Sie sehen nur ältere Vergaben von vor einem Jahr und älter. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.
Analytik, Monitoring
Titel Ausführungsort Frist
Ausführung der Grundwassermessungen und -analysen. AT-1030 28.03.2023
Erbringung eines Welterbemonitoring und Wartung der Bojenreihe DE-80539 23.03.2023
Jahresvertrag für Bodenuntersuchungen DE-42853 23.03.2023
Durchführung eines Monitorings der Geothermie des städtischen Gymnasiums Haan DE-42781 22.03.2023
Analyse von Wasserproben DE-65203 21.03.2023
Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen DE-26427 20.03.2023
Titel
Fremdüberwachung Boden und Kunststoff, Analysen und Beratung
Vergabeverfahren
Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftraggeber
Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF)
Maxim-Gorki-Straße 10
39108 Magdeburg
Auftragnehmer
GGU Gesellschaft für Grundbau und Umwelttechnik mbH Büro Magdeburg
In den Ungleichen 3
39171 Osterweddingen
Auftragswert
173.351,00 EUR
Ausführungsort
DE-06333 Wiederstedt
Beschreibung
Abschnitt I:
I.1) Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt
Maxim-Gorki-Straße 10
39108 Magdeburg
Fax: +49 391-7444070
Telefon: +49 391-7444058
E-Mail: deponiekleinquenstedtlaf-lsa.de
Internet: www.laf-sachsen-anhalt.de
Internet: www.evergabe-online.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Altlastensanierung i.S.v. Artikel 1 § 4 Absatz 3 URaG
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Fremdprüfung Boden und Kunststoffe zur Sicherung der Deponie Klein Quenstedt Referenznummer der Bekanntmachung: KQFP2017
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71621000
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Fremdüberwachung Boden und Kunststoff gemäß Anforderung der Deponieverordnung (DepV) und der Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards (BQS) für folgende Leistungen: — Profilierung von ca. 50 000 m3 Abfall, — Rückbau von Entgasungseinrichtungen, — Errichtung einer ca. 100 000 m2 großen Gasausgleichsschicht, — Errichtung von ca. 100 000 m2 Oberflächenabdichtung als Wasserhaushalts- und Methanoxidationsschicht gemäß BQS 7-3, — Errichtung einer Oberflächenentwässerung einschl. Versickerungsmulden.
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 173.351,00 EUR
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71900000 71000000 71600000 71700000 71300000 71631400
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEE09 Hauptort der Ausführung: Gemeinde Groß Quenstedt Verbandsgemeinde Vorharz Landkreis Harz Sachsen-Anhalt
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: — Ingenieurleistungen als Fremdprüfung Boden und Kunststoff, — Prüf- und Beratungsleistungen zur Gewährleistung der Qualitätssicherung gemäß DepV und BQS, — Bodenmechanische Feld- und Laboruntersuchungen, — Kunststofftechnische Feld- und Laboruntersuchungen, — Chemische Laboruntersuchungen.
II.2.5) Zuschlagskriterien Preis
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 163-336331
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: KQFP2017 Bezeichnung des Auftrags: Fremdprüfung Boden und Kunststoffe zur Sicherung der Deponie Klein Quenstedt Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 05.02.2018
V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 6 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde GGU mbH, Gesellschaft für Grundbau und Umwelttechnik In den Ungleichen 3 Sülzetal OT Osterweddingen 39171 Deutschland NUTS-Code: DEE07 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 173.351,00 EUR
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren 1. und 2. Verwaltungskammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Str. 2 Halle (Saale) 06112 Deutschland Telefon: +49 345-5141529 E-Mail: angela.schaeferlvwa.sachsen-anhalt.de Fax: +49 345-5141115 Internet-Adresse: Internet: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die auf Grund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 04.04.2018
Veröffentlichung
Geonet Vergabe 23073 vom 09.04.2018