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Titel Ausführungsort Frist
▼ Ablesung der Grundwassermessstellen DE-83550 31.08.2021
Durchführung von Bohrungs- und Explorationsarbeiten DE-83550 31.08.2021
Lieferung von vollautomatischen FT-IR-ATR-Imaging-System inklusive Zubehör DE-70599 28.08.2021
Erstellen von Bodengutachten DE-58313 28.08.2021
Bodenkundliche Baubegleitung DE-50126 28.08.2021
Durchführung von Kampfmittelräumung DE-38165 28.08.2021
Sanierungsmaßnahmen für Vordamm DE-97688 28.08.2021
Aktualisierung bestehender großräumiger Modelle der BfG DE-56013 27.08.2021
Verrichtung von Erkundungsbohrungen, Potentialstudien Deponien DE-20537 27.08.2021
Bau eines Entnahme- und eines Schluckbrunnens DE-79117 27.08.2021
Titel
Ablesung der Grundwassermessstellen
Vergabeverfahren
Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftraggeber
DB Netz AG (Bukr 16)
Adam-Riese-Straße 11-13
60327 Frankfurt am Main
Ausführungsort
DE-83550 Emmering
Beschreibung
Abschnitt I:
I.1) DB Netz AG (Bukr 16)
Adam-Riese-Straße 11-13
60327 Frankfurt Main
Telefon: +49 89130872592
E-Mail: Astrid.Cieslikdeutschebahn.com
Internet: http.:www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2) Gemeinsame Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6) Haupttätigkeit(en) Eisenbahndienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: ABS38 PA01 – Markt Schwaben bis Ampfing, PFA1.1 bis PFA1.7, Grundwasser-Messstellen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50093
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71240000
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: ABS38 PA01 – Markt Schwaben bis Ampfing, PFA1.1 bis PFA1.7, Grundwasser-Messstellen
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71240000
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE218 Hauptort der Ausführung: Markt Schwaben bis Ampfing
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die gegenständlichen Leistungen beziehen sich auf die Messungen von Grundwasserständen und Messungen von Wasserständen an Fließgewässern mittels Lichtlot und/oder mittels Datensammlers. Personal- und Gerätekosten sind einzurechnen. Die Dokumentation erfolgt in Abstimmung mit dem AG und orientiert sich an den in den Anlagen beigelegten Unterlagen. Der Umfang der geplanten Messungen von Grundwasserständen und von Wasserständen an Fließgewässern und Umfang der geplanten Ablesungen mittels Datensammlers kann dem Leistungsverzeichnis Anlage 1.2 entnommen werden. Grundsätzlich sind auf Anfrage auch Ganglinien auf Basis der Auswertung der Ablesedaten der automatischen Aufzeichnung der Grundwasserhöhe durch einen Datensammler zu erzeugen und fortzuschreiben. Alle Messstellen müssen einmal pro Monat angefahren und abgelesen werden. Hierfür ist vom AN ein gleichbleibendes Zeitfenster zu bestimmen (z.B. immer in der ersten oder immer in der letzten Woche des Monats). Der geplante Bauablauf (die Reihenfolge der Ablesung) ist vom AN selbst festzulegen. Die geplanten Ablesungen der Grundwassermessstellen betreffen den Planungsabschnitt PA01 (Bahn-km 19,800 bis Bahn-km 65,800). Dieser Planungsabschnitt wurde in sieben Streckenabschnitte, im Folgenden als Planfeststellungsabschnitt bezeichnet, unterteilt. PA01 ist in folgende Planfeststellungsabschnitte unterteilt: • PFA 1.1: km 19,800 bis km 22,820 Markt Schwaben • PFA 1.2: km 22,820 bis km 30,000 • PFA 1.3: km 30,000 bis km 40,200 • PFA 1.4: km 40,200 bis km 45,000 • PFA 1.5: km 45,000 bis km 52,175 • PFA 1.6: km 52,175 bis km 58,529 • PFA 1.7: km 58,529 bis km 65,800 bis Ampfing Die gegenständlichen Grundwasserablesungen sind das ganze Jahr über, also auch im Herbst und Winter, auszuführen. Die allgemeinen örtlichen klimatischen Bedingungen sind zu berücksichtigen. Insbesondere ist mit Niederschlägen (Regen und Schnee), feuchten bzw. nassen Bodenverhältnissen sowie ggf. geschlossener Schneedecke und Frost zu rechnen. Auch in den Wintermonaten sind teils länger andauernde Tauperioden nicht unüblich. Bei Arbeiten am und im Gleisbereich sind Einflüsse durch Windlasten vorbeifahrender Züge möglich. Das Betreten des Gleisbereich ist verboten und für die Grundwasserablesungen nicht erforderlich. Grundsätzlich hat sich der AN über alle Örtlichkeiten, die für die Erbringung der gegenständlichen Leistungen bedeutsam sind, genauestens zu erkundigen. Hierzu sind die Angaben in den Anlagen 15 und 16 der Ausschreibungsunterlagen zu finden. Alle diese Aufwendungen werden nicht gesondert vergütet und sind einzurechnen. Da sich einige Grundwassermessstellen im Bereich von Bahnhöfen und Haltepunkten befinden, ist mit entsprechendem Personenverkehr zu rechnen. Demzufolge sind Absperrmaßnahmen nach den geltenden Vorschriften vorzuhalten und im Anwendungsfall aufzubauen, vorzuhalten, zu unterhalten, rückzubauen und wieder von der Baustelle zu entfernen. Die Aufwendungen hierfür sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Der Großteil der Ablesungen der Grundwassermessstellen der PFAs 1.1 bis 1.7 sind außer-halb der Gefahrenbereiche des Gleises durchzuführen. Während der gegenständlichen beauftragten Leistung wird der Zugbetrieb aufrechterhalten. Die Streckenhöchstgeschwindigkeit beträgt maximal 140 km/h. Einschränkungen oder Behinderungen des Bahnverkehrs durch die gegenständlichen Arbeiten sind nicht zulässig. Einige Arbeitsstellen sind in unmittelbarer Nähe zu bzw. im Bereich öffentlicher Straßen und Wege geplant (siehe Anlage 15 und Anlage 16). Es wird u.U. eine entsprechende Verkehrssicherung der Straßen und Wege erforderlich. Der AG übernimmt keine Gewähr in Bezug auf die Verfügbarkeit und die Nutzungsmöglichkeit öffentlicher Verkehrswege und -flächen außerhalb des vertraglichen Leistungsbereiches, insbesondere in Bezug auf die Nutzung von Über- und Unterführungen für vom AN vorgesehene Fahrzeuge. Vermessungstechnische Bestandsdokumentation Die Grundlagen der vermessungstechnischen Bestandsdokumentation sind insbesondere in den Ril 804, 809, 883, 885 und 886 sowie in der TM 1-2015-10202 geregelt. Diese umfasst die Aktualisierung der Bahn-Geodaten mittels AVANI zur Erzeugung der Ivl-Bestandspläne (Topographie und ggf. Gleisnetzdaten), die Lichtraumdokumentation, die Überprüfung des Festpunktfeldes und die Überarbeitung der Gleisnetzdaten sowie der Trassen- und Weichenhöhenpläne. Vor Beginn der Dokumentationsleistungen ist der Umfang der vermessungstechnischen Arbeiten sowie das zu verwendende Lage- und Höhenbezugssystem mit dem Arbeitsgebiet Ingenieurvermessung des AG zwingend abzustimmen. Gleisvermarkung: Die Gleisvermarkung ist nach dem Umbau auf Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit zu überprüfen. Zerstörte oder beschädigte Punkte des übergebenen Festpunkfeldes sind zu ersetzen und nach den Kriterien der Ril 883.2000 / 883.3000 neu zu bestimmen. Die Kosten hierfür trägt der AG. Festpunktfeld: Die Lage- und Höhenfestpunkte sind nach dem Umbau auf Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit zu überprüfen. Zerstörte oder beschädigte Punkte sind gem. Ril 883.2000 auf Kosten des AG zu ersetzen und neu zu bestimmen. Für die Übergabe folgender, vom AN zu erstellender Unterlagen ist zu beachten, dass die vorzulegende Dokumentation jeweils zwingend folgende Unterlagen beinhalten muss: • Dokumentation zur Messung von Grundwasserständen • Dokumentation zur Messung Wasserständen an Fließgewässern • Fotodokumentation • Darstellung aller Messstellen in Lageplänen • Darstellung aller Messstellen in Messstellensteckbriefen • Messdaten und Messprotokolle aus Vermessungsarbeiten Alle Messstellen müssen einmal pro Monat angefahren und abgelesen werden. Hierfür ist vom AN ein gleichbleibendes Zeitfenster zu bestimmen (z.B. immer in der ersten oder immer in der letzten Woche im Monat). Der geplante Bauablauf (die Reihenfolge der Ablesung) ist vom AN selbst festzulegen.
II.2.5) Zuschlagskriterien
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 100-265287
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: ABS38 PA01 – Markt Schwaben bis Ampfing, PFA1.1 bis PFA1.7, Grundwasser-Messstellen Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 23.08.2021
V.2.2) Angaben zu den Angeboten Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde AQUASOIL Ingenieure & Geologen GmbH Westheim Deutschland NUTS-Code: DE25C Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6) Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes Villemomblerstr. 76 Bonn 53123 Deutschland
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 23.08.2021
Veröffentlichung
Geonet Vergabe 39341 vom 31.08.2021