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Titel

Neubau der Kindertagesstätte

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Stadt Rüsselsheim
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim

Ausführungsort

DE-65428 Rüsselsheim

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Stadt Rüsselsheim

Marktplatz 4

65428 Rüsselsheim

Telefon: +49 6142830

E-Mail: stadtverwaltung(at)ruesselheim.de

Internet: www.ruesselsheim.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: K70 A – NEU | Ersatzneubau Kita Hessenring 70 in Rüsselsheim, Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß §34 HOAI, LPH 1-9 Referenznummer der Bekanntmachung: K70 A - NEU

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71200000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Stadt Rüsselsheim beabsichtigt den Neubau der Kindertagesstätte am Hessenring 70. Bei den zu vergebenden Leistungen handelt es sich um die Objektplanung Hochbau gemäß § 34 HOAI mit den Leistungsphasen 1-9. Das 1-geschossige Bestandsgebäude auf dem Grundstück Hessenring 70, in dem sich momentan eine 2-gruppige Betreuungseinrichtung für Kinder zwischen 6 Monate und 6 Jahren befindet, soll aufgrund Schadstoffbelastung und baulicher Mängel im Sommer 2017 abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Im Anschluss an die Abbrucharbeiten, deren Planung nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist, wird eine Kampfmittelsondierung des Grundstücks durchgeführt, so dass der Beginn der Baumaßnahmen unmittelbar darauf erfolgen kann.

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE717 Hauptort der Ausführung: Hessenring 70, 65428 Rüsselsheim

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Der Neubau ist für zwei U3-Gruppen und vier Ü3-Gruppen mit evtl. zwei unterschiedlichen Betreibern vorgesehen, einem freien Träger (U3-Gruppen) und der Stadt Rüsselsheim als Träger der Ü3-Gruppen. Möglicherweise kann es teilweise zur Verdopplung des Standardraumprogramms der Stadt Rüsselsheim kommen. Honorarzone III, Mindestsatz. Leistungsphasen 1-9 in stufenweiser Beauftragung (1-3; 4-9). Grundstücksgröße 2 841 m2. BGF: ca. 1 300-1 700 m2. Es liegt eine Machbarkeitsstudie vor, die anhand der Vorgaben eines Standardraumprogramms für Kindertageseinrichtungen der Stadt Rüsselsheim erstellt wurde. Die Machbarkeitsstudie dient zur Plausibilitätsprüfung und stellt keine Vorgabe für die Planung dar. Das Gesamtbudget für die Maßnahme ist auf ca. 3,8 Mio. EUR brutto zzgl. Sicherheitszuschlag für Unvorhergesehenes beziffert, wobei auf die Kostengruppen 300 + 400 ca. 2,4 Mio. EUR brutto entfallen. Da das Projekt teilweise über Fördermittel finanziert wird, muss die Maßnahme bis Ende 2018 beendet, bzw. schlussgerechnet sein. Es wird eine Projektlaufzeit von ca. 26 Monaten veranschlagt.

II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Präzision der Projektanalyse / Gewichtung: 30 % Qualitätskriterium - Name: Erfahrung des Projektleiters und des Bauleiters / Gewichtung: 30 % Qualitätskriterium - Name: projektbezogene Personalstruktur / Gewichtung: 15 % Qualitätskriterium - Name: vorhabenbezogenes Projektmanagement / Gewichtung: 10 % Qualitätskriterium - Name: konkrete Maßnahmen zur Kosten-, Termin- und Qualitätssteuerung / Gewichtung: 10 % Qualitätskriterium - Name: Honorar: Nebenkosten und Stundensätze / Gewichtung: 5 % Preis - Gewichtung: 5 %

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 146-263799

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1 Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein

V.1) Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben – Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt 'Bewerbungsbogen' von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen und mit allen erforderlichen Angaben, Erklärungen und Nachweise der Leistungsfähigkeit von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Wird sich der Leistung eines Nachunternehmers in Form der Eignungsentleihe bedient, sind die folgenden Bewerbungsbedingungen der Eignungsentleihe zu beachten: – Im Falle einer grundsätzlich möglichen Eignungsentleihe sind die erforderlichen Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für den Nachunternehmer entsprechend dem vorgesehenen Auftragsumfang vorzulegen. (Eignungsnachweise sind: wirtschaftli. Verknüpfung, Berufszulassung Arch., Auszug Handelsregister, Ansprechpartner und Leistungsbereich.). Zusätzliche Angaben. a) Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen oder Unternehmen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bietergemeinschaften. In diesem Fall werden alle betroffenen Bewerbungen ausgeschlossen; b) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erforderlich und bleiben bei der Wertung unberücksichtigt; c) Bewerbungen sind ausschließlich in Papierform einzureichen. d) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber von seinem Optionsrecht gemäß § 56 (2) 2 VgV Gebrauch macht auf dsa Nachfordern von fehlenden Unterlagen zu verzichten; e) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben; f) Der Auftraggeber wendet zur Bewertung der Bewerbungen ein gewichtetes Punktesystem an. Hinweise: 1. Sämtliche vorgenannten Angaben und Nachweise sind verbindlich auf Basis des Formblattes „Bewerbungsbogen“ zu erbringen. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt; 2. Evtl. auftretende Fragen sind ausschließlich schriftlich per eMail an die unter I.3) genannte Auskunftsstelle zu richten; 3. Es ist sicherzustellen, dass die Bewerbungsdokumente zum Auswahlverfahren ausschließlich in Papierform unter der unter I.3) genannten Kontaktstelle (goedeking architekten bda, Schaumainkai 13, D-60594 Frankfurt am Main) bis zum Abgabetermin eingegangen sind. Auf dem Umschlag ist zwingend anzugeben: „Angebot K70 A“. Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt ausdrücklich nicht der Poststempel. Es sind keine Bewerbungen per Fax, eMail oder andere elektronische Wege zugelassen. Weiter vorläufige Termine für das Verhandlungsverfahren im Anschluss an den Teilnahmenwettbewerb: — Angebotsaufforderung an die ausgewählten Bieter: 33. KW 2016, — Verhandlungsgespräche: 36. KW 2016. Frühere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren:

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Darmstadt 64283 Deutschland Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Darmstadt 64283 Deutschland Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit. 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Darmstadt 64283 Deutschland Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 23.01.2018

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 21633 vom 29.01.2018