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Geothermie
Titel Ausführungsort Frist
Verrichtung von Brunnenbohrung in der Geothermieanlage DE-88348 27.04.2023
Erweiterung Campus West der Johannes Kepler Universität AT-5020 21.04.2023
Neubau von Mietwohnungen DE-14473 11.04.2023
Voruntersuchung mit Pilotbohrung DE-57234 28.03.2023
Verrichtung von Side-Track-Bohrung Geothermie DE-19306 24.03.2023
Durchführung eines Monitorings der Geothermie des städtischen Gymnasiums Haan DE-42781 22.03.2023
Bau von geothermischen Kraftwerken DE-64521 19.01.2023
Kooperation zur Nutzung und Verwertung hydrothermaler Geothermie AT13 04.01.2023
Titel
Bauüberwachung für bis zu 2 Geothermiebohrungen
Vergabeverfahren
Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftraggeber
SWM Stadtwerke München Services GmbH
Emmy-Noether-Straße 2
80992 München
Ausführungsort
DE-82008 Unterhaching
Beschreibung
Abschnitt I:
I.1) SWM Services GmbH
Emmy-Noether-Straße 2
80287 München
Telefon: +49 892361-4872
E-Mail: kreitmair.josephswm.de
Internet: http.:www.swm.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.6) Haupttätigkeit(en) Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Geothermie Kirchstockach Repowering, Generalplanung und Bauüberwachung erenznummer der Bekanntmachung: SV-JKR-200910-002
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71300000
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Generalplaner und Bauüberwachung für bis zu 2 Geothermiebohrungen.
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71351000 71351913
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE21H Hauptort der Ausführung: Kirchstockach/Gemeinde Brunnthal, Landkreis München
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Um der sinkenden Fördertemperatur am Geothermie Standort Kirchstockach entgegenzuwirken liegen 2 Konzepte vor. Das erste Konzept („Reparatur“) sieht das Abteufen einer Ersatzförderbohrung vor, um die ursprüngliche Nennleistung der Anlage wiederherzustellen. Das zweite Konzept („Repowering“) nutzt die grundsätzlich sehr guten Voraussetzungen des Standorts und sieht über die Reparatur hinausgehend die Niederbringung einer zweiten neuen Bohrung vor, wodurch die Thermalwasserförderleistung gesteigert werden kann und zwar mit der ungestörten Reservoirtemperatur. Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die Generalplanung für die vollumfängliche Planung und Begleitung von bis zu 2 Geothermiebohrungen (mit jeweils ca. 5 000 m MD) am Standort Kirchstockach. Die Gesamtleistung ist in Leistungsstufen unterteilt, diese werden stufenweise beauftragt. Die folgenden Leistungen sind zu erbringen: Die Leistungsstufe 1 beinhaltet die Vorplanung (Geologische und thermisch hydraulische Modellierung, Bohrp- und Genehmigungsplanung, etc.), sowie die Planung der (EU-)Ausschreibungen für GU Bohren, Casings, Mudlogging,Wellhead, etc. bis zur Ausschreibungsreife. Die Leistungstufe 2 beinhaltet die technische Begleitung der Bietergespräche und die Bewertung der Angebote bis hin zur Vergabeempfehlung. Des weiteren ist die die Ausführungsplanung für die Bohrarbeiten und die Erstellung von Sonderbetriebsplänen bis zum geplanten Bohrbeginn zu erbringen bis zum Staus „drill ready“. Der Bohrplatzbau insbesondere die Standrohrbohrungen sind vor Ort geologisch/technisch zu begleiten. Die Leistungsstufe 3 umfasst im wesentlichen die Bauüberwachung der Bohr- und Testarbeiten vor Ort, dies beinhaltet auch die Gesamtdokumentation und das Kostencontrolling. Nach Abschluss der Bohrarbeiten sind vom Planer auch das Wärmebergbaumodell und die notwendigen behördlichen Genehmigungen für den Wärmebergbau einzuholen.
II.2.5) Zuschlagskriterien
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 225-554693
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Geothermie Kirchstockach Repowering, Generalplanung und Bauüberwachung Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1) Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 39 München 80538 Deutschland Telefon: +49 892176-2411 E-Mail: vergabekammer.suedbayernreg-ob.bayern.de Fax: +49 892176-2847
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 — 3 GWB).
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 18.06.2021
Veröffentlichung
Geonet Vergabe 38279 vom 27.06.2021