Sie sehen nur ältere Vergaben von vor einem Jahr und älter. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.

Drucken

Titel

Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

FVL Forstwirtschaftliche Vereinigung Lüneburg GmbH
Wendlandstraße 10
29525 Uelzen

Auftragnehmer

HeTraLog GmbH
Kamerland 14
25358 Sommerland

Ausführungsort

DE-29525 Uelzen

Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Forstwirtschaftliche Vereinigung Lüneburg GmBH

Wendlandstr. 10

29525 Uelzen

Deutschland

Telefon: +49 581-9463919

Fax: +49 581-9463930

E-Mail: info(at)waldmaerker.de

Internet: http.:www.waldmaerker.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Forstwirtschaftliche Vereinigung

I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Forstwirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Durchführung einer Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: 4/2021/00015

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 77200000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen im Zuständigkeitsbereich in den privaten Wäldern der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Lüneburg GmbH im Zuständigkeitsbereiche des Forstamtes Uelzen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 266.494,95 EUR

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 60440000, 77200000

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE93A, NUTS-Code: DE934, Hauptort der Ausführung: Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung in privaten Wäldern im Bereich der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Lüneburg GmbH im Zuständigkeitsbereich des Forstamtes Uelzen in den Bezirksförstereien Bodenteich, Polau und Reinstorf-Nord auf 732,19 ha. — Bez. Fö. Bodenteich: 395,16 ha, — Bez. Fö. Polau: 288,48 ha, — Bez. Fö. Reinstorf-Nord: 48,55 ha.

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen im Landkreis Uelzen auf 732,19 ha mit 3,28 to/ha. Das entspricht einer Menge von 2 401,5932 to. Die Leistung umfasst die Beschaffung und Anlieferung von kohlensaurem Magnesiumkalk gemäß Düngemittelverordnung vom 5.12.2012 (BGBl. I S. 2482) einschließlich der Zwischenlagerung und Umschlag, ihre Ausbringung mit geeigneter Technik in gleichmäßiger Verteilung und geforderter Ausbringungsmenge gemäß Leistungsbeschreibung. Als Kalke sind kohlen- und kieselsaure Kalkdüngemittel zugelassen, die hinsichtlich der Mindestgehalte, typbestimmender Bestandteile, Aufmahlungen und Schadstoffgehalten den Vorgaben der Düngemittelverordnung in der in der neuesten Fassung entsprechen. Zusätzliche Anforderungen sind: — Die Gehalte an Magnesium müssen mindestens 15 % MgCO3 (3 t/ha CaCo3 Äquivalent!) betragen.

II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Lieferzeitpunkt / Gewichtung: 10, Qualitätskriterium - Name: Positive Referenzen / Gewichtung: 10, Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 80

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren, Beschleunigtes Verfahren, Begründung: Fristverkürzung durch die Vorinformation vom 7.2.2020. nach § 38 VgV. Amtsblatt: 2021/S-027-066753.

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 091-235785

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 4/2021/00015, Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja

V.2) Auftragsvergabe

V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 05.06.2021

V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2, Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2, Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0, Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0, Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2, Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde HeTraLog GmbH, Kamerland 14, Sommerland, 25358, Deutschland, E-Mail: eusterwinter(at)hetralog.de, NUTS-Code: DE93A, Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja

V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 259.927,45 EUR Niedrigstes Angebot: 246.162,28 EUR / höchstes Angebot: 255.225,23 EUR das berücksichtigt wurde

V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben Die Durchführung der Maßnahme erfolgt unter Inanspruchnahme von öffentlichen Zuwendungen („Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstwirtschaftlicher Maß-nahmen im Land Niedersachsen“ RdErl. d. ML v. 1.12.2020 – 406-64030/1-2.6 - VORIS 79100. Nur durch das Gelingen der Arbeiten, der Einhaltung der Leistungsbeschreibung geforderten Angaben, der Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsfristen usw. bleiben die förderrechtlichen, bewilligten Zuschussvoraussetzungen gegeben. Sollte es zu nicht vereinbarten Änderungen kommen und auf Grund dessen keine oder nur eine teilweise Auszahlung der Zuwendungen erfolgen, haftet der Auftragnehmer für den Zuwendungsausfall, sowie der damit eventuell verbundenen Sanktionen. Eine Zuschlagserteilung ist nur möglich, sofern ein bewilligter Zuwendungsbescheid bzw. ein auf Grundlage eines Änderungsantrages beantragter Zuwendungsbescheid beim Auftraggeber vorliegt.

Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD1D6RB

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – Regierungsvertretung Lüneburg – Vergabekammer, Auf der Hude 2, Lüneburg, 21339, Deutschland

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 10.06.2021

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 38072 vom 17.06.2021