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Titel

Reparatur und Wartung von Heizanlagen

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Deutscher Bundestag Verwaltung Referat ZT 6 Vergaben
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Auftragnehmer

K.U.Z. Gesundheitstechnik E. Zielinski GmbH
Walderseestraße 4-6
13407 Berlin

Auftragswert

474.056,80 EUR

Ausführungsort

DE-11011 Berlin

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Deutscher Bundestag, Referat ZT 6

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Fax: +49 30-227-30374

Telefon: +49 30-227-33234

E-Mail: vergabereferat(at)bundestag.de

Internet: www.bundestag.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Instandhaltung Hydraulik geothermischer Speicher Referenznummer der Bekanntmachung: ZT6-1133-2018-125-13-ZT380

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45259300

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Störungsbeseitigung an den hydraulischen Komponenten und Einrichtungen der geothermischen Speicher des Deutschen Bundestages

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 474.056,80 EUR

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE300 Hauptort der Ausführung: Berlin

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die geothermischen Speicher setzen sich aus diversen Grundwasserbohrungen, Brunnenstuben, erdverlegten Rohrleitungen, technischen Hausanschlüssen und Hausverteilerräumen zusammen. Für die Medienübertragung werden Rohrleitungen aus Edelstahl, Polyethylen und glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) verwendet. Für die Wartung müssen zwei Mitarbeiter vor Ort sein. Der AN muss darüber hinaus in der Lage sein, zeitgleich zur Wartung den Einsatz von zwei weiteren Mitarbeitern für Instandsetzung und Störungsbeseitigung sicherzustellen. Vom Auftragnehmer ist eine ganzjährige 24-h-Rufbereitschaft für die Störungsbeseitigung einzurichten. Für den Beginn der Störungsbeseitigung vor Ort wird eine Reaktionszeit von sechs Stunden vereinbart.

II.2.5) Zuschlagskriterien Preis

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 1.10.2018 und beträgt 2 Jahre. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, längstens bis zum 30.9.2022, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit durch die AG schriftlich gekündigt wird.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 106-241838

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 1 Bezeichnung des Auftrags: Instandhaltung Hydraulik geothermischer Speicher Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 17.08.2018 V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde K.U.Z. Gesundheitstechnik Walderseestraße 4 – 6 Berlin 13407 Deutschland Telefon: +49 30/45509120 E-Mail: info(at)kuz-berlin.de NUTS-Code: DE300 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 474.056,80 EUR V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden Kurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen Auftrags: Unbekannt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes Villemomblerstr. 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 228-94990 E-Mail: info(at)bundeskartellamt.bund.de Fax: +49 228-9499163 Internet: www.bundeskartellamt.de

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 12.09.2018

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 25791 vom 20.09.2018