlichen Fläche in einem städtebaulich differenzierten Kontext und mit einer interessierten Anwohnerschaft einen Masterplan zu erstellen, gefunden werden. Im Flächennutzungsplan aus dem Jahre 1997 sind ca. 120 ha als Bauflächen wie folgt dargestellt: ca. 87 ha Wohnen, ca. 27 ha Gewerbe, ca. 6 ha gemischte Bauflächen. In Anlehnung daran wurden Lösungsvorschläge für eine gestalterisch und stadträumlich überzeugende, robuste städtebaulich-freiraumplanerische Konfiguration erwartet. Die Vergabe zur Erstellung des Masterplans erfolgte mit dem Wettbewerblichen Dialog gem. § 18 VgV. Der Wettbewerbliche Dialog wurde gem. § 18 Abs. 6 VgV in zwei Dialogphasen durchgeführt. Anhand der Zuschlagskriterien hat die Auftraggeberin in der 1. Dialogphase die Zahl der zuerörternden Lösungen auf 4 teilnehmende Bieter für die 2. Dialogphase verringert. Nach der öffentlichen Abschlusspräsentation im Mai 2018 wurde der Wettbewerbliche Dialog gem. § 18 Abs. 7 VgV geschlossen und die teilnehmenden Unternehmen der 2. Dialogphase gem. § 18 Abs. 8 VgV zur Abgabe eines Angebots, auf Grundlage des eigenen, zuvor eingereichten Lösungsvorschlags, aufgefordert. Im Juni 2018 nahm die Auftraggeberin anhand der Zuschlagskriterien eine finale Bewertung der Angebote vor.
II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Qualität des städtebauliches Konzepts / Gewichtung: 25 Qualitätskriterium - Name: Qualität des Freiraumkonzepts / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Qualität des Nutzungskonzepts / Gewichtung: 10 Qualitätskriterium - Name: Qualität des Erschließungskonzepts / Gewichtung: 10 Qualitätskriterium - Name: Qualität des Entwässerungskonzepts und Nachhaltigkeit / Gewichtung: 10 Qualitätskriterium - Name: Prozessgestaltung und Wirtschaftlichkeit / Gewichtung: 15 Preis - Gewichtung: 10
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Wettbewerblicher Dialog
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Masterplan für den neuen Stadtteil „Oberbillwerder“ in Hamburg-Bergedorf Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 23.08.2018
V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 4 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 2 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 2 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde ADEPT Aps Struenseegade 15A, 4. Kopenhagen 2200 Dänemark Telefon: +45 50597069 E-Mail: mailadept.dk NUTS-Code: DK011 Internet: www.adept.dk Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Karres en Brands Landschapsarchitecten BV Mussenstraat 21 Hilversum 1223 Niederlande Telefon: +31 356422962 E-Mail: infokarresenbrands.nl NUTS-Code: NL Internet: www.karresenbrands.nl Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Niedrigstes Angebot: 467.526,21 EUR / höchstes Angebot: 557.677,11 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen – Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Neuenfelder Straße 19 Hamburg 21109 Deutschland Fax: +49 40427310499
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird auf § 160 GWB verwiesen: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen – Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Neuenfelder Straße 19 Hamburg 21109 Deutschland Fax: +49 40427310499
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 12.09.2018
Veröffentlichung
Geonet Vergabe 25804 vom 23.09.2018