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Titel Ausführungsort Frist
▼ Erstellung der Geologischen Karte von Bayern 1:25 000 DE-95030 21.09.2015
Schutz gefährdeter Arten DE-76185 21.09.2015
Lieferung von Emissionsmessungsgeräte DE-44227 14.09.2015
Sanierung Brückenbauwerk Knoten West 1 DE-85356 14.09.2015
Erstellung von Baugrunderkundung DE-82496 14.09.2015
Beseitigung von Hochwasserschäden des Juni-Hochwassers 2013 DE-09487 14.09.2015
Gewässerstrukturkartierung nach dem Bayerischen Vor-Ort-Verfahren (2014) DE-86179 14.09.2015
Erstellung der Geologischen Karte von Bayern 1:25 000 DE-95030 14.09.2015
Durchführung von Erdbaumaßnahmen mit Entwässerungsanlagen DE-60486 14.09.2015
Titel
Erstellung der Geologischen Karte von Bayern 1:25 000
Vergabeverfahren
Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftraggeber
Bayerisches Landesamt für Umwelt Dienststelle Hof
Hans-Högn-Str. 12
95030 Hof
Auftragnehmer
GWU Geologie-Wasser-Umwelt GmbH
Bayerhamerstraße 57
5020 Salzburg
Auftragswert
53.866,00 EUR
Ausführungsort
DE-95030 Hof
Beschreibung
Abschnitt I:
I.1) Bayerisches Landesamt für Umwelt
Hans-Högn-Straße 12
95030 Hof
DEUTSCHLAND
E-Mail: vergabeservicezentrumlfu.bayern.de
Internet: www.lfu.bayern.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde
I.3) Haupttätigkeit(en) Umwelt
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrages Erstellung der Geologischen Karte von Bayern 1:25 000, Blatt 7933 Weßling mit Profilschnitten, Erläuterungen und Dokumentationen.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hof. NUTS-Code
II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Erstellung der Geologischen Karte von Bayern 1:25 000, Blatt 7933 Weßling mit Profilschnitten, Erläuterungen und Dokumentationen.
II.5) Common procurement vocabulary (CPV) 71351910 Beschreibung: Geologische Untersuchungen.
II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.2.2) Angaben zu Optionen
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Wert: 53 866 EUR ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart Offen
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 102-0270#175/2015
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr: Angaben zu den Angeboten
V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde GWU Geologie-Wasser-Umwelt GmbH Bayerhammerstraße 57 5020 Salzburg Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Zusätzliche Angaben:
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern Maximilianstr. 39 80538 München Deutschland E-Mail: vergabekammer.suedbayernreg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Fax: +49 8921762847
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 101a GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wir die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4) Date of dispatch of this notice: 16.09.2015
Veröffentlichung
Geonet Vergabe 13561 vom 21.09.2015