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Titel Ausführungsort Frist
Durchführung von Baufeldfreimachung DE-56013 24.01.2019
Messung von Grundwasserständen und Betreuung DE-81660 21.01.2019
Verrichtung von Brunnenbohrung DE-53721 21.01.2019
▼ Erstellen von Managementplans für „Wiestetal, Glindbusch, Borchelsmoor“ DE-27356 20.01.2019
Stärkung der Kapazitäten des Wasserversorgers ENACAL DE-65760 20.01.2019
Durchführung von Luftbildvermessung DE-65760 20.01.2019
Verrichtung von Brunnen- und Tiefbauarbeiten im Gemeindegebiet DE-77731 20.01.2019
Jahresausschreibung: Datenerfassung von Grünflächenkataster DE-31303 20.01.2019
DUrchführung von Baugrunderkundung DE-97279 18.01.2019
Analytik von organischen Mikroverunreinigungen in Wasserproben 2019-2022 DE-76185 18.01.2019
Titel
Erstellen von Managementplans für „Wiestetal, Glindbusch, Borchelsmoor“
Vergabeverfahren
Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftraggeber
Landratsamt Rotenburg (Wümme) Amt für Gebäudemanagement
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Auftragnehmer
Planungsbüro Aland
Hannover
Auftragswert
61.404,67 EUR
Ausführungsort
DE-27356 Rotenburg
Beschreibung
Abschnitt I:
I.1) Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Fax: +49 4261983882182
Telefon: +49 42619832182
E-Mail: vergabelk-row.de
Internet: www.lk-row.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Managementplan für das FFH-Gebiet 039 „Wiestetal, Glindbusch, Borchelsmoor“ Referenznummer der Bekanntmachung: 192/18/68
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71000000
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Bis Ende 2020 soll für das FFH-Gebiet 039 „Wiestetal, Glindbusch, Borchelsmoor“ ein Managementplan gemäß § 32 Abs. 5 BNatSchG erarbeitet werden. Die Gesamtfläche des Gebietes beträgt ca. 803 ha. Erstellung eines Managementplanes, gem. § 27 HOAI „Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan“.
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 61.404,67 EUR
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE937 Hauptort der Ausführung: Landkreis Rotenburg (Wümme)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Bis Ende 2020 soll für das FFH-Gebiet 039 „Wiestetal, Glindbusch, Borchelsmoor“ ein Managementplan gemäß § 32 Abs. 5 BNatSchG erarbeitet werden. Die Gesamtfläche des Gebietes beträgt ca. 803 ha. Erstellung eines Managementplanes, gem. § 27 HOAI „Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan“.
II.2.5) Zuschlagskriterien Preis
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja Projektnummer oder -referenz: Förderrichtline „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten – EELA“ (ELER).
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 149-341822
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 192/18/68 Bezeichnung des Auftrags: Managementplan für das FFH-Gebiet 039 „Wiestetal, Glindbusch, Borchelsmoor“ Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 21.12.2018
V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 3 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Planungsbüro Aland Hannover Deutschland NUTS-Code: DE92 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 61.404,67 EUR
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierungsvertretung Lüneburg Auf der Hude 2 Lüneburg 21339 Deutschland
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 15.01.2019
Veröffentlichung
Geonet Vergabe 27423 vom 20.01.2019