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Titel

Durchführung von Geologischen Untersuchungen

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Rauenstein 6a
09514 Lengefeld

Ausführungsort

DE-09514 Lengefeld

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen

Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau

Rauenstein 6A

09514 Pockau-Lengefeld

Fax: +49 37367310130

Telefon: +49 373673100

E-Mail: Betrieb.FMZ(at)ltv.sachsen.de

Internet: www.talsperren-sachsen.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts

I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Abbruchgutachten, Gründungserkundung, Nacherkundung vorhandener Bauwerke, Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.14 Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2018-70

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71351910

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.Die vorliegende Angebotsabfrage umfasst den Maßnahmeabschnitt M1.14, Fluss-km 17+575 bis Fluss-km 19+370. Es sind folgende Leistungen zu erbringen: Bestandserfassung von 8 Abbruchobjekten (Gebäude und Nebenanlagen). Es hat eine Auswertung der wesentlichen beim Abriss der Gebäude zu erwartenden Bauabfälle zu erfolgen. Es ist ein Entsorgungskonzept zu erstellen. Gründungserkundung und Dokumentation an insgesamt 37 Gebäuden und Nebenanlagen mit Durchführung von Schürfen bis auf die Gründungssohle der Gebäude. Nacherkundungen an vorhandenen Bauwerken (Mauern) an insgesamt 18 Mauerquerschnitten bis auf Gründungssohle der Bauwerke einschließlich Dokumentation.

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71351910

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DED42 Hauptort der Ausführung: Burkhardtsdorf Deutschland

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die zu erbringenden Ingenieurleistungen umfassen die Bestandserfassung der benannten Bauwerke und Außenanlagen incl. der Zäune, die den Grundstücken zuzuordnen sind. Dabei sind tabellarische und erläuternde Aufstellungen zu den Abrissobjekten zu fertigen und mit Abschluss der Leistungen zu übergeben. Insgesamt ist die Bestandserfassung an 8 Abbruchobjekten durchzuführen. Es hat eine Auswertung der wesentlichen beim Abriss zu erwartenden Bauabfälle incl. der Ausweisung der zugehörigen Abfallschlüsselnummern gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) zu erfolgen. Diese muss so aufgebaut sein, dass der Objektplaner in die Lage versetzt wird, vollständige Leistungspositionen für den Abriss der Objekte und der Entsorgung der Abfälle zu erstellen. Im Zuge dessen haben fachspezifische Bewertungen einzelner Laborbefunde zu erfolgen. Es sind bei den Leistungen ca. 10 Kernbohrungen mit mind. 50 mm Durchmesser sowie einer angenommenen Länge bis 30 cm vorzusehen. Die Bohrkerne sind laboranalytisch zu deklarieren. Darauf aufbauend ist eine abfalltechnische Einstufung vorzunehmen. Neben den Bohrkernen sind des Weiteren manuelle Materialproben von den wesentlichen Bauabfällen wie z. B. Abbruchhölzern, Dachpappen/-schindeln und gegebenenfalls von den Materialien mit gefahrstoffverdacht wie z. B. Asbest bzw. KMF zu entnehmen. Es wird davon ausgegangen, dass eindeutig als asbesthaltige Produkte erkennbare Baustoffe wie Wellasbestzementplatten, AZ-Verkleidungen bzw. AZ-Rohre nicht beprobt und analysiert sondern gemäß visuellem Befund als Abfall erfasst und eingestuft werden. Erstellung eines Entsorgungskonzeptes mit Zuordnung des Entsorgungsumfanges und Hauptmengenermittlung. Gründungserkundungen: Insgesamt ist die Durchführung von Schürfen an insgesamt 37 Gebäuden/ Schuppen vorgesehen. Ziel der Schürfe ist die Erkundung von Gründungssohlen an bestehenden Gebäuden. Die Schürfe sind bis auf Gründungssohle der bestehenden Gebäude durchzuführen. An den Gebäuden, die auf dem Grundstück der Gebäude stehen an denen Schürfe durchgeführt werden sollen sind zusätzlich Angaben zu ggf. vorhandenen Kellern zu machen. Falls Keller vorhanden sind, ist die Tiefenlage der Kellersohlen einzumessen und anzugeben. Zudem sind bei diesen Gebäuden die Höhe der Fußböden des Erdgeschosses einzumessen und anzugeben. Die Schürfe sind nach Erreichen der Gründungssohle und ausreichender Dokumentation fachgerecht und entsprechend des Urzustandes zu verschließen und die Flächen wiederherzustellen Nacherkundung vorhandener Bauwerke: Insgesamt sind an 18 Querschnitten die vorhandenen Bauwerke zu erkunden. Dazu sind je Querschnitt mindestens 3 Kernbohrungen im Bauwerk (1 x horizontal, 1 x vertikal, 1 x diagonal im Fundament) durchzuführen. Die diagonale Bohrung im Fundament ist von der Gewässersohle aus durchzuführen. Eine erforderliche Wasserhaltung sowie die Herstellung der Zugänglichkeit sowie der Bohrebene sind einzukalkulieren. Die Erkundungen sind bis auf Gründungssohle der bestehenden Bauwerke durchzuführen. Mit den Erkundungen sind die Geometrie der Bauwerke, die Abmessungen der einzelnen Bauwerksteile (Fundament, Gründung, Wandschaft, Kappe, etc.) sowie die Materialien zu ermitteln. Die Ergebnisse sind in Zeichnungen und Skizzen zu erfassen und zu übergeben, so dass die Standsicherheit und Beurteilung der Bauwerke erfolgen kann.

II.2.5) Zuschlagskriterien

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja Projektnummer oder -referenz: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020 FV Reg. Nr.103097052

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 080-179187

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Abbruchgutachten, Gründungserkundung, Nacherkundung vorhandener Bauwerke, Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.14 Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein

V.1) Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig Braustraße 2 Leipzig 04107 Deutschland Telefon: +49 3419771040 E-Mail: vergabekammer(at)lds.sachsen.de Fax: +49 3419771049 Internet: www.lds.sachsen.de

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 10.07.2018

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 24835 vom 18.07.2018