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Analytik, Monitoring
Titel Ausführungsort Frist
Sanierung von Boden- u. Grundwasserkontamination DE-29633 27.04.2023
Grundwassermonitoring 2023-2026 DE-93059 27.04.2023
Entnahme und Analytik von ca. 90 - 120 Grundwasserproben in 2023/24 DE-10179 27.04.2023
Probenahme & Bodenbehandlung, V0099/2023 DE-28195 24.04.2023
Grundwassermonitoring an ca. 8 Grundwassermessstellen DE-60313 20.04.2023
Durchführung von Analysen an Feststoffproben DE-08009 20.04.2023
Probenahme, Analytik und gutachterliche Bewertung von mineralischen Abfällen DE-55028 17.04.2023
Schutz gefährdeter Arten DE-07745 09.04.2023
Laborleistungen für Grundwassermonitoring DE-15806 09.04.2023
Titel
Durchführung von Grundwasseranalysen
Vergabeverfahren
Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftragnehmer
Eurofins Umwelt Nord GmbH Niederlassung Hamburg
Stenzelring 14b
21107 Hamburg
Ausführungsort
DE-25337 Elmshorn
Beschreibung
1) Kreis Pinneberg
Kurt-Wagener-Str. 11
25337 Elmshorn
Telefon-Nummer +49 41214502-4582
Telefax-Nummer +49 41214502-94582
E-Mail: ZentraleVergabestellekreis-pinneberg.de
2) Name des beauftragten Unternehmens Bezeichnung Eurofins Umwelt Nord GmbH Postanschrift Hamburg
3) Verfahrensart Beschränkte Ausschreibung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb nach UVgO
4) Art und Umfang der Leistung Aktenzeichen 10-26-21-220 10-26-21-220; Grundwasseranalysen im Kreis Pinneberg, Liefer- / Dienstleistung 1. Lage und örtliche Verhältnisse Alle 65 Grundwassermessstellen (GWM) liegen im Kreis Pinneberg. Die GWM befinden sich auf oder im Umfeld von mehreren Altablagerungen und mehreren Altstandorten in Appen, Elmshorn, Halstenbek, Quickborn, Halstenbek, Schenefeld, Tornesch, Uetersen und Wedel. Die Standorte können der als Anlage beigefügten Übersichtskarte entnommen werden. Die GWM sind nur zum Teil frei anfahrbar. Die unmittelbare Zugänglichkeit der betroffenen GWM ist nicht für alle Messstellen gegeben. Es wird dringend empfohlen, sich von den allgemeinen örtlichen Verhältnissen selbst Kenntnis zu verschaffen. Mangelnde Ortskenntnis wird als Nachforderungsgrund nicht anerkannt. Mit der Auftragserteilung werden weitere Lagepläne, Bilder und Anfahrthinweise versand.
2. Messstellenausbau Der vorhandene GW-Messstellenausbau wird dem Auftrag als Anlagen beigefügt.
3. Zustandsbestimmung Vor Probenahme ist eine äußere Zustandsprüfung (Schutzrohr, Vollrohr, Verschlusskappe etc.) und eine innere Zustandsprüfung der GW-Messstellen (Tiefenlotung, Phasenmessung, Wasserspiegellage vor der Beprobung etc.) vorzunehmen. Die Ergebnisse sind auf einem Probenahmeprotokoll zu vermerken.
4. Vor-Ort-Parameter Vor Beginn der Probennahme sind jeweils die Parameter Farbe, Geruch, Trübung, Sauerstoffgehalt, Leitfähigkeit, pH-Wert, Redoxpotential und die Wassertemperatur zu bestimmen.
5. Probennahme Im Regelfall soll die Grundwasserentnahme gemäß DVGW-Merkblatt W 112 mittels Tauchpumpe erfolgen. Für den Fall, dass die Messstellen zu wenig Wasser für eine Entnahme mittels Tauchpumpe liefern, ist ein Saugpumpeneinsatz zulässig. Schöpfproben sind bei wenig ergiebigen Messstellen, soweit im Leistungsverzeichnis vermerkt, zulässig.
6. Analysemethoden Es sind die aktuell gültigen DIN – Normen für die einzelnen Parameter anzuwenden. Mit der Angebotsabgabe sind die Analyseverfahren und die jeweilige Nachweisgrenze zu benennen. Die Analytik hat durch ein akkreditiertes Labor zu erfolgen.Die Analyseergebnisse sind jeweils in einem Analysebericht (Prüfbericht) mit Aufführung der entsprechenden Nachweisgrenze schriftlich zu dokumentieren. Der Analysenbericht muss beim Kreis Pinneberg in schriftlicher und digitaler Form abgegeben werden.
7. Einholung von Genehmigungen Die Einholung der z.T. erforderlichen Betretungserlaubnisse von den Grundstückseigentümern erfolgt durch den Auftragnehmer gemäß der als Anlage angegebenen Namen und Telefonnummern. Die Anlage wird mit Auftragserteilung ausgehändigt. Bevor mit den Arbeiten begonnen werden kann, muss der Eigentümer über den Beginn und den zeitlichen Ablauf informiert werden. Für die Verkehrssicherheit, während der Arbeiten an den Grundwassermessstellen, ist der Auftragnehmer in der Pflicht. Die Verkehrsrechtliche Anordnungen gem. § 45 StVO sind bei den Gemeinden und Städte abzusprechen und zu beantragen.
8. Termine Die Leistungen der Probenahme können nach Auftragserteilung beginnen, die Analysenergebnisse und die Schlussrechnung sind bis zum 10.12.2021 zu vorzulegen.
5) Zeitraum der Leistungserbringung Datum der Information 23.11.2021 - 15:58 Uhr
Veröffentlichung
Geonet Vergabe 40744 vom 27.11.2021