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Titel

Abholung und Entsorgung von Deponiesickerwasser

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Landkreis Aschaffenburg
Bayernstr. 18
63739 Aschaffenburg

Auftragnehmer

TDL Energie GmbH
Emil-Dittmer-Straße 4
24539 Neumünster

Ausführungsort

DE-63755 Alzenau

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Landkreis Aschaffenburg

Bayernstr. 18

63739 Aschaffenburg

Fax: +49 6021 / 394-901

Telefon: +49 6021 / 394-411

E-Mail: Juergen.Morlok(at)Lra-ab.bayern.de

Internet: www.abfallwirtschaft-ab.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Deponiesickerwasserentsorgung

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90430000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Abholung und Entsorgung von Deponiesickerwasser der AVV-Nr. 190703, ca. 8 000 bis fast 15 000 m3/Jahr der Deponie Stockstadt, Landkreis Aschaffenburg. Eine geringe Teilmenge (Durchschnitt der letzten 11 Jahre ca. 450 m3/a) ist der Kläranlage Aschaffenburg zuzuführen. Bedarfsabhängige Abholung des Sickerwassers in vom Auftragnehmer gestellten Tankfahrzeugen bis zu 180 m3 pro Tag (bisheriges Maximum aus Jan. 2018).

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90500000 90510000

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE264 Hauptort der Ausführung: Deponie Stockstadt und die Anlage(n) des Auftragnehmers

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Siehe Nr. II.1.4.

II.2.5) Zuschlagskriterien Preis

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 073-162117

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 1 Los-Nr.: 1 Bezeichnung des Auftrags: Deponiesickerwasserentsorgung Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja

V.2) Auftragsvergabe

V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 16.08.2018

V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 100 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde TDL Energie GmbH Neumünster 24539 Deutschland NUTS-Code: DEF04 Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein

V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR

V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben Angaben unter II.1.7 und V.II.2 und V.II.4 entsprechen vor dem Hintergrund von § 5 Abs. 2 VgV nicht den tatsächlichen Werten.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern Ansbach 91511 Deutschland Telefon: +49 981 / 53-1277 E-Mail: vergabekammer.nordbayern(at)reg-mfr.bayern.de Fax: +49 981 / 53-1837

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1 zu entnehmen.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 13.09.2018

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 25803 vom 20.09.2018