Sie sehen nur ältere Vergaben von vor einem Jahr und älter. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.
Archiv / Suche
Titel Ausführungsort Frist
Herstellen von: — 3 St. Schluckbrunnen, — 2 St. Saugbrunnen DE-81829 31.08.2020
Erd- und Betonbauarbeiten zur Gerinneinstandsetzung am Wildbach Kanker DE-82418 28.08.2020
Errichten von Grundwassermeßstellen DE-12459 27.08.2020
Durchführung von Landschaftsgestaltung DE-76133 25.08.2020
Bau von 4 Grundwassermessstellen zur Erkundung DE-20095 24.08.2020
Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt DE-39104 24.08.2020
Lieferung eines TS16 P 2" R500, Tachymeter mit PS DE-34117 21.08.2020
Durchführung einer umwelttechnischen Untersuchung DE-63065 20.08.2020
Durchführung geophysikalischer Messungen bei Grundwassermessstellen DE-63739 20.08.2020
▼ Erstellung einer Brunnenanlage bestehend aus Förder- und Schluckbrunnen DE-85221 20.08.2020
Titel
Erstellung einer Brunnenanlage bestehend aus Förder- und Schluckbrunnen
Vergabeverfahren
Vergebener Auftrag
Bauauftrag (VOB)
Auftraggeber
Stadt Dachau Abteilung Schule, Kinderbetreuung, Soziale Einrichtungen, Sport
Konrad-Adenauer-Straße 2-6
85221 Dachau
Auftragnehmer
ABT Wasser- und Umwelttechnik GmbH
Daimlerstr. 2
87719 Mindelheim
Auftragswert
189.700,00 EUR
Ausführungsort
DE-85221 Dachau
Beschreibung
Abschnitt I:
I.1) Große Kreisstadt Dachau
Konrad-Adenauer-Straße 2-6
85221 Dachau
Telefon: +49 813175-335
Fax: +49 81317544982
E-Mail: vergabestelledachau.de
Internet: www.dachau.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Brunnenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 101-243438
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45262220
II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag
II.1.4) Kurze Beschreibung: Erstellung einer Brunnenanlage bestehend aus Förder- und Schluckbrunnen im Trockenbohrverfahren Durchmesser 800 mm. Ausbau der Brunnen mit kunststoffbeschichteten Stahlrohren DN 400. Erstellung der Brunnenschächte mit hydraulischer Ausrüstung und Messtechnik.
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 189.700,00 EUR
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE217 Hauptort der Ausführung: 85221 Dachau, Geschwister-Scholl-Straße 4
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Erstellung einer Brunnenanlage bestehend aus Förder- und Schluckbrunnen im Trockenbohrverfahren Durchmesser 800 mm. Ausbau der Brunnen mit kunststoffbeschichteten Stahlrohren DN 400. Erstellung der Brunnenschächte mit hydraulischer Ausrüstung und Messtechnik.
II.2.5) Zuschlagskriterien Preis
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 101-243438
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 28.07.2020
V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 3 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Abt Wasser- und Umwelttechnik GmbH Daimlerstraße 2 Mindelheim 87719 Deutschland NUTS-Code: DE27C Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 189.700,00 EUR
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 39 München 80538 Deutschland Telefon: +49 892176-2411 E-Mail: vergabekammer.suedbayernreg-ob.bayern.de Fax: +49 892176-2847 Internet: www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgend zitierten Bestimmungen. § 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt: „Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 135 GWB lautet wie folgt: Unwirksamkeit „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 39 München 80538 Deutschland Telefon: +49 892176-2411 E-Mail: vergabekammer.suedbayernreg-ob.bayern.de Fax: +49 892176-2847 Internet: www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 13.08.2020
Veröffentlichung
Geonet Vergabe 33322 vom 20.08.2020