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Brunnenbau
Titel Ausführungsort Frist
Ausbau der Strecke 6248 DE-03238 24.04.2023
Verrichtung von Brunnenbohrung DE-84489 17.04.2023
Brunnengründung am Standort des Neubaus der Heinrich-Böll- Gesamtschule DE-53332 13.04.2023
Durchführen von Brunnenbauarbeiten DE-81671 09.04.2023
Errichtung von Löschwasserbrunnen DE-19089 09.04.2023
Errichtung von diversen Wellblech- und Stahldurchlässen DE-79114 03.04.2023
Herstellen von Löschwasserbrunnen DE-16818 30.03.2023
Bau von Grundwassermessstellen zum Monitoring der Grundwasserqualität DE-83022 23.03.2023
Titel
Ausführung von Grundwassermessstellen
Vergabeverfahren
Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftragnehmer
Geo-Consult Ingenieurgesellschaft für Geotechnik Dr. Fechner mbH
Reichardsweide 17
63654 Büdingen
Ausführungsort
DE-61169 Friedberg
Beschreibung
a) Wetteraukreis
Europaplatz
61169 Friedberg
Telefon: +49 6031/831537
Fax: +49 6031/83921530
E-Mail: zentrale_vergabestellewetteraukreis.de
Internet: http.:www.wetteraukreis.de
b) Art der Leistung: Im Zuge des Ausbaus der Ganztagsbetreuung, entsteht im süd-westlichen Bereich des Grundstücks ein dreigeschossiger teilunterkellerter Erweiterungsbau. Der Neubau wird an das bestehende nicht-unterkellerte Schulgebäude angebaut. Die beiden Gebäude werden nicht miteinander verbunden. Bodengutachten / Wasserhaltung: Höhere Grundwasserstände, als im Zuge der Erkundung (Bodengutachten) erkannt, können sowohl nach längeren niederschlagsreichen Perioden als auch im Zuge von Hochwasserereignissen am Vorfluter auftreten. Darüber hinaus ist zu beachten, dass nach Zeiten mit Niederschlagstätigkeiten Sickerwassereinflüsse oberhalb des Grundwasserspiegels vorliegen können, welche ausgeprägte Schicht- und Stauwasserbildungen (z.B. in grob- / gemischtkörnigen Auffüllungszonen) oberhalb der Grundwasserlinie bedingen können. Auf die besondere Fließgefährdung der grob-/ gemischtkörnigen Ablagerungen bzw. stark sandiger Schluffe unter Wassereinfluss, wird nochmals hingewiesen. Der Bemessungswasserstand ist gem. DIN 18533-1:2017-07 entweder der Bemessungsgrundwasserstand (HGW) oder der Bemessungshochwasserstand (HHW), wobei der höhere Wert maßgebend ist. Langfristige Grundwasser-Pegeldaten, die zur Ableitung eines eindeutigen Bemessungsgrundwasserstandes ("HGW" gem. DIN 18533-1:2017-07) notwendig wären, liegen nicht vor. Ebenso liegen keine Daten zum Bemessungshochwasserstand ("HHW") für den Vorfluter auf Baufeldhöhe vor; diese sollten für den Baufeldbereich vom Gesamtplaner eruiert werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Gefahr der Überflutung von Baufeldteilbereichen detailliert zu prüfen. Gem. dem Fachinformationsdienst "Geoportal Hessen" muss zunächst davon ausgegangen werden, dass sich das Baufeld in einem Überschwemmungsgebiet befindet. Als Bemessungswasserstand sollte die (vom Gesamtplaner) zu eruierende HHWmax-Kote des "Rosbach", jedoch mind. den jeweiligen Geländeoberkanten entsprechende Höhenkoten in Ansatz gebracht werden. Die Möglichkeit einer Überflutung von Baufeldteilbereichen ist somit zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist die Ausführung von Grundwassermessstellen zu Beobachtungs- bzw. Beweissicherungszwecken erforderlich.
c) Zeitraum: Von 30.05.2022 bis 04.11.2022
d) Auftragnehmer: Geo-Consult GmbH Reichardsweide 17 63654 Büdingen
Veröffentlichung
Geonet Vergabe 43998 vom 22.05.2022