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Titel Ausführungsort Frist
Vollflächige Sondierung mit punktuell bodeneingreifender Kampfmittelräumung DE-83527 28.04.2019
Durchführung von Bodenuntersuchungen DE-10179 28.04.2019
Asbestentsorgung an einer Bundesliegenschaft DE-27711 26.04.2019
Verrichtung von Versuchs- und Aufschlussbohrungen DE-20038 25.04.2019
Herstellung des Initialdammes Medemrinne DE-27472 25.04.2019
▼ Beräumung und Sicherung des „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln“ DE-09599 22.04.2019
Titel
Beräumung und Sicherung des „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln“
Vergabeverfahren
Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftraggeber
Sächsisches Oberbergamt
Kirchgasse 11
09599 Freiberg
Auftragnehmer
Fichtner Water & Transportation GmbH Standort Essen
Dreilindenstraße 84
45128 Essen
Auftragswert
408.710,74 EUR
Ausführungsort
DE-09599 Freiberg
Beschreibung
Abschnitt I:
I.1) Sächsisches Oberbergamt
Kirchgasse 11
095999 Freiberg
Telefon: +49 37313721302
E-Mail: vergabestelleoba.sachsen.de
Internet: www.oba.sachsen.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Ingenieurleistungen Zwiesler Tiefer Erbstolln Berggießhübel Referenznummer der Bekanntmachung: 2019_08
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71332000
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Planungsleistungen beinhalten die Beräumung und Sicherung des „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln“ mit Anschluss zum „Grahls Tiefen Erbstolln“ auf rund 1 000 m Länge, die Sicherung von Anschlusstrecken – „Grahls Tiefer Erbstolln“ Ost- und Westflügel (ca. 400 m), die Siche-rung von Schächten (LL1 bis LL3), die Herstellung einer geordneten und kontrollierbaren Gru-benwasserableitung und die Ertüchtigung des Röschensystems einschließlich erforderlicher Wasserbaumaßnahmen an der Einleitstelle im Flussbett der Gottleuba. Weiterhin umfassen die Leistungen das Auffinden und die planerische Umsetzung möglicher Zwangsentwässerungen höher gelegener Stollenniveaus in den „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln“. Die Wasserlösung soll insbesondere der Verhinderung von unkontrollierten Wasseraustritten in bewohnten bzw. intensiv genutzten Bereichen dienen. Für den notwendigen Erkenntniszuwachs in diesen, teilweise nicht risskundigen Bereichen, ist ein Erkundungsprogramm im Rahmen der Planung vorgesehen.
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 408.710,74 EUR
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DED2F Hauptort der Ausführung: Bad Gottleuba-Berggießhübel
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland: Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (2 250 000 EUR) zu den Leistungsphasen 3 und 5 bis 8 HOAI. Der Auftraggeber geht aufgrund der erwarteten Leistungen zunächst davon aus, das Grundleistungen zur Leistungsphase 4 HOAI nicht notwendig sind. Die Grundleistungen zu den Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen. Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten: Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 3 und 5 bis 8 HOAI; Grundleistungen im Sinne der Leistungsphasen 3, 7 und 8 HOAI sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Besondere Leistungen nach/im Sinne Anlage 12.1 der HOAI A – Einarbeitung in die bestehende Planung und ggf. Anpassung der vorhandenen Planunterlage (Ortsbesichtigung/Befahrung, Einweisung durch den Auftraggeber, Einarbeitung in die vorliegende Planungsunterlage, Abstimmung mit dem Aufttraggeber und ggf. Verifizierung der Vorplanung, Neuauflage Monitoringprogramm in Abstimmung mit dem Auftraggeber, mindestens monatliche Kontrolle, Messung und Dokumentation des über- und untertägigen Wasserabflusses in Abhängigkeit des Wetterverlaufs (Niederschlag), Aufnahme und Bewertung aller Wasserzuflüsse zum Stollen Planung, Durchführung und Auswertung Erkundungsprogramm, Aufstellung, Wertung und Vergleich von Lösungsvarianten zum Wasserabtrag in den „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln“ – Anbindung höherer Stollenniveaus (Neubewertung) B – Erkundungsprogramm Wasserwegsamkeiten Gestaltung eines Erkundungs- und Monitoringprogramms zur Gewinnung zusätzlicher Informationen zu den übertägigen und untertägigen Wasserwegsamkeiten und/oder Schachtverwahrungen (Ausführung und Auswertung von zusätzlichen Erkundungsleistungen, Annahme: 5 St. Erkun-dungsbohrungen bis 30 m Teufe, optional Einsatz von geophysikalischen Verfahren, 3 St. Tracerversuche, Aufgabe übertägig, Kontrolle am LL 3, Wasseranalysen, Bestimmung Leitwert) C – Objektbetreuung/örtliche Bauüberwachung Kostenkontrolle, Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmasse, Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme, Mitwirkung bei Abnahmen, Mitwirken beim Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage, Örtliche Bauüberwachung D – Baubegleitende Planung bzw. Anpassungsprojektierung Erarbeitung/Entwickeln von Lösungen für Probleme außerhalb der vorliegenden Ausfüh-rungsplanung; Erstellen von rechnerischen, zeichnerischen und baubeschreibenden Unterlagen; angenommener Umfang: 20 Einsatzfälle inkl. der Ortsbefahrung, Lösungsentwicklung, Un-terlagenerstellung (pro Einsatzfall: 16 Team-Stunden*; Abrechnung erfolgt auf Nachweis je Einsatzfall) E – Dokumentation/Vermessungsleistungen Aufstellung eines Monitoringprogramm in Abstimmung mit dem Auftraggeber - Beginn mit Ent-wurfsplanung und Weiterführung bis Fertigstellung der Ausführungsplanung; Das Monitoringprogramm soll der Feststellung von Zuflüssen und deren Auswirkungen (oberirdi-sche Gewässer, Fremdwässer) in den Stollen dienen. Der Auftraggeber nimmt eine mindestens monatliche Kontrolle, Messung und Dokumentation des über- und untertägigen Wasserabflusses in Abhängigkeit des Wetterverlaufs (Niederschlag) über einen repräsentativen Zeitraum an. Bestandsvermessungen als Grundlage der Planung sowie für die Verwahrungsdokumentation; Zusammenstellen und Auswertungen von Bohr- und Erkundungsergebnissen für die Übernahme in die Verwahrungsdokumentation.
II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Darstellung Projektmanagement bezogen auf die zu vergebende Leistung / Gewichtung: 22,00 Qualitätskriterium - Name: Plausibilität des methodischen Ansatzes zur Umsetzung der Aufgabenstellung / Gewichtung: 20,00 Qualitätskriterium - Name: Plausibilität Zeit- und Ablaufplan für die Bearbeitung der Ingenieurleistungen / Gewichtung: 10,00 Qualitätskriterium - Name: Qualitätssicherung / Gewichtung: 8,00 Preis - Gewichtung: 40,00
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja Projektnummer oder -referenz: CCI-Nr. 2014DE16RFOP012 - Operationelles Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE, Förderperiode 2014 bis 2020, Vorhaben "Prävention von Risiken des Altbergbaus" (Beschluss der Kommission C(2014)8739 vom 17. November 2014
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 030-067376
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 1 Bezeichnung des Auftrags: Ingenieurleistungen Zwiesler Tiefer Erbstolln Berggießhübel Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 03.04.2019
V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Fichtner Water & Transportation GmbH Dreilindenstr. 84 Essen 45128 Deutschland Telefon: +49 20112528980 E-Mail: Essenfwt.fichtner.de Fax: +49 20112528981 NUTS-Code: DEA13 Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 408.710,74 EUR
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2 Leipzig 04107 Deutschland Telefon: +49 341977-3800 E-Mail: vergabekammerlds.sachsen.de Fax: +49 341977-1049 Internet: www.lds.sachsen.de/index.asp
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 03.04.2019
Veröffentlichung
Geonet Vergabe 28531 vom 22.04.2019