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Titel Ausführungsort Frist
Durchführung von Bombenentschärfung DE-22297 04.09.2018
Konzepterstellung zur bodenmechanischen Aufbereitung von Teilflächen DE-45772 04.09.2018
Dienstleistungen im Bereich Geotechnik DE-09514 04.09.2018
Sanierung an schadstoffhaltigen Bauteilen DE-28359 04.09.2018
▼ Umweltüberwachung im Bau DE-09514 04.09.2018
Erstellung einer Begrünungs- und Entsiegelungspotentialanalyse DE-45888 04.09.2018
Herstellen von Baugrube DE-60528 04.09.2018
Bau von Deichen DE-14715 04.09.2018
Komplett- oder Teilbauleistungen im prioritär geschützten Lebensräume DE-06618 04.09.2018
Titel
Umweltüberwachung im Bau
Vergabeverfahren
Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftraggeber
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Rauenstein 6a
09514 Lengefeld
Auftragnehmer
BPM Ingenieurgesellschaft mbH
Waisenhausstraße 10
09599 Freiberg
Auftragswert
11.200,00 EUR
Ausführungsort
DE-09514 Lengefeld
Beschreibung
Abschnitt I:
I.1) Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen
Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Rauenstein 6A
09514 Pockau-Lengefeld
Fax: +49 37367310130
Telefon: +49 373673100
E-Mail: Betrieb.FMZltv.sachsen.de
Internet: www.talsperren-sachsen.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Ökologische Baubegleitung, Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2018-78
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71313450
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 22, Flöha bis Pegel Borstendorf mit Schweinitz und Schwarzer Pockau, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Stadt Pockau-Lengefeld in der Ortslage Pockau verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Das Plangebiet ist in 10 Bau-Lose eingeteilt. Die örtlichen Maßnahmen erstrecken sich auf einer Länge von ca. 2,2 km beginnend von der Mündung der Schwarzen Pockau in die Flöha flussaufwärts. Die geplanten Maßnahmen bestehen aus einer Vielzahl von Einzelvorhaben (Ufermauererhöhungen, Neubau von Hochwasser-schutzmauern, Brückenabriss, Brückenneubau usw.) Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist die naturschutzkonforme Umsetzung und die Kontrolle der Umsetzung der planfestgestellten naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen sowie der landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen.
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 11.200,00 EUR
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71313450
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DED42 Hauptort der Ausführung: Pockau-Lengefeld, Deutschland
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist die naturschutzkonforme Umsetzung und die Kontrolle der Umsetzung der planfestgestellten naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen sowie der landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen. Zentrale Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist es darüber hinaus, den Eintritt nicht vorhersehbarer Ereignisse festzustellen und adäquat auf diese zu reagieren. Nicht vorhersehbare Ereignisse können sich sowohl bei der Bauausführung (z. B. besondere Wetterverhältnisse,veränderte Bauzeiten, geänderte Baustraßen – Trassierung) als auch in Natur und Landschaft ergeben (z. B. Ansiedlung von Tieren einer besonders geschützten Art im Baubereich, Ansiedlung von bisher nicht erfassten Tierarten im Baubereich, Änderung Bauablauf). Im Allgemeinen umfasst die ökologische Baubegleitung mindestens die folgenden Aufgaben: — Aufklärung der am Bau Beschäftigten und der Bauleitung über Sinn und Zweck von Naturschutzauflagen, — Kennzeichnung von Flächen, die nicht betreten, befahren oder in anderer Weise beeinträchtigt werden dürfen (Tabuzonen), — Kontrolle der Einhaltung und Wirksamkeit von naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen sowie Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, — fortlaufende Optimierung der weiteren Reduzierung von Eingriffen (sofern sich im Bauablauf herausstellen sollte, dass durch Maßnahmen, die bei der bisherigen Planung noch nicht berücksichtigt wurden, die Eingriffsintensität verringern lässt), — Baubegleitung (deren Intensität und Frequenz ist abhängig vom konkreten Einzelfall), — Begleitung der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen, — Kontrolle der ordnungsgemäßen Wiederherstellung des Ausgangszustandes von Baustelleneinrichtungen und Baustraßen, — Dokumentation des vollständigen Bauablaufes einschließlich bauvorbereitender Maßnahmen und Rekultivierungsmaßnahmen (Protokolle, Vermerke, Fotodokumentation) — regelmäßige bzw. anlassbezogene Unterrichtung (Vorlage der Protokolle zur ökologischen Baubegleitung) der Planfeststellungsbehörde und der unteren Naturschutzbehörde. Konkret ist durch den Auftragnehmer die fachliche Begleitung zu folgenden im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegten Maßnahmen wahrzunehmen: V 1 / CEF 1 Errichtung Fangedamm zur Wasserhaltung unter Einbeziehung des beauftragten Fischereisachverständigen/ÖBB V 2 Verhinderung der Ansiedlung von Neophyten auf durch Baumaßnahmen geschaffene offene Böschungs- und Dammbereiche S 1 Schutz aller Großgehölze im Einzugsbereich der Baumaßnahme S 2 Schutz des Fließgewässers und seiner Sohlstruktur S 3 / CEF 2 Schutz des aktuellen Fischbestandes durch Abfischen A1 Rückbau der Sohlschwelle an der Ölmühle CEF 4 Begehung der Eingriffsbereiche vor Baubeginn (vor Baufeldfreimachung) und Prüfung auf besetzte Nester oder Baumhöhlen CEF 6 Sicherung des Samenpotentials gefährdeter Pflanzenarten CEF 7 Anbringen geeigneter Nisthilfen für die Wasseramsel und Halbhöhlenbrüter vor Baubeginn CEF 8 Regelmäßige Begehung des Baufelds und Absammeln von Amphibien G1 Rasenansaaten
II.2.5) Zuschlagskriterien Preis
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja Projektnummer oder -referenz: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV.-Reg. Nr. 103044052
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 093-211291
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 4500128119/10 Bezeichnung des Auftrags: Ökologische Baubegleitung, Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 21.08.2018
V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 3 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde BPM Ingenieurgesellschaft mbh Waisenhausstraße 10 Freiberg 09599 Deutschland E-Mail: infobpm-ingenieure.de NUTS-Code: DED43 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 11.200,00 EUR
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig Braustraße 2 Leipzig 04107 Deutschland Telefon: +49 3419771040 E-Mail: vergabekammerlds.sachsen.de Fax: +49 3419771049 Internet: www.lds.sachsen.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 27.08.2018
Veröffentlichung
Geonet Vergabe 25569 vom 04.09.2018