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Titel

Umweltplanungsleistungen zur Linienbestimmung

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Straßenbauamt Schwerin
Pampower Str. 68
19061 Schwerin

Auftragnehmer

ANUVA GBR
Nordostpark 89
90411 Nürnberg

Auftragswert

210.000,00 EUR

Ausführungsort

DE-19061 Schwerin

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Straßenbauamt Schwerin

Pampower Straße 68

19061 Schwerin

E-Mail: sba-sn(at)sbv.mv-regierung.de

Internet: www.strassenbauverwaltung.mvnet.de

Internet: www.evergabe-online.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Straßenbauverwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: B 189n Wittstock-Mirow Referenznummer der Bekanntmachung: 0220-553-01-20d

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90712000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Umweltplanungsleistungen zur Linienbestimmung

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 210.000,00 EUR

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE80J Hauptort der Ausführung: B 189n Wittstock-Mirow

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Umweltplanungsleistungen zur Linienbestimmung (faunistische Kartierungen, Bitopkartierungen, Artenschutzbeitrag, FFH-Verträglichkeitsprüfungen, UVS-Plausibilisierung).

II.2.5) Zuschlagskriterien Preis

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja Projektnummer oder -referenz: Ortsumgehungen Wittstock und Babitz

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 025-053890

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 0220-553-01-20d Bezeichnung des Auftrags: B 189n Wittstock-Mirow Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja

V.2) Auftragsvergabe

V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 25.04.2018

V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde ANUVA GBR Nordostpark 89 Nürnberg 90411 Deutschland NUTS-Code: DE254 Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein

V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 255.063,12 EUR

V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Johannes-Stelling-Straße 14 Schwerin 19053 Deutschland Telefon: +49 385-58858160 E-Mail: vergabekammer(at)wm.mv-regierung.de Fax: +49 385-5884855817

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen. § 160 Abs. 3 Nr.: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vo Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung. Benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 28.05.2018

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 24078 vom 04.06.2018