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Analytik, Monitoring
Titel Ausführungsort Frist
Ausführung der Grundwassermessungen und -analysen. AT-1030 28.03.2023
Erbringung eines Welterbemonitoring und Wartung der Bojenreihe DE-80539 23.03.2023
Jahresvertrag für Bodenuntersuchungen DE-42853 23.03.2023
Durchführung eines Monitorings der Geothermie des städtischen Gymnasiums Haan DE-42781 22.03.2023
Analyse von Wasserproben DE-65203 21.03.2023
Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen DE-26427 20.03.2023
Titel
Analytik von organischen Mikroverunreinigungen in Wasserproben 2019-2022
Vergabeverfahren
Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftraggeber
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
Griesbachstraße 1
76185 Karlsruhe
Auftragnehmer
TZW: DVGW - Technologiezentrum Wasser
Karlsruher Straße 84
76139 Karlsruhe
Auftragswert
709.279,83 EUR
Ausführungsort
DE-76185 Karlsruhe
Beschreibung
Abschnitt I:
I.1) LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Griebachstraße 1
76185 Karlsruhe
Fax: +49 7215600-1676
Telefon: +49 7215600-1545
E-Mail: melanie.ungerlubw.bwl.de
Internet: www.lubw.baden-wuerttemberg.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Analytik von organ. Mikroverunreinigungen in Wasserproben Referenznummer der Bekanntmachung: LUBW-2018-0002
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71620000
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Analytik von organischen Mikroverunreinigungen in Wasserproben 2019-2022 — Rahmenvertrag –
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 709.279,83 EUR
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71620000
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE12 Hauptort der Ausführung: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Griesbachstraße 1-3 76185 Karlsruhe
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Leistung bezieht sich auf den Analysen bedarf für bestimmte organische Mikroverunreinigungen in Wasserproben aus Fließgewässern, die in den Jahren 2019 bis 2022 entnommen werden. Es wird ein Rahmenvertrag über den gesamten Zeitraum abgeschlossen. Die Mitteilung über den Leistungsumfang erfolgt jahresweise am Ende des Vorjahres: 2019 (2. Tranche für die Proben von 2020), 2020 (3. Tranche für die Proben von 2021) und 2021 (4. Tranche für die Proben von 2022). Bei der ersten Tranche für die Proben 2019 kann die Mitteilung erst am Jahresanfang 2019 erfolgen. Die optionalen Positionen der Stoffgruppen 2, 3, 6 – 10 können, müssen aber nicht zur Vergabe kommen. Zusätzliche Stoffgruppen und Einzelkenngrößen können im Rahmenvertrag beauftragt werden, wenn das Labor die Analytik entsprechend den fachlichen Qualitätsanforderungen der LUBW durchführen kann.
II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Qualifikation des eingesetzten Personals / Gewichtung: 30,00 Preis - Gewichtung: 70,00
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Die optionalen Positionen der Stoffgruppen 2, 3, 6 – 10 können, müssen aber nicht zur Vergabe kommen. Zusätzliche Stoffgruppen und Einzelkenngrößen können im Rahmenvertrag beauftragt werden, wenn das Labor die Analytik entsprechend den fachlichen Qualitätsanforderungen der LUBW durchführen kann.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben Der unter Punkt II.1.7 Gesamtwert der Beschaffung und unter Punkt V.2.4 Angaben zum Wert des Auftrages konnte aus Systemgründen nicht korrekt angegeben werden. Der korrekte Gesamtwert der Beschaffung lautet: 788 825,23 EUR netto zzgl. 7 % MwSt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 201-457009
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 1 Bezeichnung des Auftrags: Analytik von organ. Mikroverunreinigungen in Wasserproben Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 05.12.2018
V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde TZW: DVGW-Technologeizentrum Wasser Karlsruher Str. 84 Karlsruhe 76139 Deutschland Telefon: +49 7219678156 E-Mail: astrid.thomatzw.de Fax: +49 7219678104 NUTS-Code: DE12 Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 550.000,00 EUR Gesamtwert des Auftrags/Loses: 709.279,83 EUR
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 Karlsruhe 76137 Internet: rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 14.01.2019
Veröffentlichung
Geonet Vergabe 27435 vom 18.01.2019