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Titel

Bauüberwachung für 4 geothermische Tiefbohrungen.

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

SWM Services GmbH
Emmy-Noether-Str. 2
80992 München

Ausführungsort

DE-80992 München

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) SWM Services GmbH

Emmy-Noether-Straße 2

80287 München

Fax: +49 892361-704872

Telefon: +49 892361-4872

E-Mail: gnodtke.heiner(at)swm.de

Internet: www.swm.de

Internet: www.swm.de/privatkunden/unternehmen/logistik/einkauf/ausschreibungen.html

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.6) Haupttätigkeit(en) Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Geothermie Schäftlarnstraße Ausführungsplanung, Bauüberwachung für 4 geothermische Tiefbohrungen. Referenznummer der Bekanntmachung: SV-KWE-161026-007

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71300000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Geothermie Schäftlarnstraße Ausführungsplanung, Bauüberwachung für 4 geothermische Tiefbohrungen.

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE212 Hauptort der Ausführung: München.

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Geothermie Schäftlarnstraße Ausführungsplanung, Bauüberwachung für 4 geothermische Tiefbohrungen.

II.2.5) Zuschlagskriterien

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb Erläuterung: In einem vorherigen Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union sind keine geeigneten Teilnahmeanträge eingegangen. Deshalb wurde ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 50 der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durchgeführt.

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja

V.2) Auftragsvergabe

V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 25.04.2017

V.2.2) Angaben zu den Angeboten

V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)

V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

V.2.6) Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 39 München 80538 Deutschland Telefon: +49 892176-2411 E-Mail: vergabekammer.suedbayern(at)reg-ob.bayern.de Fax: +49 892176-2847

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der MitteilungdesAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltendgemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 08.08.2017

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 19607 vom 15.08.2017