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Altlasten
Titel Ausführungsort Frist
Probenahme & Bodenbehandlung, V0099/2023 DE-28195 24.04.2023
Behandlung oder Sanierung von Grundwasserverschmutzung DE-69045 21.04.2023
Erstellung eines Bodengutachtens DE-10704 30.03.2023
Durchführung der Analyse von Schadstoffen DE-60329 29.03.2023
Baugrunduntersuchung der PWC-Anlage DE-30163 23.03.2023
Neubau eines "Blaulichtzentrums" - Orientierende Schadstofferkundung DE-73447 20.03.2023
Durchführung von Eigenkontrollmaßnahmen an gesicherten Altlasten in Hamburg DE-22297 15.03.2023
Titel
Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung
Vergabeverfahren
Vergebener Auftrag
Bauauftrag (VOB)
Auftraggeber
Stadt Freiburg
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Auftragnehmer
GESU Bau- und Abbruchservice GmbH
Rotlaubstraße 12
79427 Eschbach
Auftragswert
20.845,00 EUR
Ausführungsort
DE-79106 Freiburg im Breisgau
Beschreibung
Abschnitt I:
I.1) Stadt Freiburg i. Br. – Vergabemanagement
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg im Breisgau
Fax: +49 7612014089
Telefon: +49 7612014083
E-Mail: vergabemanagementstadt.freiburg.de
Internet: www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Schadstoffsanierung, Hauptfeuerwache Referenznummer der Bekanntmachung: 2018000400
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90740000
II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag
II.1.4) Kurze Beschreibung: Sanierung der Hauptfeuerwache, Eschholzstr. 118, 79115 Freiburg, Umbau und Sanierung Gebäude B, Schadstoffsanierung: — Schadstoffsanierung Asbest: ca. 5 Brandschutztüren und ca. 12 lfm Lüftungskanal einschl. Flansch, Dachwellenplatten ca. 20 m2, — Abbruch ca. 75 m2 Holzpflasterboden (PAK), — Abbruch Leitungsisolierung KMF ca. 500 lfm, — Schadstoffsanierung PCB ca. 100 m Fugen, — Ausbau quecksilberhaltiger Leuchtstoffröhren, ca. 200 St.
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 20.845,00 EUR
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90740000
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE131 Hauptort der Ausführung: Freiburg i. Br.
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Schadstoffsanierung, Hauptfeuerwache
II.2.5) Zuschlagskriterien Preis
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 022-045404
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 500 014 966 Bezeichnung des Auftrags: Schadstoffsanierung, Hauptfeuerwache Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 30.04.2018
V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 7 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde GESU Bau- und Abbruchservice GmbH Rotlaubstr. 12 Eschbach 79427 Deutschland NUTS-Code: DE132 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 20.845,00 EUR
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstr. 17 Karlsruhe 76131 Deutschland E-Mail: vergabekammerrpk.bwl.de Fax: +49 7219263985
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit. 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 –184 GWB wird verwiesen.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstr. 17 Karlsruhe 76131 Deutschland Telefon: +49 7219260 E-Mail: vergabekammerrpk.bwl.de Fax: +49 7219263985 Internet-Adresse: Internet: www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 02.05.2018
Veröffentlichung
Geonet Vergabe 23644 vom 09.05.2018