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Titel

Durchführung von Aushub- und Erdbewegungsarbeiten

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Bauauftrag (VOB)

Auftraggeber

Landratsamt Pinneberg Fachdienst 14 Gebäudemanagement
Moltkstr. 10
25421 Pinneberg

Auftragnehmer

E.K.W. Erd- und Straßenbau GmbH & Co.KG
Dorfstraße 73
Westerhorn 25463

Auftragswert

5.675.947,00 EUR

Ausführungsort

DE-25337 Elmshorn

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Kreisverwaltung Pinneberg

Kurt-Wagener-Str. 11

25337 Elmshorn

Fax: +49 4121 / 4502-94455

Telefon: +49 4121/4502-4455

E-Mail: zentralevergabestelle(at)kreis-pinneberg.de

Internet: www.kreis-pinneberg.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: 10-FE14-19-0001; Erweiterung und Sanierung Heidewegschule, Erdarbeiten und Bodenaustausch Referenznummer der Bekanntmachung: 10-FE14-19-0001

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45112000

II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag

II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Heidewegschule in Appen-Etz ist eine Förderschule mit Schwerpunkt geistiger Behinderung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren. Vor dem Hintergrund steigender Schülerzahlen soll die Schule von derzeit 11 auf 16 Klassenräume inklusive der dafür benötigten Nebenräumen erweitert werden. Der Neubau wird in Holzskelettbauweise errichtet und mit einer Klinkervorsatzschale versehen. Das Flachdach wird als teilweise ins Gefälle gebrachte Sparrenkonstruktion mit Aufsparrendämmung (Warmdach) ausgeführt.

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 5.675.947,00 EUR

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEF09 Hauptort der Ausführung: Heideweg 1A 25482 Appen

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Gem. Baugrundgutachten ist vor Baubeginn der Boden (ggf. belastet) unterhalb des geplanten Neubaus auszutauschen (ca. 1 200,00 m3).

II.2.5) Zuschlagskriterien Preis

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 225-515861

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 10-FE14-19-0001 Bezeichnung des Auftrags: 10-FE14-19-0001; Erweiterung und Sanierung Heidewegschule, Erdarbeiten und Bodenaustausch Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja

V.2) Auftragsvergabe

V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 29.01.2019

V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 5 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde E.K.W. Erd- und Straßenbau GmbH & Co.KG Dorfstraße 73 Westerhorn 25463 Deutschland NUTS-Code: DEF09 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja

V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 149.167,00 EUR Gesamtwert des Auftrags/Loses: 120.163,54 EUR

V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 Kiel 24105 Deutschland Telefon: +49 431/9884644 E-Mail: vergabekammer(at)wimi.landsh.de Fax: +49 431/9884702

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Kreis Pinnberg Kurt-Wagener-Str. 11 Elmshorn 25337 Deutschland Telefon: +49 41214502-0 E-Mail: info(at)kreis-pinnberg.de Fax: +49 41214502-90

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen, (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 Kiel 24105 Deutschland Telefon: +49 431/9884644 E-Mail: vergabekammer(at)wimi.landsh.de Fax: +49 431/9884702

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 12.02.2019

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 27865 vom 18.02.2019