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Titel

Transport und thermische Entsorgung von entwässertem Klärschlamm

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Achim
Obernstr. 38
28832 Achim

Ausführungsort

DE-28832 Achim

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Stadt Achim

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Obernstr. 38

28832 Achim

Fax: +49 4202 / 9160-299

Telefon: +49 4202 / 9160-555

E-Mail: stadtentwaesserung(at)stadt.achim.de

Internet: wasserwirtschaft.achim.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Thermische Entsorgung des auf der Kläranlage Achim anfallenden Klärschlammes in der Zeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2019 Referenznummer der Bekanntmachung: EB 60 2018-5

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90500000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: — Regelmäßige Verladung, Transport und thermische Entsorgung von entwässertem Klärschlamm, — Durchführung des Begleitscheinverfahrens.

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90513600 90513700 90513900

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE9 NUTS-Code: DE93B Hauptort der Ausführung: Kläranlage Achim, Am See 2, 28832 Achim

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: — Regelmäßige Verladung, Transport und thermische Entsorgung von entwässertem Klärschlamm, — Durchführung des Begleitscheinverfahrens.

II.2.5) Zuschlagskriterien Preis

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 107-244006

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein

V.1) Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben Kommunikation: die Abwicklung erfolgt über die E-Vergabeplattform „Subreport“. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächischen Wirtschaftsministerium Auf der Hude 2 Lüneburg 21339 Deutschland Telefon: +49 413115-0 E-Mail: vergabekammer(at)mw.niedersachsen.de Fax: +49 413115-2943 Internet: www.mw.niedersachsen.de

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächischen Wirtschaftsministerium Auf der Hude 2 Lüneburg 21339 Deutschland

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 13.09.2018

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 25802 vom 23.09.2018