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Titel

Durchführung von Baureifmachung und Abräumung

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Bauauftrag (VOB)

Auftraggeber

Stadtwerke Freilassing
Münchener Straße 15
83395 Freilassing

Auftragnehmer

SWIETELSKY Baugesellschaft m.b.H.
Falkensteinstr. 2
83278 Traunstein

Auftragswert

684.939,75 EUR

Ausführungsort

DE-83395 Freilassing

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Stadt Freilassing

Münchener Straße 15

83395 Freilassing

Fax: +49 86543099-675

Telefon: +49 86543099-650

E-Mail: vergabestelle(at)freilassing.de

Internet: www.freilassing.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Ex post VoT Neubau Badylon – Vorbereitende Maßnahmen Landschaftsbau Referenznummer der Bekanntmachung: VE 501.01

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45111000

II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag

II.1.4) Kurze Beschreibung: Im Zuge der vorbereitenden Maßnahmen des Landschaftsbaus sollen die wesentlichen Geländemodellierungsarbeiten und die technische Gebäudeausrüstungen in den Außenanlagen von HLS und ELT erbracht werden.

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 684.939,75 EUR

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 45112000 45112600 45332300 45310000

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE215 Hauptort der Ausführung: Badylon Freilassing Laufener Straße 22 83395 Freilassing

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Landschaftsbau (CPV 45111000-8, 45112000-5, 45112600-1) Ca. 300 m Bauzaun Ca. 72 St. Wurzelstock roden Ca. 3 200 m2 Wurzelschicht roden Ca. 3 650 m2 Pflanzl. Bodendecke abräumen Ca. 135 m Sitzmauer abbrechen Ca. 230 m Zaunanlage abbrechen Ca. 1 300 m2 Geotextil Rückbauen Ca. 600 m3 Oberbodenabtrag Ca. 800 m3 Unterbodenabtrag Ca. 9 700 m3 Unterboden liefern Ca. 10 500 m3 Auffüllung / Geländemodellierung Ca. 500 t Boden verwerten Ca. 120 t Betonabfall entsorgen Ca. 80 t Wurzelstöcke entsorgen TGA HLS (CPV 45332300-6) Ca. 1 000 m Grabenaushub HLS Ca. 725 m KG Rohr einbauen Ca. 250 St. KG Formteile Ca. 725 m Kamerabefahrung Ca. 13 St. Schächte setzen Ca. 2 St. Rigolen bauen Ca. 365 m Wasserleitung bauen TGA ELT (CPV 45310000-3) Ca. 1 340 m Grabenaushub ELT Ca. 4 700 m Kabelschutzrohre verlegen

II.2.5) Zuschlagskriterien Preis

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: VE 501.01 Bezeichnung des Auftrags: Vorbereitende Maßnahmen Landschaftsbau Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja

V.2) Auftragsvergabe

V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 20.03.2018

V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Swietelsky Baugesellschaft m.b.H. Falkensteinstraße 2 Traunstein 83278 Deutschland NUTS-Code: DE21M Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein

V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 684.939,75 EUR

V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5CYNMW

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Oberbayern Maximilianstraße 39 München 80538 Deutschland Telefon: +49 8921762411 E-Mail: vergabekammer.suedbayern(at)re-ob.bayern.de Fax: +49 8921762847 Internet: www.regierung.oberbayern.de

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: In diesem Zusammenhang wird auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, der nachfolgend in seinem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksam- keit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder; 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Regierung von Oberbayern Maximilianstraße 39 München 80538 Deutschland Telefon: +49 8921762411 E-Mail: vergabekammer.suedbayern(at)re-ob.bayern.de Fax: +49 8921762847 Internet: www.regierung.oberbayern.de

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 06.04.2018

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 23102 vom 09.04.2018