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Titel

Rahmenvertrag über 3 Jahre für die Verwertung bzw. Entsorgung

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

BSO-Bau & Service Oberursel Abtlg. Hochbau
Oberurseler Str. 54
61440 Oberursel

Auftragnehmer

RVE GmbH
Rheingaustraße 199
65719 Hofheim

Auftragswert

672.510,00 EUR

Ausführungsort

DE-61440 Oberursel

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Bau & Service Oberursel Eigenbetrieb der Stadt Oberursel

Oberurseler Straße 54

61440 Oberursel (Taunus)

Fax: +49 6171/7045450

Telefon: +49 6171704392

E-Mail: vergabestelle(at)bso-oberursel.de

Internet: www.bso-oberursel.de

Internet: www.subreport.de/E86281948

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Verwertung bzw. Entsorgung von Klärschlamm Referenznummer der Bekanntmachung: EU-T2018-01

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90400000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: 1) Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über 3 Jahre mit Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr für die Verwertung bzw. Entsorgung der vom Auftraggeber (Bau & Service Oberursel) an den Auftragnehmer zu übergebenden Klärschlämme, ab der Übernahme am Übergabeort des Auftragnehmers. 2) Der Transport des Klärschlammes von der Kläranlage zum Übergabeort ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 672.510,00 EUR

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90513900

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE7

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die zu erbringende Leistung des Auftragnehmers beginnt mit der Übernahme der Klärschlämme an einem Übergabeort (Umladestation oder Behandlungs- bzw. Verwertungsanlage, an der die Übernahme der Klärschlämme des Auftraggebers durch den Auftragnehmer erfolgt). Der Verwertungs-/Entsorgungsweg des Klärschlamms ist dem Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen freigestellt. Aufgrund von Grenzwertüberschreitungen (Schwermetalle) in den Analyseergebnissen war in 2017 keine landwirtschaftliche Verwertung möglich. Da darüber hinaus mit der Novelle der AbfKlärV neue Parameter festgelegt wurden, für die bisher noch keine Untersuchungen erfolgt sind, muss die Entsorgung auch bei Überschreitung der Grenzwerte dauerhaft gewährleistet sein. Der Standort, an dem die Entsorgung des Klärschlammes stattfinden soll, wird im Rahmen des Verfahrens in der Ausschreibung vom Auftraggeber nicht vorgegeben. Aus entsorgungslogistischen Gründen beträgt der maximale Transportweg vom Bezugspunkt der Kläranlage Oberursel zum Übergabeort des Auftragnehmers 50 km (tatsächliche Fahrtstrecke). Der Übergabeort muss über das öffentliche Straßennetz ohne Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichts und der Fahrzeugabmessungen angeschlossen sein. Der Auftragnehmer hat am Übergabeort eine genehmigte Entsorgungs- bzw. Verwertungsanlage oder einen Umladeplatz zu betreiben. Betreibt der Auftragnehmer am Übergabeort keine Entsorgungs- bzw. Verwertungsanlage oder eine Umladestation, so hat der Auftragnehmer eine Umladestation zu errichten, den angelieferten Klärschlamm anzunehmen und den Transport des Klärschlamms zur Entsorgungs- bzw. Verwertungsanlage zu übernehmen. Der Übergabeort muss über das öffentliche Straßennetz ohne Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichtes und Fahrzeugabmessungen jederzeit erreichbar sein. Für den Fall, dass der Auftragnehmer keine Umladestation in Betrieb hat und beabsichtigt, eine Umladestation oder Entsorgungsanlage zu errichten, hat er, nach besonderer Aufforderung (vor Auftragserteilung), einen verbindlichen Zeitplan für die Genehmigung, Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage(n) abzugeben, zu deren Einhaltung er verpflichtet ist. Aus diesen Zeitplänen muss hervorgehen, dass die Aufnahme der Leistung zeitnah entsprechend der Ausschreibung erfolgen kann. Des Weiteren ist eine Beschreibung und Erläuterung des Zeitplans, aus der die Realisierbarkeit plausibel hervorgeht, beizufügen. Falls zum Beginn der Leistung keine Umladestation oder Entsorgungsanlage bereitsteht, ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, den Abtransport des Klärschlamms direkt von der Kläranlage auf seine Kosten zu übernehmen.

II.2.5) Zuschlagskriterien Preis

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 024-051156

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 1 Bezeichnung des Auftrags: Klärschlammentsorgung Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja

V.2) Auftragsvergabe

V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 27.04.2018

V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde RVE GmbH Rheingaustraße 199 Hofheim 65719 Deutschland NUTS-Code: DE718 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja

V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Niedrigstes Angebot: 224.170,00 EUR / höchstes Angebot: 224.170,00 EUR das berücksichtigt wurde

V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben Die Bieter haben in ihrem Angebot zu erklären, welche Teilleistungen nicht im eigenen Betrieb erbracht werden sollen oder können. Die entsprechende Teilleistung und die Leistungserbringung vorgesehenen Unternehmen sind im Einzelnen zu benennen und deren Eignung der Vorgaben zu belegen. Falls der Austausch von Nachunternehmern im Vertragszeitraum stattfinden soll, besteht eine Mitteilungspflicht und eine Genehmigung des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann den Nachunternehmer ablehnen. Für die Nachunternehmen gelten die sich aus den Vergabeunterlagen ergebenen Pflichten unmittelbar. Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen. Auskünfte werden ausschließlich über Internet: www.subreport.de/E86281948 an registrierte Bewerber versendet. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter Internet: www.subreport.de/E86281948 abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Darmstadt 64283 Deutschland Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Darmstadt 64283 Deutschland Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätesten bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von§160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Darmstadt 64283 Deutschland Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 25.05.2018

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 24712 vom 10.07.2018