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Titel

Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Stadtverwaltung Burgkunstadt
Vogtei 5
96224 Burgkunstadt

Auftragnehmer

Michael Miller
Kieslingstr. 78
90491 Nürnberg

Ausführungsort

DE-96224 Burgkunstadt

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Stadt Burgkunstadt

Vogtei 5

96224 Burgkunstadt

Fax: +49 957238835

Telefon: +49 957238811

E-Mail: sven.dietel(at)burgkunstadt.de

Internet: www.burgkunstadt.eu

Internet: root.deutsche-evergabe.de/portal/Default.aspx

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde

I.3) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1) Beschreibung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrages Hochwasserschutz Burgkunstadt.

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Geschäftssitz des Auslobenden. NUTS-Code DE24C

II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept für die Kernstadt Burgkunstadt im Einzugsgebiet Mühlbach. Aufgrund der räumlichen Enge sind in Teilbereichen bei Maßnahmen des Hochwasserschutzes direkte hydraulische und konstruktive Abhängigkeiten zu erforderlichen Bauteilen der Abwasseranlage gegeben, die deren Einbindung in das Gesamtprojekt aus technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten unumgänglich macht. Um die Sonderbauwerke in das bestehende Gewässersystem und das Entwässerungssystem der Abwasseranlage hydraulisch und konstruktiv einbinden zu können, müssen die Sonderbauwerke an bestimmten Standorten realisiert werden. Diese Standorte sind zum einen durch die bestehende Bebauung, zum anderen durch Bauteile der kommunalen Infrastruktur stark beengt. Die baulichen Gestaltungsmöglichkeiten für die Bauwerke sind sehr stark eingeengt. Um insgesamt die wirtschaftlichste Lösung zu erreichen, müssen bereits bei der Konstruktion der Sonderbauwerke die hydraulischen, die konstruktiven und die statischen Anforderungen im Detail aufeinander abgestimmt und optimiert werden. Die Notwendigkeit dieser parallelen Bearbeitung bedingt die gemeinsame Vergabe der Ingenieurleistungen und der Leistungen zur Tragwerksplanung. Um die Kernstadt Burgkunstadt im Einzugsgebiet des Gewässersystem des Mühlbaches gegen den 100-jährlichen Hochwasserabfluss zu schützen, sieht das integrale Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept vom 22.5.2015 ein komplexes System aus Bauteilen der Hochwasserableitung und der Hochwasserrückhaltung vor, ergänzt mit baulichen Maßnahmen an bestehenden Gewässern zur Erhöhung der hydraulischen Leistungsfähigkeit. Das Schutzziel des 100-jährlichen Hochwasserabflusses kann nur im optimalen technischen und zeitlichen Zusammenwirken aller Bauteile erreicht werden. Notwendige Änderungen an einem Bauteil haben bereits Auswirkungen auf die Anforderungen an die anderen Bauteile und können Änderungen an deren Auslegung und Gestaltung bewirken, weshalb eine gemeinsame Bearbeitung aller Bauteile unumgänglich ist.

II.5) Common procurement vocabulary (CPV) 71300000, 71356400, 71330000, 71327000 Beschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros. Technische Planungsleistungen. Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen. Dienstleistungen in der Tragwerksplanung.

II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

II.2.2) Angaben zu Optionen

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Verfahrensart

IV.1.1) Verfahrensart

IV.2) Zuschlagskriterien

IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind 1. Organisation während der Auftragsabwicklung Gewichtung 15 2. Verfügbarkeit während der Auftragsabwicklung Gewichtung 10 3. Projektanalyse / Herangehensweise Gewichtung 20 4. Arbeitsmethodik während der Auftragsabwicklung Gewichtung 25 5. Honorar Gewichtung 30

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

IV.3) Verwaltungsangaben

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: VOF-BKS-HWS

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: 2016/S 070-122728 vom 09.04.2016

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr: V.1 Tag der Zuschlagsentscheidung: 23.08.2016 Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Ingenieurbüro Miller Kieslingstraße 78 90491 Nürnberg Deutschland Telefon: +49 911519900 Fax: +49 9115199080 E-Mail: miller(at)ibmiller.de Internet: www.ibmiller.de

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.2) Zusätzliche Angaben:

VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken Postfach 606 91511 Ansbach Deutschland E-Mail: vergabekammer.nordbayern(at)reg-mfr.bayern.de Telefon: +49 0981531277 Internet: www.regierung.mittelfranken.bayern.de Fax: +49 0981531837

VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß §§ 107 Abs. 3, 101b Abs. 2, 114 Abs. 2 GWB. Unbeschadet der Prüfungsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge der Nachprüfung durch die Vergabekammern (s. Ziffer VI.4.1 Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragssteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (s. Ziffer I.1 Kontaktstelle). Rechtzeitig ist eine Rüge generell nur dann, wenn sie ab dem Zeitpunkt, ab dem der Antragsteller Kenntnis von dem gerügten Vergaberechtsverstoß erlangt hat oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erhoben wurde. Nicht mehr rechtzeitig ist eine Rüge jedenfalls dann, wenn ab dem vorgenannten Zeitpunkt mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. In einem Teilnahmewettbewerb (z. B. Nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren) ist eine Rüge außerdem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen für den Teilnahmeantrag (z. B. Bewerbungsbedingungen, Bewerbungsbogen) erkennbar war und die in der Bekanntmachung benannte Frist zur Bewerbung (s. Ziffer IV.3.4 Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) abgelaufen ist. Im weiteren Vergabeverfahren nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs ist eine Rüge zudem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Verdingungsunterlagen (z. B. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vergabebestimmungen, Leistungsbeschreibung) erkennbar war und die in den Verdingungsunterlagen benannte Angebotsfrist abgelaufen ist. In einem Vergabeverfahren ohne gesonderten Teilnahmewettbewerb (z. B. Offenes Verfahren) ist eine Rüge außerdem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Verdingungsunterlagen erkennbar war und die in der Bekanntmachung (s. Ziffer IV.3.4 Schlusstermin für den Eingang der Angebote) benannte Angebotsfrist abgelaufen ist. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn seit dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Der Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Zuschlag darf 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes, der zur Unwirksamkeit führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Siehe VI.3.1) null null null

VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 24.08.2016

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 16353 vom 30.08.2016