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Titel

Verrichtung von Brunnenbohrung

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Bauauftrag (VOB)

Auftraggeber

Bieterdatenbank Landratsamt Rhein-Sieg-Kreis
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg

Ausführungsort

DE-53721 Siegburg

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Rhein-Sieg-Kreis

Kaiser-Wilhelm-Platz 1

53721 Siegburg

Fax: +49 2241/13-3165

Telefon: +49 2241/13-2108

E-Mail: zvs(at)rhein-sieg-kreis.de

Internet: www.rhein-sieg-kreis.de

Internet: www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/verwaltung/Oeffentliche_Ausschreibungen/index.php

I.2) Gemeinsame Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Brunnenbohrarbeiten – Grundsanierung und Erweiterung des Carl-Reuther-Berufskollegs in Hennef (Kopie) Referenznummer der Bekanntmachung: 0385-22-18-VOB

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45262220

II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag

II.1.4) Kurze Beschreibung: Brunnenbohrarbeiten – Grundsanierung und Erweiterung des Carl-Reuther-Berufskollegs in Hennef Referenznummer der Bekanntmachung: 0385-22-18-VOB

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA2C Hauptort der Ausführung: Carl-Reuther-Berufskolleg Fritz-Jacobi-Straße 20 53373 Hennef

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Der Rhein-Sieg-Kreis beabsichtigt nach der thermischen Sanierung des Schulgebäudes des Carl-Reuther-Berufskolleg Hennef dieses mit Geothermie zu betreiben. Hierzu ist geplant, Grundwasser aus insgesamt 3 Förderbrunnen zu entnehmen und nach der geothermischen Nutzung über 2 Schluckbrunnen zurück in den Aquifer zu leiten. Der vorhandene Versuchsbrunnen soll in die Geothermieanlage mit einbezogen werden (622/300 mm). Neben der Erstellung der Brunnen, ist die Anbindung der Brunnen mittels Druckleitungen bis ca. 1,0 m vor dem Gebäude umzusetzen. Dort ist der Übergabepunkt an die TGA. Die Druckleitungen der Förderbrunnen werden in einem Schacht vor dem Gebäude zusammengeführt und von dort in einer DN 125 Leitung in das Gebäude geleitet. Für die Ableitung des Brunnenwassers über die Druckleitung ist ein Schacht außerhalb des Gebäudes vorgesehen, in dem die Druckleitung mittels Hosenstück in zwei Leitungen gesplittet wird. Leistungsumfang für 3 Förderbrunnen und 2 Schluckbrunnen: — ca. 52 m Brunnenbohrungen, — ca. 24 m Vollwandrohr (PVC), — ca. 16 m Filterrohr (Edelstahl), — ca. 6 m Sumpfrohr (PVC), — ca. 20 cbm Filter- und Füllkies, — ca. 4 cbm Quarzfiltersand, — ca. 5 Brunnenvorschächte als Betonfertigteile inkl. Schachtabdeckungen, Pumpensumpf, Brunnenkopf und Steigleiter, — ca. 35 cbm Aushub, — ca. 90 m Steig-/Fallleitungen in DN 65 und DN 80, — ca. 6 Stück Armaturen, — ca. 3 Stück Unterwasserpumpen, — ca. 120 m Erdkabel, — ca. 1 Entsandungseinrichtung nikl. Intensiventsandung und Abflussleitung, — ca. 5 Leistungspumpen bis 40 cbm/h, — Leistungspumpversuch, — ca. 35 cbm Oberboden abtragen, — ca. 35 cbm Oberboden andecken, — ca. 320 cbm Boden der Bodenklasse 3-5, — ca. 60 cbm Tragausgleichschicht Brunnenschächte, — ca. 90 m Druckrohr Da 90, — ca. 26 m Druckrohr Da 110, — ca. 150 m Druckrohr Da 125, — Wartungsverträge.

II.2.5) Zuschlagskriterien Preis

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 168-381740

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 0385-22-18-VOB Los-Nr.: 1 Bezeichnung des Auftrags: Brunnenbohrarbeiten Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein V.1) Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Erklärungen u. Nachweise, die zwingend unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung mit dem Angebot abzugeben sind u. die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden: — vollständig ausgefülltes u. unterzeichnetes Angebotsformular, — ausgefülltes Leistungsverzeichnis (PDF/GAEB-Datei, Kurz-LV ausreichend), — Eigenerklärung zur Gesetzestreue u. Zahlungsfähigkeit (Nichtvorliegen Tatbestände §§ 123, 124 GWB, Bestandteil des Angebotsformulars), — Bietergemeinschaftserklärung in Textform (nur für BG). Erklärungen u. Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind u. die ggf. unter Fristsetzung nach gefordert werden können: — Verzeichnis Unternehmerleistungen (nur beim beabsichtigten Einsatz von NU), — Formblatt „Referenzen“. Erklärungen u. Nachweise die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: — eine von allen Mitglieder unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung, — Angaben zur Preisermittlung, — Nachweise gem. Ziffer III.1.1, Gliederungsnummer II a)-d) dieser Bekanntmachung, — Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung. Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen u. Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung. Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines PQ-Verfahrens erworben wurden, sind – unter Angabe der PQ-Nummer – zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Dies gilt auch für Unternehmen, die aktuell in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen ihm u. diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 6d EU Abs. 1 VOB/A). Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die Eignungsnachweise für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Auf Verlangen der Vergabestelle sind Erklärungen der benannten Dritten vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf alle erforderlichen Mittel zurückgreifen kann (Verpflichtungserklärung). Bei Bildung einer Bietergemeinschaft wird die Verwendung des Formblattes „Bietergemeinschaftserklärung“ empfohlen. Vertragsbedingungen werden die im Vergabeportal hochgeladenen Vergabeunterlagen – insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Zusätzlichen bzw. Besonderen Vertragsbedingungen u. der Integritätsvertrag, die Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW – sowie die VOB, Teile B und C. Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Interessenten wird dennoch dringend die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist die jeweils aktuellste Version zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden registrierte Bewerber mittels Bewerberkommunikation unterrichtet. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie der nicht fristgerechten oder unvollständigen Vorlage von Erklärungen und Nachweisen wird das Angebot ausgeschlossen. Rückfragen sind bevorzugt über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten. Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBY3DP

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Köln Zeughausstraße 2-10 Köln 50667 Deutschland Telefon: +49 221 / 147-2120 E-Mail: vergabekammer(at)bezregkoeln.nrw.de Fax: +49 221 / 147-2889 Internet: www.bezreg-koeln.nrw.de

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 Einleitung, Antrag. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.siehe § 160 Absatz 3 GWB. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 16.01.2019

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 27472 vom 21.01.2019