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Titel

Vergabe der geophysikalischen Untersuchung

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Bernhard-Nocht-Str. 78
20359 Hamburg

Auftragnehmer

VBW Weigt GmbH
Ziesendorf

Auftragswert

1.000.000,00 EUR

Ausführungsort

DE-20359 Hamburg

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie 970

Bernhard-Nocht-Str. 78

20359 Hamburg

E-Mail: vergabestelle(at)bsh.de

Internet: www.bsh.de

Internet: www.evergabe-online.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Ergabe der geophysikalischen Untersuchung des Untergrundes im Rahmen der Flächenvoruntersuchung nach WindSeeG in 2 Losen. Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z11-1114/002/332

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71351710

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Vergabe der geophysikalischen Untersuchung des Untergrundes im Rahmen der Flächenvoruntersuchung nach WindSeeG. LOS 1: Untersuchung der Meeresbodenoberfäche. LOS 2: Untersuchung des Untergrundes.

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 1.000.000,00 EUR

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Untersuchung der Meeresbodenoberfäche.

Los-Nr.: 1 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71351710 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE600 Hauptort der Ausführung: Die Leistung wird naturgemäß ausgeführt in der AWZ der Ost- oder Nordsee, je nachdem, welches Gebiet später tatsächlich untersucht wird. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Mit dem Inkrafttreten des Windenergie-auf See-Gesetzes (WindSeeG) am 01.01.2017 kommt dem BSH die gesetzliche Aufgabe zu, im Auftrag der Bundesnetzagentur die Voruntersuchung von in der ausschließlichen Wirtschaftszone gelegenen Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See durchzuführen. Ziel der Voruntersuchung ist es, entsprechend § 9 Abs. 1 WindSeeG, für die Ausschreibung (nach Teil 3 Abschnitt 2 WindSeeG) den Bietern die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie nach § 22 des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) ermöglichen, sowie die Eignung der Flächen festzustellen und einzelne Untersuchungsgegenstände vorab zu prüfen, um das anschließende Planfeststellungsverfahren auf diesen Flächen zu beschleunigen. Zu diesem Zweck wird eine vollständige, flächendeckende Untersuchung des Meeresbodens benötigt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung und Dokumentation geophysikalischer Untersuchungen mit vier verschiedenen Messsystemen/-verfahren: • Bathymetrie inklusive Backscatter. • Seitensichtsonar inklusive „Ground thruthing“ und Klassifizierung. • Magnetometer. • Subbottom Profiler. Dabei sind die Messungen innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums durchzuführen. Die bei der Durchführung gewonnenen Messdaten sollen in den nachfolgenden Arbeitsprozessen ausgewertet und vertragsmäßig zu Produkten verarbeitet werden. In diesem Wertschöpfungsprozess werden z.B. die eindeutige Umwandlung von sensorbezogenen Rohdaten in anwendungsbezogene physikalische Größen, die Georeferenzierung, die Prozessierung der Rohdaten, die Plausibilisierung sowie weitergehende Auswertungen stattfinden. Die vom Bieter zu untersuchenden Gebiete können zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung noch nicht festgelegt werden. Es werden nur Flächen zur Ausschreibung kommen, welche nach den Rechtsnormen des WindSeeG an den Staat zurückgefallen sind. Welche Flächen an den Staat zurückfallen, entscheidet sich im Frühjahr 2018. Die Festlegung, welche von diesen Flächen zuerst Gegenstand der Voruntersuchungen sind, trifft der Auftraggeber (AG) dann auf Grundlage eines konsultierten Vorentwurfs des von ihm zu entwickelnden Flächenentwicklungsplans (FEP) im Sommer 2018. Daher kann dem Auftragnehmer (AN) erst zu diesem Zeitpunkt mitgeteilt werden, welches der im Folgenden genannten hypothetischen Untersuchungsgebiete tatsächlich zu untersuchen ist. Diese Mitteilung erfolgt zum 01.07.2018. Vom AG werden daher zunächst lediglich die hypothetischen Untersuchungsgebiete für die Planung und Kalkulation der Einzelpreise zur Verfügung gestellt (Beschreibung der leistung Karte 1 & 2). Für jede Fläche wird der Quadratkilometerpreis vom Bieter kalkuliert. Aus den Einzelpreisen für alle hypothetischen Untersuchungsgebiete wird das arithmetische Mittel gebildet, welches den Wertungspreis dieses Bieters darstellt und über seine Platzierung entscheidet. Nach der späteren Festlegung, welches der potentiellen Gebiete tatsächlich zu untersuchen ist, muss sich der AN an dem von ihm für dieses Untersuchungsgebiet gebotenen Einzelpreis festhalten lassen. Ist es nicht notwendig, die ganze angegebene Fläche zu untersuchen, wird nur der benötigte Teil beauftragt. Der AG wird eine Fläche von mindestens 65 Quadratkilometern beauftragen. Diese kann sich über mehrere der angegebenen hypothetischen Gebiete in der AWZ der Nord- und/oder Ostsee verteilen. Dabei kann die kleinste zu untersuchende Fläche 15 Quadratkilometern betragen. Die in Bezug auf die nicht ausgewählten Untersuchungsgebiete gebotenen Einzelpreise sind weder für zukünftige Ausschreibungsverfahren verbindlich noch werden sie vom AG zur diesbezüglichen Preisermittlung verwendet. Auch sind die Untersuchungsgebiete lediglich für diese konkrete Ausschreibung festgelegt worden, um den Bietern eine Grundlage für die Abgabe vergleichbarer Angebote zu geben. Hierin liegt keine Vorabfestlegung für die in zukünftigen Verfahren zu vergebenden Voruntersuchungen. II.2.5) Zuschlagskriterien Preis II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Untersuchung des Untergrundes.

Los-Nr.: 2 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71351710 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE600 Hauptort der Ausführung: Die Leistung wird naturgemäß ausgeführt in der AWZ der Ost- oder Nordsee, je nachdem, welches Gebiet später tatsächlich untersucht wird. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Mit dem Inkrafttreten des Windenergie-auf See-Gesetzes (WindSeeG) am 01.01.2017 kommt dem BSH die gesetzliche Aufgabe zu, im Auftrag der Bundesnetzagentur die Voruntersuchung von in der ausschließlichen Wirtschaftszone gelegenen Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See durchzuführen. Ziel der Voruntersuchung ist es, entsprechend § 9 Abs. 1 WindSeeG, für die Ausschreibung (nach Teil 3 Abschnitt 2 WindSeeG) den Bietern die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie nach § 22 des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) ermöglichen, sowie die Eignung der Flächen festzustellen und einzelne Untersuchungsgegenstände vorab zu prüfen, um das anschließende Planfeststellungsverfahren auf diesen Flächen zu beschleunigen. Zu diesem Zweck wird eine vollständige, rasterförmige Untersuchung des Meeresbodens benötigt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung und Dokumentation geophysikalischer Untersuchungen mit drei verschiedenen Messsystemen/-verfahren: • Einkanalseismik. • Mehrkanalseismik. • Subbottom Profiler. Dabei sind die Messungen innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums durchzuführen. Die bei der Durchführung gewonnenen Messdaten sollen in den nachfolgenden Arbeitsprozessen ausgewertet und vertragsmäßig zu Produkten verarbeitet werden. In diesem Wertschöpfungsprozess werden z.B. die eindeutige Umwandlung von sensorbezogenen Rohdaten in anwendungsbezogene physikalische Größen, die Georeferenzierung, die Prozessierung der Rohdaten, die Plausibilisierung sowie weitergehende Auswertungen stattfinden. Die vom Bieter zu untersuchenden Gebiete können zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung noch nicht festgelegt werden. Es werden nur Flächen zur Ausschreibung kommen, welche nach den Rechtsnormen des WindSeeG an den Staat zurückgefallen sind. Welche Flächen an den Staat zurückfallen, entscheidet sich im Frühjahr 2018. Die Festlegung, welche von diesen Flächen zuerst Gegenstand der Voruntersuchungen sind, trifft der Auftraggeber (AG) dann auf Grundlage eines konsultierten Vorentwurfs des von ihm zu entwickelnden Flächenentwicklungsplans (FEP) im Sommer 2018. Daher kann dem Auftragnehmer (AN) erst zu diesem Zeitpunkt mitgeteilt werden, welches der im Folgenden genannten hypothetischen Untersuchungsgebiete tatsächlich zu untersuchen ist. Diese Mitteilung erfolgt zum 01.07.2018. Vom AG werden daher zunächst lediglich die hypothetischen Untersuchungsgebiete für die Planung und Kalkulation der Einzelpreise zur Verfügung gestellt (Abbildung 1 & 2 der Beschreibung der Leistung). Für jede Fläche wird der Quadratkilometerpreis vom Bieter kalkuliert. Aus den Einzelpreisen für alle hypothetischen Untersuchungsgebiete wird das arithmetische Mittel gebildet, welches den Wertungspreis dieses Bieters darstellt und über seine Platzierung entscheidet. Nach der späteren Festlegung, welches der potentiellen Gebiete tatsächlich zu untersuchen ist, muss sich der AN an dem von ihm für dieses Untersuchungsgebiet gebotenen Einzelpreis festhalten lassen. Ist es nicht notwendig, die ganze angegebene Fläche zu untersuchen, wird nur der benötigte Teil beauftragt. Der AG wird eine Fläche von mindestens 65 Quadratkilometern beauftragen. Diese kann sich über mehrere der angegebenen hypothetischen Gebiete in der AWZ der Nord- und/oder Ostsee verteilen. Dabei kann die kleinste zu untersuchende Fläche 15 Quadratkilometern betragen. Die in Bezug auf die nicht ausgewählten Untersuchungsgebiete gebotenen Einzelpreise sind weder für zukünftige Ausschreibungsverfahren verbindlich noch werden sie vom AG zur diesbezüglichen Preisermittlung verwendet. Auch sind die Untersuchungsgebiete lediglich für diese konkrete Ausschreibung festgelegt worden, um den Bietern eine Grundlage für die Abgabe vergleichbarer Angebote zu geben. Hierin liegt keine Vorabfestlegung für die in zukünftigen Ausschreibungsverfahren zu vergebenden Voruntersuchungen. II.2.5) Zuschlagskriterien Preis II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 189-387209

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 0800Z11-1114/002/332

Los-Nr.: 1 Bezeichnung des Auftrags: Untersuchung der Meeresbodenoberfäche. Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 11.12.2017 V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 6 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde VBW Weigt GmbH Ziesendorf Deutschland NUTS-Code: DE80 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 650.000,00 EUR V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 0800Z11-1114/002/332

Los-Nr.: 2 Bezeichnung des Auftrags: Untersuchung des Untergrundes. Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 11.12.2017 V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 6 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. (IWES) Bremerhaven Deutschland NUTS-Code: DE502 Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 476.000,00 EUR V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben

(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich und ausnahmslos über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (Nähere Informationen unter www.evergabe-online.de oder www.evergabe-online.info). (2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/ Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese noch beantwortet werden können. (3) Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) – (idF derBekanntmachung vom 18.04.2016), dem Vergabehandbuch für Leistungen des BMVI (VHL-BVI) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen TnL BVI – EU. (4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (3) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist dementsprechend unverzüglich hinzuweisen! (5) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt. (6) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt. (7) Der Bewerber/Teilnehmer/Bieter hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiterzu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind. (8) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. (9) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe-und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird: — Vergabe-und Vertragsunterlagen sowie Formblättern auf Basis des VHL-BVI und der VgV in der Fassung 2016, — Bekanntmachung dieser Ausschreibung, — VOL/B –, nachrangig die AGB des BSH, einzulesen unter: Internet: www.bsh.de/de/Das_BSH/Ausschreibungen/Vertragsbedingungen/index.jsp.

Hinweis: Die AGB des Teilnehmers werden ausgeschlossen. Sollte eine Partei ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch beifügen, verzichtet sie bereits heute darauf, sich auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen. — Angebot des Teilnehmers. (10) Es gilt deutsches Recht.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes- Villemombler Straße 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 228-9499561 E-Mail: vk(at)bundeskartellamt.bund.de Fax: +49 228-9499163 Internet: www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. Bernhard-Nocht-Straße 78. — Justitiariat Z11 -. 20359 Hamburg Fax.: +49 40 3190 5001.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 11.12.2017

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 20948 vom 18.12.2017