Sie sehen nur ältere Vergaben von vor einem Jahr und älter. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.

Drucken

Titel

Erdarbeiten und Altlastensanierung des Rathauses Arnsberg

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Bauauftrag (VOB)

Auftraggeber

Stadt Arnsberg Fachdienst Beschaffung/Vergaben
Niedereimerfeld 22/24
59823 Arnsberg

Auftragnehmer

Linkamp GmbH
Völlinghauser Straße 39-41
59609 Anröchte

Auftragswert

2.892.360,68 EUR

Ausführungsort

DE-59759 Arnsberg

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Stadt Arnsberg Fachdienst Beschaffung/Vergaben

Niedereimerfeld 22

59823 Arnsberg

E-Mail: mailto: s.gillert@stadtwerke-arnsberg.de

Internet: https://www.arnsberg.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Sanierung Rathaus Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg, Erdarbeiten und Altlastensanierung

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45112500 Erdbewegungsarbeiten

II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag

II.1.4) Kurze Beschreibung: Das zwischen 1965 und 1968 erbaute ehemalige Rathaus der Stadt Neheim-Hüsten, seit dem Zusammenschluss der Gemeinden nun Verwaltungssitz der Stadt Arnsberg, wird saniert. Der Flachtrakt des Verwaltungsgebäudes wird vollständig zurück gebaut. Der achtgeschossige Büroturm (Hochtrakt) wird bis auf den Rohbau (Stahlbetonskelett) entkernt und saniert. Der Hochtrakt wird anschließend umgebaut und neugestaltet. Der Flachtrakt wird neu errichtet. Für diese Arbeiten ist die Erstellung von Baugruben zum Rückbau des Flachtrakts einschließlich seiner Fundamente und zur Sanierung des Hochtrakts im Bereich von Unter- und Tiefgeschoss bis zur Oberkante der Fundamente erforderlich. Aufgrund der industriellen Vornutzung des Geländes, sind dazu umfangreiche Bodensanierungsarbeiten erforderlich. Vor der Errichtung des Rathauses befanden sich auf dem Grundstück u.a. eine Holzessigdestillation und eine Lackfabrik sowie Gebäude und Anlagen weiterer industrieller Nutzungen, weshalb das Flurstück im Altlastenkataster des Hochsauerlandkreises als Verdachtsfläche aufgenommen wurde. Neben unauffälligen Auffüllungen und gewachsenen Böden wurden daher in diversen Untersuchungen Schlacken und Aschen sowie Farb- und Ölreste angetroffen. Darüber hinaus konnten polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Schwermetalle, aromatische Kohlenwasserstoffe der BTEX-Gruppen (Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol) und Phenole im Boden bzw. im Grundwasser nachgewiesen werden. Das gesamte Gelände ist, vermutlich aus Gründen des Hochwasserschutzes, ca. 3,50 m bis 4,00 m hoch aufgefüllt.

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 2.892.360,68 EUR

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA5 Hauptort der Ausführung: Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Das zwischen 1965 und 1968 erbaute ehemalige Rathaus der Stadt Neheim-Hüsten, seit dem Zusammenschluss der Gemeinden nun Verwaltungssitz der Stadt Arnsberg, wird saniert. Der Flachtrakt des Verwaltungsgebäudes wird vollständig zurück gebaut. Der achtgeschossige Büroturm (Hochtrakt) wird bis auf den Rohbau (Stahlbetonskelett) entkernt und saniert. Der Hochtrakt wird anschließend umgebaut und neugestaltet. Der Flachtrakt wird neu errichtet. Für diese Arbeiten ist die Erstellung von Baugruben zum Rückbau des Flachtrakts einschließlich seiner Fundamente und zur Sanierung des Hochtrakts im Bereich von Unter- und Tiefgeschoss bis zur Oberkante der Fundamente erforderlich. Aufgrund der industriellen Vornutzung des Geländes, sind dazu umfangreiche Bodensanierungsarbeiten erforderlich. Vor der Errichtung des Rathauses befanden sich auf dem Grundstück u.a. eine Holzessigdestillation und eine Lackfabrik sowie Gebäude und Anlagen weiterer industrieller Nutzungen, weshalb das Flurstück im Altlastenkataster des Hochsauerlandkreises als Verdachtsfläche aufgenommen wurde. Neben unauffälligen Auffüllungen und gewachsenen Böden wurden daher in diversen Untersuchungen Schlacken und Aschen sowie Farb- und Ölreste angetroffen. Darüber hinaus konnten polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Schwermetalle, aromatische Kohlenwasserstoffe der BTEX-Gruppen (Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol) und Phenole im Boden bzw. im Grundwasser nachgewiesen werden. Das gesamte Gelände ist, vermutlich aus Gründen des Hochwasserschutzes, ca. 3,50 m bis 4,00 m hoch aufgefüllt. Folgende Arbeiten sind im Einzelnen vorgesehen: • Freilegen der erforderlichen Arbeitsräume • Errichten der Baugrube für den Rückbau der Einzelfundamente • Ausbau von kontaminierten Böden in zwei Hotspotbereichen, südlich angrenzend an die Baugrube des Hochtraktes sowie östlich des Rathauses • Ausbau von kontaminierten Böden zwischen und unterhalb der Fundamente des Flachtrakts • Bauwasserhaltung einschließlich Grundwasserreinigung • Bodenentsorgungsarbeiten • Errichtung und Unterhaltung einer bauzeitlichen Hochwasserschutzwand • Errichtung einer bauzeitlichen Dachabdichtung und bauzeitlichen Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers mittels bauzeitlich zu errichtenden Fallrohre und eine Rohrbrücke in den südlich verlaufenden Schmutzwasserkanal

II.2.5) Zuschlagskriterien Preis

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 082-219963

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: Ö 19/22 Bezeichnung des Auftrags: Sanierung Rathaus Arnsberg, Erdarbeiten und Altlastensanierung Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja

V.2) Auftragsvergabe

V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 19.08.2022

V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Linkamp GmbH Völlinghauser Straße 39-41 Anröchte 59609 Deutschland NUTS-Code: DEA5B Internet-Adresse: Internet: https://www.linkamp-abbruch.de Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja

V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags / Loses: 2.892.360,68 EUR

V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 Münster 48147 Deutschland

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 08.09.2022

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 46547 vom 15.09.2022