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Titel

Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine innerörtliche Verbindungsstraße

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Stadt Offenbach am Main Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement
Berliner Str. 60
63065 Offenbach am Main

Auftragnehmer

Verkehrsplanung Köhler und Taubmann GmbH
Hanauer Landstraße 145
60314 Frankfurt am Main

Auftragswert

211.965,00 EUR

Ausführungsort

DE-63065 Offenbach am Main

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement 06413000

Berliner Straße 60

63065 Offenbach

Fax: +49 698065-2024

Telefon: +49 698065-2688

E-Mail: christian.homburg(at)offenbach.de

Internet: www.offenbach.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Erstellung Machbarkeitsstudie über eine Verbindungsstraße zwischen Mühlheimer Straße und der B448 Referenznummer der Bekanntmachung: VOF 18/2017

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71410000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine innerörtliche Verbindungsstraße zur Verbesserung der Anbindung des Offenbacher Gewerbegebietes im Osten sowie damit einhergehend die Entlastung der aktuellen Verbindungen. Der mit dieser neuen Straße verbundene Eingriff in Natur und Landschaft soll hinsichtlich seiner Trassenführung optimiert und hinsichtlich der Querschnittsgestaltung der Straße und der erforderlichen Kosten minimiert werden. Hierzu soll in einer Machbarkeitsstudie inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung die Realisierung der Verbindungsstraße geprüft, die bestmögliche Trassierung gefunden, geeignete naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen identifiziert und die Schaffung des Planungsrechts vorbereitet sowie die Investitionskosten der Maßnahme beleuchtet werden.

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 211.965,00 EUR

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71240000 71241000 71311210 71311220 71311300 71313000 71313100 71400000 90712100

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE713 Hauptort der Ausführung: Stadtgebiet zwischen B448 bis zur Mühlheimer Straße

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Für die Entwicklung des Standorts der rund 32 ha großen Industriebrache des ehemaligen chemischen Farbwerks, welches durch Bescheid vom 17.10.2016 in das Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau in Hessen“ aufgenommen worden ist, ist die Verbesserung der äußeren Erschließung eine entscheidene Vorraussetzung (siehe Anlage ISEK). Die bisherige Anbindung durch bewohnte Quartiere ist für den Gewerbeverkehr unattraktiv und für die Bevölkerung eine große Belastung. Eine Möglichkeit zur Verbesserung der äußeren Erschließung der Industriebrache und den umliegenden Gewerbestandorten wird gemäß Masterplan der Stadtentwicklung (siehe Anlage Masterplan) im Bau einer Verbindungsstraße vom Zubringer der B448 zur Mühlheimer Straße gesehen. Der mit dieser neuen Straße verbundene Eingriff in Natur und Landschaft soll hinsichtlich seiner Trassenführung optimiert und hinsichtlich der Querschnittsgestaltung der Straße und der erforderlichen Kosten minimiert werden. Hierzu soll in einer Machbarkeitsstudie inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung die Realisierung der Verbindungsstraße geprüft, die bestmögliche Trassierung gefunden, geeignete naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen identifiziert und die Schaffung des Planungsrechts vorbereitet, sowie die Investitionskosten der Maßnahme beleuchtet werden. Die hier ausgeschriebene Studie soll die Machbarkeit dieser Verbindungsstraße in ökologischer, baulicher und verkehrstechnischer Hinsicht nachweisen und in mehreren Varianten untersuchen sowie hinsichtlich ihrer Kosten vergleichen. Leistungsbeschreibung: 1) Verkehr: Straßenbauliche und planungsrechtliche Beschreibung sowie verkehrliche Wirksamkeit der jeweiligen Varianten auf das umliegende Straßen-, Fußwege- und Radwegenetz: — Trassenfindung inklusive Prüfung von Alternativen (inklusive Querschnitte), — Netzbetrachtung und Auswertung Netzberechnungen (Verkehrsmodell) motorisierter Verkehr, — Netzbetrachtung und Darstellung Radverkehr (gesamtstädtisch), — Untersuchen und Beschreiben der Auswirkungen der jeweiligen Variante auf den Radverkehr und den motorisierten Verkehr, — Darstellung und Beschreibung der bautechnischen Machbarkeit (ggf. inklusive Brückenbauwerk), — Darstellung und Beschreibung der Knotenpunktgestaltungen einschließlich Leistungsfähigkeitsbetrachtungen. 2) Natur und Umwelt: Ökologische Machbarkeit/ Umweltverträglichkeit der jeweiligen Varianten: — Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit schutzgutbezogener Raumanalyse und Auswirkungsprognose im Sinne des UVPG für die jeweilige Trassenvariante, — Identifizierung und Verortung sowie Berechnung und Bilanzierung von Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen, — Vorher-Nachher Bilanzierung von Lärm- und Schadstoffimmissionen/ -emissionen des Verkehrs im umliegenden Straßennetz. 3) Wirtschaftlichkeit: Ökonomische Machbarkeit der jeweiligen Varianten vor dem Hintergrund, dass die Stadt unter dem kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen steht und daher besondere Anforderungen an die Darstellung der Wirtschaftlichkeit bestehen: — Kostenschätzung im Sinne der HOAI: –– Baukosten, –– Grundstücksbereitstellung. — Kostenschätzung der jeweiligen Varianten hinsichtlich ökologischen Ersatz- und Ausgleichmaßnahmen inklusive Folgekosten nach Kostenpositionen differenziert, — Vergleichende Gesamtkostenbetrachtung aller Kosten im Lebenszyklus.

II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Präsentation von Beispielen / Gewichtung: 30 Qualitätskriterium - Name: Lösungsansätze und Leistungsphasen / Gewichtung: 30 Qualitätskriterium - Name: Zeitplanung und Konfliktmanagement / Gewichtung: 20 Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 20

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 213-442859

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 1 Bezeichnung des Auftrags: Erstellung Machbarkeitsstudie über eine Verbindungsstraße zwischen Mühlheimer Straße und der B448 Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja

V.2) Auftragsvergabe

V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 07.06.2018

V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Verkehrsplanung Köhler und Taubmann GmbH Hanauer Landstraße 145 Frankfurt 60314 Deutschland NUTS-Code: DE712 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja

V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 215.000,00 EUR Gesamtwert des Auftrags/Loses: 211.965,00 EUR

V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Papierexemplar der vorgegebenen Formblätter zzgl. der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag bis zur unter IV.2.2) genannten Frist einzureichen. Der Umschlag ist außen kenntlich zu machen mit der Aufschrift – „Teilnahmeantrag Machbarkeitsstudie Verbindungsstraße zw. Mühlheimer Str. und der B 448, VOF 18/2017 HAD Ref.1473/500“ einzureichen. Die Bildung oder Erweiterung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum zwingenden Ausschluss. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Bietergemeinschaft aus mehreren, jeweils zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern oder bislang nicht am Vergabeverfahren beteiligten Büros bildet bzw. solche einbezogen werden. Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, müssen die Bewerber in ihrem Teilnahmeantrag, spätestens im Angebot, die Art und den Umfang der von den Nachunternehmern übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall folgende Vorgaben zu beachten: Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die Im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil. Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Teilnahmeantrag/das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war. Der Bewerber muss außerdem nachweisen, dass er auf die Mittel der Nachunternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen, in welcher diese sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss. Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben: — in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe und eine Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, — in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, — dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln, insbesondere im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe ein für alle Mitglieder verbindliches Angebot abzugeben, — dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Darmstadt 64283 Deutschland Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Darmstadt 64283 Deutschland Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Darmstadt 64283 Deutschland Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 22.06.2018

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 24517 vom 29.06.2018