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Titel

Planerleistungen zum Projekt „Verbreiterung der Sauerlacher Straße, Errichtung eines Brückenbauwerks“

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Gemeinde Oberhaching
Alpenstr. 11
82041 Oberhaching

Auftragnehmer

Arge BPR Dr. Schäpertons Consult/Schneider & Partner
München

Auftragswert

500.000,00 EUR

Ausführungsort

DE-82041 Oberhaching

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Gemeinde Oberhaching

Alpenstraße 11

82041 Oberhaching

E-Mail: Gerhard.Jaeger(at)oberhaching.de

Internet: www.oberhaching.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Planungsleistungen für die Verbreiterung der Sauerlacher Straße mit Brückenbauwerk

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71200000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Planerleistungen zum Projekt „Verbreiterung der Sauerlacher Straße zwischen Stefaniestraße und Tölzer Straße mit Errichtung eines Brückenbauwerks“.

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 500.000,00 EUR

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71300000

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE NUTS-Code: DE21H Hauptort der Ausführung: Oberhaching

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Gegenstand der Planerleistungen sind: — Objektplanung nach §§ 41 ff HOAI i.V.m. Anlage 12.1 Leistungsphasen 1-9, — Objektplanung nach §§ 45 ff HOAI i.V.m. Anlage 13.1 Leistungsphasen 1-9, — Tragwerksplanung nach §§ 49 ff HOAI i.V.m. Anlage 14.1 Leistungsphasen 2-6, — Landschaftspflegerischer Begleitplan nach §§ 26, 31 HOAI Leistungsphasen 1-4, — Landschaftspflegerischer Ausführungsplan § 39 Abs. 1 HOAI Leistungsphasen 1-9 (optional). Leistungen nach § 39 Abs. 1 HOAI werden nur bei Bedarf beauftragt. Im Übrigen werden zunächst jeweils nur die Grundleistungen bis Leistungsphase 4 beauftragt. Die Beauftragung der folgenden Leistungsphasen erfolgt je Leistungsbild stufenweise; ein Anspruch auf eine Folgebeauftragung besteht jeweils nicht. Ziel des Vertrages ist die Realisierung der Verbreiterung der Sauerlacher Straße zwischen Stefaniestraße und Tölzer Straße im Gemeindegebiet Oberhaching. Die ca. 200 m lange, von ca. Bahn-km 19,250 bis ca. 19,450 bestehende Fahrbahnengstelle soll beseitigt werden. Die Sauerlacher Straße soll in diesem Bereich mit 2 Richtungsfahrbahnen, die für den Schwerverkehr bemessen sind, ausgebildet werden. Dies erfolgt mittels eines neu zu errichtenden Brückenbauwerks. Außerdem soll die Straße durch einen parallel geführten Geh- und Radweg ergänzt werden.

II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Aufgabeneinschätzung Planungsleistungen / Gewichtung: 30 % Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation und Qualifikation des Personals / Gewichtung: 35 % Qualitätskriterium - Name: Interne Arbeits- und Kommunikationsstruktur / Gewichtung: 10 Preis - Gewichtung: 25

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit der Option, über die Leistungsphasen 4 hinaus weitere Leistungsphasen zu beauftragen. Besondere Leistungen gemäß Vertrag.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 208-430770

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Planungsleistungen für die Verbreiterung der Sauerlacher Straße mit Brückenbauwerk Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja

V.2) Auftragsvergabe

V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 20.02.2018

V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja

V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Arge BPR Dr. Schäpertons Consult/Schneider & Partner München Deutschland NUTS-Code: DE Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein

V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Schneider & partner München Deutschland NUTS-Code: DE Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja

V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 500.000,00 EUR

V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern Maximilianstraße 39 München 80538 Deutschland Telefon: +49 89-2176-2411 Fax: +49 89-2176-2847

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 23.03.2018

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 22893 vom 29.03.2018