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Analytik, Monitoring
Titel Ausführungsort Frist
Probenahme und Chemische Untersuchungen DE-41747 14.03.2024
ASG/18/302 Analytikleistungen 2023 - 2026/27 DE-64584 15.02.2024
ASG/92/209 Probenahme und Analytik 2023 - 2026/2027 DE-64584 13.02.2024
Analyse von Abwasserproben aus Industrie und Gewerbebetrieben DE-86179 05.02.2024
Durchführung von Grundwasser- und Bodenluft-Monitoring Flugplatz DE-16816 26.01.2024
Erstellen von Schadstoffanalyse DE-60329 18.01.2024
Laboruntersuchungen von Boden- und Felsmechanik AT-1030 10.01.2024
Untersuchungen an Gesteinsproben der Erkundungsbohrung R18 im Deckgebirge DE-31224 10.01.2024
Titel
Probenahme, Analytik und Erstcharakterisierung an Grundwassermessstellen
Vergabeverfahren
Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftragnehmer
Eurofins Umwelt Nord GmbH Niederlassung Peine
Werner-Nordmeyer-Straße 3
31226 Peine
Ausführungsort
DE-30177 Hannover
Beschreibung
a) Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb
Podbielskistraße 166
30177 Hannover
Fax +49 51189848199
E-Mail: kerstin.schnehagelzn.de
Internet: https://www.lzn.niedersachsen.de/
b) Art der Leistung: Probenahme, Analytik und Erstcharakterisierung an Grundwassermessstellen - NLWKN Hannover-Hildesheim Für das NLWKN sollen Probenahmen, Erfassungen von Vorort-Parametern und die Analytik von Grundwasserproben an WRRL- Monitoring Messstellen vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
c) Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Der Terminplan zur Leistungserbringung ist zwingen einzuhalten (s. auch Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B), Ziffer 1.1 Zeitplan). Bezeichnung Eurofins Umwelt Nord GmbH, NL Peine Ort 31224 Peine
d) Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 EUR (netto). Die Vergabe des Auftrags erfolgt gem. § 3 Absatz 1 NTVergG nach den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom 2. Februar 2017. Auf § 2 UVgO (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen.
e) Angebote sind elektronisch einzureichen. Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform Internet: https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen. Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln. Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Veröffentlichung
Geonet Vergabe 52009 vom 16.06.2023