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Titel

Beprobung von Grundwassermessstellen

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Referat Ausschreibungs- und Einkaufsdienste
Gänsemarkt 36
20354 Hamburg

Auftragnehmer

GeoConsult Hamburg GbR
Borsteler Chaussee 85–99a
22453 Hamburg

Auftragswert

580.000,00 EUR

Ausführungsort

DE-20354 Hamburg

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Finanzbehörde Hamburg

Gänsemarkt 36

20354 Hamburg

Telefon: +49 40428231386

E-Mail: ausschreibungen(at)fb.hamburg.de

Internet: http.:www.hamburg.de/fb/

I.2) Gemeinsame Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Rahmenvereinbarung zur Koordination und Überwachung der Beprobungskampagne der Überwachungsfälle (N22) und Eigenkontrollen (N24) Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2021000562

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71300000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Beprobungskampagne für die Beprobung von Grundwassermessstellen umfasst die Beprobung im Rahmen der Grundwasserversorgung im nachsorgenden Grundwasserschutz und im Zuge der Eigenkontrolle bei der Altlastensanierung. Die Leistung umfasst die Vorbereitung, Koordination sowie die ständige Betreuung und Kontrolle der Beprobungskampagne.

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Niedrigstes Angebot: 180.000,00 EUR / höchstes Angebot: 580.000,00 EUR das berücksichtigt wurde

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71300000

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE600

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Koordination und Überwachung der Beprobungskampagne der Überwachungsfälle (N22) und Eigenkontrollen (N24) für die Zeit vom 01.10.2021 bis 30.09.2023 mit einer Option für eine einmalige Verlängerung um weitere zwei Jahre bis 30.09.2025. Die BUKEA Abteilung Bodenschutz/Altlasten führt im Rahmen ihrer Zuständigkeit Beprobungskampagnen für die Beprobung von Grundwassermessstellen (GWM) durch. Dabei handelt es sich um Beprobungskampagnen von N22 im Zuge der Grundwasserüberwachung im nachsorgenden Grundwasserschutz und von N24 im Zuge der Eigenkontrolle bei der Altlastensanierung. Der Umfang der jeweiligen Beprobungskampagnen hängt unter anderem auch von den Ergebnissen der vorherigen Beprobungen ab. Ebenso sind kurzfristige Änderungen während der Beprobungskampagnen zu berücksichtigen, so dass die Anzahl und Anforderungen der einzelnen Fälle, den aktuellen Erfordernissen angepasst werden müssen. Die Vorbereitung, Koordination, sowie die ständige Betreuung und Kontrolle dieser Kampagnen soll an ein Ingenieurbüro vergeben werden.

II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Konzept / Gewichtung: 50 Preis - Gewichtung: 50

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 128-339845

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Rahmenvereinbarung zur Koordination und Überwachung der Beprobungskampagne der Überwachungsfälle (N22) und Eigenkontrollen (N24) Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja

V.2) Auftragsvergabe

V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 28.09.2021

V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 4 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde GeoConsult Hamburg GbR Schulze & Dr. Schinzel Borsteler Chaussee 85-99A Hamburg 22453 Deutschland NUTS-Code: DE60 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja

V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Niedrigstes Angebot: 180.000,00 EUR / höchstes Angebot: 580.000,00 EUR das berücksichtigt wurde

V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben Die Angebote waren ausnahmslos elektronisch unter Internet: http.:www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen waren ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar. Die Finanzbehörde hat sich vorbehalten, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern. Fragen von Bietern waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unter Internet: http.:www.bieterportal.hamburg.de zustellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern konnte den Vergabeunterlagen entnommen. Danach eingehende Fragen wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behielt sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingegangen sind. Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften war ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die erforderlichen Angaben für Registerabfragen der unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlage E1 einzeln anzugeben. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Neben den in Abschnitt III aufgeführten eignungsbezogenen Unterlagen waren seitens der Bieter auch leistungsbezogene Unterlagen einzureichen. Nähere Angaben dazu konnten den eigentlichen Ausschreibungsunterlagen (Leistungsbeschreibung) entnommen werden.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer bei der Finanzbehörde Postfach 30 17 41 Hamburg 20306 Deutschland Telefon: +49 40428231690 E-Mail: vergabekammer(at)fb.hamburg.de Fax: +49 40427923080

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 26.10.2021

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 40348 vom 31.10.2021