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Titel

Verrichtung von Tiefbohrungen (TBO) – Kernbeprobungsdienst

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Nagra
Hardstraße 73
5430 Wettingen

Auftragnehmer

Kellerhals + Haefeli AG
Kapellenstraße 22
Bern 3011

Auftragswert

6.488.400,00 EUR

Ausführungsort

CH-5430 Wettingen

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Nagra

Hardstraße 73

5430 Wettingen

E-Mail: george.wewerka(at)nagra.ch

Internet: www.simap.ch

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.6) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Nagra

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Tiefbohrungen (TBO) – Kernbeprobungsdienst

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71351220

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Tiefbohrungen (TBO) – Kernbeprobungsdienst

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71351220 71351910 76100000 76200000

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: CH0

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Tiefbohrungen (TBO) – Kernbeprobungsdienst

II.2.5) Zuschlagskriterien Kostenkriterium - Name: Z1 Angebotssumme in CHF (exkl. MwSt.) / Gewichtung: 30 % Kostenkriterium - Name: Z2 Qualifikation und Referenzen des Personals / Gewichtung: 40 % Kostenkriterium - Name: Z3 Vorgehenskonzept und HSE-Konzept / Gewichtung: 30 %

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 096-220631

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja

V.2) Auftragsvergabe

V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 26.07.2018

V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 3 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Kellerhals + Haefeli AG Kapellenstraße 22 Bern 3011 Schweiz NUTS-Code: CH0 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja

V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 6.488.400,00 CHF

V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

V.2.6) Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben Begründung des Zuschlagentscheides: Wirtschaftlich günstigstes Angebot. Rechtsmittelbelehrung: 1) Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2) Die Beschwerdefrist ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäß dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23.6.2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d. h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll. Und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3) Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäß den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4) Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerdeschrift beizulegen. 5) Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d. h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Nagra behält sich das Recht vor, weitere gleichartige Aufgaben, wie in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben, freihändig zu vergeben (Submissionsdekret des Kantons Aargau § 8, Abs. 3, lit. i). Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 27.7.2018, Dok. 1030721

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundesverwaltungsgericht Postfach St. Gallen 9023 Schweiz

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 27.07.2018

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 25117 vom 05.08.2018