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Geothermie
Titel Ausführungsort Frist
Neubau von Mietwohnungen DE-14473 11.04.2023
Voruntersuchung mit Pilotbohrung DE-57234 28.03.2023
Verrichtung von Side-Track-Bohrung Geothermie DE-19306 24.03.2023
Durchführung eines Monitorings der Geothermie des städtischen Gymnasiums Haan DE-42781 22.03.2023
Bau von geothermischen Kraftwerken DE-64521 19.01.2023
Kooperation zur Nutzung und Verwertung hydrothermaler Geothermie AT13 04.01.2023
Titel
Bauüberwachung für 4 geothermische Tiefbohrungen.
Vergabeverfahren
Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftraggeber
SWM Services GmbH
Emmy-Noether-Str. 2
80992 München
Ausführungsort
DE-80992 München
Beschreibung
Abschnitt I:
I.1) SWM Services GmbH
Emmy-Noether-Straße 2
80287 München
Fax: +49 892361-704872
Telefon: +49 892361-4872
E-Mail: gnodtke.heinerswm.de
Internet: www.swm.de
Internet: www.swm.de/privatkunden/unternehmen/logistik/einkauf/ausschreibungen.html
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.6) Haupttätigkeit(en) Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Geothermie Schäftlarnstraße Ausführungsplanung, Bauüberwachung für 4 geothermische Tiefbohrungen. Referenznummer der Bekanntmachung: SV-KWE-161026-007
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71300000
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Geothermie Schäftlarnstraße Ausführungsplanung, Bauüberwachung für 4 geothermische Tiefbohrungen.
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE212 Hauptort der Ausführung: München.
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Geothermie Schäftlarnstraße Ausführungsplanung, Bauüberwachung für 4 geothermische Tiefbohrungen.
II.2.5) Zuschlagskriterien
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb Erläuterung: In einem vorherigen Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union sind keine geeigneten Teilnahmeanträge eingegangen. Deshalb wurde ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 50 der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durchgeführt.
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 25.04.2017
V.2.2) Angaben zu den Angeboten
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6) Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 39 München 80538 Deutschland Telefon: +49 892176-2411 E-Mail: vergabekammer.suedbayernreg-ob.bayern.de Fax: +49 892176-2847
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der MitteilungdesAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltendgemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 08.08.2017
Veröffentlichung
Geonet Vergabe 19607 vom 15.08.2017