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Titel

In-situ-Sanierung mittels Airsparging (ASP) und Multiphasenextraktion (MPE)

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Stadt Cottbus Zentrales Vergabemanagement
Neumarkt 5
03046 Cottbus

Ausführungsort

DE-03046 Cottbus

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Stadtverwaltung Cottbus, Fachbereich Umwelt und Natur

Neumarkt 5

03046 Cottbus

Telefon: +49 355/6122990

Fax: +49 355/612132990

E-Mail: mario.gerth(at)Cottbus.de

Internet: http.:www.cottbus.de/ausschreibungen/vergaben

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Stadt Cottbus - OV 176/2021 - Beprobung und analytische Sanierungsbegleitung ehem. PCH-Gelände im Jahr 2022, (optional bis 2026) Referenznummer der Bekanntmachung: OV 176-2021

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71300000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Am Standort der ehem. Potsdamer Chemiehandelsgesellschaft mbH in der Parzellenstraße 15, 03050 Cottbus werden zur Sanierung der nutzungsbedingt im Untergrund vorhandenen LCKW-Verunreinigungen seit 2003 eine hydraulische Sicherungsmaßnahme mittels pump&treat und seit Oktober 2005 eine flächenhafte Bodenluftabsaugung durchgeführt. Die Sanierung wird in der zweiten Jahreshälfte 2021 um weitere Maßnahmen ergänzt. Bei den ergänzenden Maßnahmen handelt es sich um eine Kombination aus einer In-situ-Sanierung mittels Airsparging (ASP) und Multiphasenextraktion (MPE) sowie begleitender Bodenluftabsaugung (BLA) und einer Rückfalloption auf eine In-Situ-Chemische Oxidation (ISCO).

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE402 Hauptort der Ausführung: ehem. PCH-Gelände Parzellenstraße 15, 03050 Cottbus

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Gegenstand der vorliegenden öffentlichen Ausschreibung ist die messtechnische und analytische Sanierungsbegleitung im Jahr 2022 mit Beprobung und Analytik - der Grundwasserreinigungsanlage (GWRA) sowie - der Sanierungsbrunnen (Grundwasserentnahmebrunnen/ SB) der hydraulischen Sicherungsmaßnahme, - ausgewählter Grundwassermessstellen (GWM) im unmittelbaren Umfeld (Grundwassermonitoring), - der Airsparging-Sanierungsanlage (ASP) inkl. angeschlossener Bodenluftabsaugung sowie der separaten Bodenluftabsauganlage zur Standortsicherung (BLA), - der Brunnen der Mehrphasenextraktion (MPE) und - optional von Einblas- und Absaugbrunnen der Airsparging-(ASP)-Maßnahme sowie von ISCO-Injektionsbrunnen.

II.2.5) Zuschlagskriterien Preis

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 166-434859

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Keine Auftragsvergabe (Aufhebung) Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein

V.1) Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYR5Y

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, Potsdam, 14473, Deutschland, Fax: +49 331-8661652

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Informati-on über die Ablehnungihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Informationdurch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wegebeträgt diese Frist 10 Kalendertage.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Stadtverwaltung Cottbus, Neumarkt 5, Cottbus, 03046, Deutschland

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 27.09.2021

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 39930 vom 06.10.2021