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Geoökologie
Titel Ausführungsort Frist
Ausführung einer Kartierung von Biotoptypen und Gefäßpflanze AT-1090 26.04.2023
Durchführung einer Analyse von Insektenfängen mittels DNA-Metabarcoding DE-01326 26.04.2023
Durchführung einer Analyse von Insektenfängen mittels DNA-Metabarcoding DE-01326 26.04.2023
Arbeiten als Salzhaffranger zur Betreuung europäischer Schutzgebiete DE-18069 26.04.2023
Kartierung von Biotoptypen und Gefäßpflanzen AT-1090 25.04.2023
Bibermanagement im Regierungsbezirk Freiburg DE-79114 24.04.2023
Kartierung ländlicher Gebiete DE-84066 24.04.2023
Kartierung ländlicher Gebiete DE-48529 20.04.2023
Landschaftsplanerische und wasserbauliche Ingenieurleistungen DE-53783 09.04.2023
Titel
Monitoring-Prozesses „Energie der Zukunft“
Vergabeverfahren
Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftraggeber
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Str. 29-35
65760 Eschborn
Auftragnehmer
Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Hansastraße 27c
80686 München
Auftragswert
205.081,00 EUR
Ausführungsort
DE-65760 Eschborn
Beschreibung
Abschnitt I:
I.1) Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Str. 29-35
65760 Eschborn
Telefon: +49 6196-9082322
E-Mail: beschaffungbafa.bund.de
Internet: www.bafa.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Gutachten Harmonisiertes Monitoring von Energieeinsparungen Referenznummer der Bekanntmachung: Referat 114 / Projekt BfEE 16/2017
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71319000 - KA16
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Bundesregierung berichtet in verschiedenen Kontexten über den Stand der Erreichung nationaler und europäischer Energieeffizienzziele und benennt die Einsparbeträge der jeweiligen Maßnahmen. Dazu zählen die Berichte zur Energiewende im Rahmen des Monitoring-Prozesses „Energie der Zukunft“, die europäischen Berichtspflichten, Monitoring des NAPE sowie die Berichte zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 bzw. die Folgeprozesse des Klimaschutzplans 2050. Zentrales Element des Vorhabens soll daher die Einrichtung eines zentralen und einheitlichen Energieeinspar-Monitorings für Deutschland sein, welches die bestehenden und zukünftig geplanten Energieeffizienzmaßnahmen, die zu Endenergieeinsparungen führen, umfasst (auch solche Maßnahmen, die von der neuen Regierung noch entwickelt werden). Ein weiteres zentrales Element ist die kontinuierliche Überprüfung und Aktualisierung der zu erwartenden Effekte von Maßnahmen der Energieeffizienzpolitik bis 2030.
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 205.081,00 EUR
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE71A
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Das Vorhaben soll dafür zunächst in einem ersten Schritt eine Abschätzung der Energieeinsparungen der bestehenden und zukünftigen Maßnahmen für den Bereich Energieeffizienz bis 2020 bzw. 2030 vornehmen (falls nicht bereits vorhanden) und somit die Grundlage und das Zielgerüst für ein kontinuierliches jährliches Monitoring schaffen (Arbeitspaket 1). Des Weiteren soll aufbauend auf dem bisherigen NAPE-Monitoring das vorhandene Maßnahmen-Template für eine standardisierte jährliche Datenerfassung aller Effizienzmaßnahmen verbessert werden (Arbeitspaket 2), z.B. durch eine verbesserte Methodenerläuterung/technische Hinweise zur einheitlichen Erfassung der Indikatoren und Anwendbarkeit des Templates durch die Programmverantwortlichen. Dieses Template soll auch eine einfache Aufbereitung der Indikatoren des Monitorings für die verschiedenen o. g. Berichtspflichten (NAPE-Monitoring, Monitoring-Prozesses „Energie der Zukunft“, die Berichtspflichten zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie etc.) erlauben. In einem dritten Arbeitspaket soll das eigentliche Monitoring mit einer jährlichen Überprüfung sowie ein Abgleich mit den erwarteten Energieeinsparungen der Maßnahmen bis 2020 und 2030 erfolgen. Hier soll analysiert werden, welche Einsparungen durch die Maßnahmen in der Vergangenheit erreicht wurden (Ist-Stände, Arbeitspaket 3.1) und ob auf dieser Grundlage die Maßnahmen die jeweils gesetzten Zielindikatoren für 2020 und 2030 realistisch erreichen werden können und was die Ursachen für eine Abweichung sind (Arbeitspaket 3.2). Mit diesem Projekt soll ein konsistenter Rahmen geschaffen werden, um auf belastbare Art und Weise abzuschätzen bzw. zu quantifizieren, welchen Beitrag die bereits laufenden (sowie geplanten neuen) Maßnahmen bis heute geleistet haben und ob ihre Zielindikatoren zukünftig erreicht werden können. Bei diesem Projekt soll für alle Arbeitspakete auf bestehende Prozesse und Evaluationsergebnisse aufgebaut und diese in ein einheitliches System überführt werden. Das bestehende System soll deshalb nur punktuell verbessert und ggf. erweitert werden und Effizienzmaßnahmen ohne Monitoring zusätzlich erfasst werden. Der Auftraggeber soll am Ende des Projekts in der Lage sein, das vom Auftragnehmer entwickelte Konzept/Methodik eigenständig weiterzuführen. Ein belastbares Monitoring und die kontinuierliche Überprüfung der Erreichbarkeit der Zielindikatoren ist entscheidend, um die Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele bis zum Jahr 2020 und 2030 sicherstellen zu können.
II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Qualität des Konzepts der Leistungserbringung / Gewichtung: 60 Preis - Gewichtung: 40
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: Referat 114 / Projekt BfEE 16/2017 Bezeichnung des Auftrags: Gutachten Harmonisiertes Monitoring von Energieeinsparungen Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 16.04.2018
V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. München Deutschland NUTS-Code: DE212 Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 205.081,00 EUR
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben Diese sind unter folgendem Link abrufbar: Internet: www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1). Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagenund die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes Villemombler Straße 76 Bonn 53123 E-Mail: vkbundeskartellamt.bund.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 18.04.2018
Veröffentlichung
Geonet Vergabe 23412 vom 22.04.2018