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Titel

Erstellung eines Gutachtens bzw. einer Modellstudie zur Verlegung der BSH Tonne Arkonabecken in alternative Gewässer der Ostsee.

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg

Auftragswert

1,00 EUR

Ausführungsort

DE-20095 Hamburg

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Bundesamt für Seeschifffahrt und hydrographie Hamburg

E-Mail: mailto: vergabestelle@bsh.de

Internet: https://www.bsh.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Gutachten bzw Modellstudie zur Verlegung der BSH Tonne Arkonabecken in alternative Gewässer der Ostsee Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/1288

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71319000 Gutachterische Tätigkeit

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Erstellung eines Gutachtens bzw. einer Modellstudie zur Verlegung der BSH Tonne Arkonabecken in alternative Gewässer der Ostsee.

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE600 Hauptort der Ausführung: Gewässer der Ostsee bzw. Ausführungsort des Auftragnehmers

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Das IOW betreibt die Messstation Arkona-Boje im Auftrag des BSH. Sie ist seit 2004 an der Position 54_53’ N, 13_52’ E (nordöstlich von Rügen) verankert. Die MARNET Messstation Arkona-Boje liegt derzeit in einem Gebiet, welches für die Nutzung für Windenergie auf See geeignet ist und zur Erreichung des gesetzlichen Auftrages zwingend erforderlich ist. Es ist jedoch notwendig, dass im direkten Umkreis um die Boje herum keine Hindernisse (wie beispielsweise Windenergieanlagen) die Strömung beeinflussen. Aus diesem Grund ist eine Verschiebung der Messstation notwendig. Um einen möglichst idealen Standort für diese Station zu finden, ist dieses Gutachten notwendig, da verschiedene Parameter berücksichtigt werden müssen. Diese beinhalten sowohl die raumordnerischen Anforderungen (Berücksichtigung anderer Gebietsfestlegungen für Windenergie oder Schifffahrt), als auch die Kriterien aus Sicht der Forschung (u.a. räumliche und zeitliche Korrelationen, Salzgehalt, Sauerstoff, Rekonstruktion von Einströmungen, Schwingungen der Halokline/ Oxykline, Konsistenz der Zeitreihen). Gleichzeitig ist die Arkona-Boje elementar wichtig für die Forschung. Die mit Hilfe der Messstation Arkona-Boje gewonnene Langzeit-Datenreihe von Einstromereignissen salzigen und sauerstoffhaltigen Nordseewassers in die Ostsee hat national und international eine große Bedeutung. Die genaue Kenntnis dieser Ereignisse ist für die Bewertung des physikalischen, chemischen und biologischen Zustands der Ostsee im Bereich des Arkona-Beckens und der östlich davon liegenden Seegebiete von essentieller Bedeutung. Die Ergebnisse dienen dem internationalen Übereinkommen zum Schutz der Ostsee HELCOM sowie der Erfüllung der EU-Richtlinien WRRL und MSRL.

II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Ressourcenverbrauch / Gewichtung: 10 Qualitätskriterium - Name: Umweltaspekte / Gewichtung: 10 Preis - Gewichtung: 80

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen Erläuterung: Der Auftrag kann nicht im Wettbewerb vergeben werden, da in diesem vorliegenden Fall bestehende Ausschließlichkeitsrechte an Daten der Arkona Boje, die für die Auswertung der Studie bzw. des Gutachtens nötig sind, allein beim Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde (IOW) liegen. Das IOW versichert per Schreiben vom 08.02.2022 diesen Sachverhalt sowie die Tatsache, dass diese Daten Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus lässt die Tatsache, dass das IOW die Boje bereits seit Jahrzehnten betreibt, darauf schließen, dass dort die größte Expertise vorliegt, was einen möglichen WEchsel des Standorts der Tonne betrifft. Dieser Wechsel muss erfolgen, da die Tonne einem Windpark weichen soll. Es wird nun ein Standort gesucht, der ähnlich valide Ergbenisse wie der jetzige erwarten lässt. Der "VgV-Kommentar; Herausgeber: Malte Müller-Wrede ; Autoren: Veit Hirsch/ Hendrik Kaelble; Stand: Oktober 2017; Thema: Leistungen (VgV); Auflage: 5. Auflage; RN 173" führt hierzu folgende Begründung an: "Der öffentliche Auftraggeber muss entsprechend § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV darlegen, dass einer oder mehrere der unter lit. a bis c genannten Gründe zwingend die Vergabe an ein spezifisches Unternehmen erfordern. Gelingt dies, so ist ein Wettbewerb um den öffentlichen Auftrag tatsächlich unmöglich und die Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens obsolet. Eine dennoch erfolgende Bekanntmachung oder Aufforderung von Unternehmen zur Angebotsabgabe würde eine tatsächlich nicht bestehende Zuschlagschance suggerieren." Daher muss in solchen Fällen auf ein wettbewerbliches Verfahren verzichtet werden. Sowohl die Alleinstellungsmerkmale, als auch die besondere Fachexpertise hat das IOW hinreichend dargestellt und jeweils per Schreiben belegt.

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 0800Z12-1114/002/1288 Bezeichnung des Auftrags: Gutachten bzw Modellstudie zur Verlegung der BSH Tonne Arkonabecken in alternative Gewässer der Ostsee Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja

V.2) Auftragsvergabe

V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 23.03.2022

V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde Rostock Deutschland NUTS-Code: DE803 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja

V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR Gesamtwert des Auftrags / Loses: 1,00 EUR

V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes Bonn Deutschland

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist der Antrag vor dem Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes - Villemombler Straße 76 53123 Bonn Telefon: 0228 / 9499-421, -561, -578 Telefax: 0228 / 9499-163 gemäß 160 GWB statthaft. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf An-trag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 23.03.2022

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 42920 vom 31.03.2022